[Frage] Firmeninsolvenz und Arbeitslosigkeit

  • Ausnahmsweise habe ich heute mal ein wenig erfreuliches Thema auf dem Herzen.


    Es geht um folgende Situation - die Firma, in der ich arbeite, scheint wirklich direkt vor der Insolvenz zu stehen, bzw. jetzt vor dem endgültigen Aus (Denn ein Insolvenzverwalter, die Banken, etc. sind schon längere Zeit in Gesprächen mit der Firmenleitung.).


    Ich selber bin mit 50% schwerbehindert.


    Nun geht es um das Problem der Arbeitslosigkeit: Ich habe die Information, dass ich mich eben nicht umgehend arbeitslos melden darf/soll (?).
    Vielmehr soll ich mich wegen meiner Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt melden, denn mir würde noch mind. 3 Monate das Gehalt weitergezahlt werden, entweder aus der Konkursmasse bzw. alternativ dann vom Arbeitsamt.
    Ob das vollständige Gehalt oder nur gewisse Prozente gezahlt werden würden, weiß ich aber nicht.
    Die Arbeitslosigkeit würde in meinem Falle dann also erst zum September eintreten (Ende diesen Monats + 3 Monate).
    [Nachtrag] So wie ich gerade erfahren habe, arbeitet man ja trotz der Insolvenz ersteinmal weiter. In dieser Zeit aber wird wohl jeder noch so kleine 'Fehler' zum Anlass genommen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Kann ich mich gegen solche Machenschaften eigentlich irgendwie zur Wehr setzen?


    Kann mir das alles eventuell jemand bestätigen oder kennt sogar die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen?
    Denn ich habe verständlicherweise wenig Lust, irgendwelche mir zustehenden Ansprüche zu verwirken oder aber alternativ den Fehler zu machen, mich aufgrund von Fehlinformationen zu spät arbeitslos zu melden.
    Denn zu verschenken habe ich nichts, wenn dem so wäre, würde mir die drohende Arbeitslosigkeit wenig ausmachen.


    Beim Versorgungsamt werde ich mich natürlich unabhängig von diesem Thread auf jeden Fall noch melden.



    Vielen Dank im Voraus.


    In diesem Sinne...Arbeit ist das halbe Leben.

  • Also ich kann Dir hier vorab den Gang zum Arbeitsamt empfehlen. Schildere dem Arbeitsberater Deine Situation und melde Dich am besten gleich mal als arbeitssuchend. Arbeitslos bist Du ja momentan nicht.


    Jedoch ersparst Du Dir einiges an Arbeit (Zeugnisse, Lebenslauf etc. sind dann schon dort).


    Wie das mit der Behinderung ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Jedoch der Arbeitsberater sollte Dir hierbei auch behilflich sein können .

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Re: [Frage] Firmeninsolvenz und Arbeitslosigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    [Nachtrag] So wie ich gerade erfahren habe, arbeitet man ja trotz der Insolvenz ersteinmal weiter. In dieser Zeit aber wird wohl jeder noch so kleine 'Fehler' zum Anlass genommen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Kann ich mich gegen solche Machenschaften eigentlich irgendwie zur Wehr setzen?


    Also wenn die jeden kleine Fehler nutzen um Leute loszuwerden solltest Du Dir unbedingt abgewöhnen, vom Firmenrechner privat das Internet zu benutzen: das ist nämlich ein Kündigungsgrund, der auch von Arbeitsgerichten annerkannt wird :D


    Wer jetzt denkt "ach, die paar Cent die das Kostet" liegt falsch: es geht nicht um die Kosten für den Traffic sondern um den Ausfall an Arbeitszeit und da geht es - besonders wenn man Lohnnebenkosten, etc. berücksichtigt - um erheblich mehr Geld :eek:

  • Elefant
    Du wirst lachen (oder auch nicht), aber genau das war der erste Punkt, der mir durch den Kopf ging. :D


    Nachweislich steigert die Möglichkeit der privaten Internet-Nutzung in der Firma zwar die Produktivität, aber nur bis zu einer gewissen Grenze (bezogen auf den Internet'konsum').
    Und das eben diese Privatnutzung ein Kündigungsgrund ist, ist mir bekannt. ;)


    Aber a) haben wir hier eine Flatrate, b) wird mein Gehalt vom Amt zu 60% gefördert und c) passe ich das Verhältnis Privatsachen : effektiver Arbeitszeit nur meinem Lohn an, ergo: Ich arbeite soviel, wie ich denke, dass es durch mein Gehalt abgedeckt ist. :D


    Soll keine Ausrede sein, ist nichtmal ernst gemeint, zudem schaffe ich meine Arbeit eigentlich immer ;)


    So long...

  • moment mal....


    das Benutzen des Arbeitsplatzrechners ist nur dann ein Grund für Kündigung wenn es während der Arbeitszeit für privates Surfen genutzt wird....


    Soweit ich weiss muss aber auch in einem solchen Fall der Arbeitgeber darauf hingewiesen haben das er das nicht möchte und es müssen Verwarnungen ausgesprochen werden....bevor irgendetwas ernstes passiert.

  • ITSE
    Ja, sowas in der Art habe ich auchmal gehört.


    Ich wurde nie über die Nutzung des Internetanschlusses informiert, in keinster Weise. Vielmehr ging man davon aus, dass ich mich damit auskenne. ;)
    Mir wurde aber nie eine Info gegeben (auch im Vertrag steht nichts dergleichen drin), ob Privatnutzung erlaubt ist, oder nicht, genauso ist es mit privaten Telefongesprächen.


    Und Abmahnungen oder ähnliches gab es nie, da niemand hier irgendetwas kontrolliert (Kennt sich eh keiner damit aus :D).


    So long...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Aber a) haben wir hier eine Flatrate, b) wird mein Gehalt vom Amt zu 60% gefördert und c) passe ich das Verhältnis Privatsachen : effektiver Arbeitszeit nur meinem Lohn an, ergo: Ich arbeite soviel, wie ich denke, dass es durch mein Gehalt abgedeckt ist. :D


    Dann wünsche ich Dir, dass Dein Arbeitgeber die selbe wohlwollende Haltung gegenüber Deinen Internet-Gewohnheiten hat wie Du - sonst ist es bald "Time to say good-bye" :D


    Sein Lohn über die private Nutzung des Internets "zu regulieren" ist im übrigen zwar ein bliebtes Spiel, aber eben auch ein gefährliches Spiel! Im Zweifel ist es egal, ob Du Deinen Job machst und ob Du vom Staat bezuschusst wirst... Wenn sich Dein Arbeitgeber seine 40% sparen möchte schaut er mal in die Logfiles und dann zzzzzzzzzzzt :p

  • Elefant
    Nur um das nochmal klarzustellen: Dat war 'ne Spässge mit dem "effektive Arbeitszeit in Eigenregie entsprechend des Gehaltes über die Internetprivatnutzung regulieren" ;)
    Mein Job ist mir dann doch zu wichtig, um ihn allzu leichtfertig aufs Spiel zu setzen.


    Und was die logfiles angeht: Wenn mein Arbeitgeber denn wüste, dass es a) sowas überhaupt gibt, b) er wüsste, wo er die findet und c) was das eigentlich ist und was er damit anfangen könnte, dann wäre das womöglich schon heikel für mich. Wobei die komplette Firma das Thema relativ locker handhabt... :D


    Aber darum geht es überhaupt nicht, von daher ist das Thema "private Internetnutzung während der Arbeitszeit" für mich auch durch.
    Es steht dir natürlich frei, bei entsprechendem Bedürfnis, Bedarf oder Interesse einen separaten Thread dazu zu eröffnen. ;)


    So long...

  • Chevygnon:


    Ich hatte Deine Frage mal meiner Mutter geschickt, die ist Personalleiterin in ihrer Firma. Hier ihre Antwort:


    Wenn er mindestens 6 Monate in seiner Firma beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber bei jeder Kündigung eines Schwerbehinderten (bei mindestens 50% Schwerbehinderung) die Zustimmung schriftlich beim Integrationsamt beantragen (bei der ordentlichen Kündigung nach § 85 SGB IX, bei der außerordentlichen nach §§ 91, 85 SGB IX). Im Falle von Insolvenz des Unternehmens tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers. So lange Dein Freund nicht gekündigt wurde muss er erst einmal gar nichts unternehmen. Insolvenz bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass der Betrieb geschlossen wird. Ich weiß jetzt nicht ob bisher die Gehälter noch gezahlt wurden oder ob bereits ein größerer Rückstand eingetreten ist. Wenn bisher noch relativ pünktlich gezahlt wurde ist das immer ein recht gutes Zeichen, dass eine zumindest teilweise Weiterführung des Unternehmens möglich ist.


    Wenn dann wirklich gekündigt wird gelten die ganz normalen gesetzlichen oder einzelvertraglich geregelten Kündigungsfristen, außerdem muss o.g. Zustimmung beim Integrationsamt beantragt werden. Gemäß § 89 Abs. 3 SGB IX hat das Integrationsamt auf jeden Fall die Zustimmung zu erteilen wenn ein Betrieb nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst wird bzw. wenn der Betrieb nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt wird und die Gesamtzahl der verbleibenden Schwerbehinderten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach § 71 SGB IX ausreicht und zwischen dem Tag der Kündigung (Zugang der Kündigung) und dem Tag, bis zu dem Vergütung gezahlt wird, mindestens drei Monate liegen. Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen alle gleichzeitig vorliegen:


    - ein Interessenausgleich im Sinne des § 125 Insolvenzordnung bezeichnet den betroffenen Arbeitnehmer (also Dich, Anm. v. BB007) namentlich
    - die Schwerbehindertenvertretung (in Betrieben mit wenigstens 5 nicht nur vorübergehend beschäftigten Schwerbehinderten) war am Zustandekommen des Interessenausgleiches gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt,
    - der Anteil der nach dem Interessenausgleich zu entlassenden Schwerbehinderten ist nicht größert als der übrigen zu entlassenden Arbeitnehmer und
    - die übrigen im Betrieb verbleibenden Arbeitnehmer reichen zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 71 SGB IX aus.


    Wenn er aber nur einen Monat oder zwei Monate Kündigungsfrist hat und auch entsprechend gekündigt wird liegt die Zustimmung im Ermessen des Integrationsamtes. Wenn aber alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, wird in der Regel der Kündigung trotzdem zugestimmt. Ein genereller Anspruch auf 3 Monate Kündigungsfrist besteht jedenfalls nicht.


    In solchen Fällen hängt vieles von der tatsächlichen Situation im Unternehmen ab. Wie ich der Anfrage entnehme, wird aber zur Zeit erst einmal geprüft ob Insolvenzantrag gestellt werden muss. Er muss also im Moment gar nichts tun und sich auch nicht selbst beim Integrationsamt oder Versorgungsamt zu melden. Alle Verpflichtungen liegen beim Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter.


    Schau mal ob ihm das weiterhilft. Solche Probleme sind immer sehr schwer zu erklären. Falls er noch Fragen hat soll er sich einfach noch einmal melden.


    Viele Grüße von Mom

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • bigblue
    Danke Großer, hört sich alles ja doch ganz gut an (auf mich bezogen).


    Es war heute morgen aber erstmal ein böser Start in die Woche, gesagt zu bekommen, dass Donnerstag vermutlich das Ende der Firma bekanntgegeben wird (wie auch immer das aussehen wird.)
    Gerüchte geistern nämlich jede Menge durch's Büro, nur erfährt man von oberster Stelle leider überhaupt nichts.
    Den Chefs scheint es irgendwie relativ Brötchen zu sein, wie es weitergeht, die haben wohl auch alle ihr Schäfchen im Trockenen.
    Für uns geht es ja nur um die Existenz, wen interessiert das schon :(


    Und dementsprechend geisterte mir heute morgen auch alles mögliche durch die Synapsen, aber solangsam kommt ja etwas Licht ins Dunkel und mein Puls hat sich auch wieder beruhigt. :)


    Sag deiner Mutter auf jeden Fall vielen lieben Dank von mir, gerade der "offizielle" Touch ihrer Angaben (ergo: entsprechende Paragraphen...) wirkt seltsam beruhigend auf mich ;)


    Ich werde erstmal weitermachen wie bisher und alles mittelschwer gelassen auf mich zukommen lassen, irgendwie habe ich bisher jede Situation im Leben gemeistert bekommen.
    Aber die Aussicht auf Jobsuche gehen zu müssen ist doch irgendwie alles andere als erbauend...



    In diesem Sinne...Geld allein macht nicht glücklich.

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