Re: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag
ZitatOriginal geschrieben von hoechsterbomber
- Ferner ist das Arbeitsverhältnis vom 01.03.15 bis 31.08.15 gesondert befristet(Probezeitbefristung) und endet zu diesem Zeitpunkt, wenn eine Fortsetzung nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf vereinbart wird.
[...]
Die Firma hat ihm bereits vor einigen Wochen ein Schreiben zukommen lassen, das die Probezeit bestanden ist, dies als Anmerkung meinerseits.
Wie hat der Schwager denn auf dieses Schreiben reagiert?
Weil: ich verstehe den 1. Teil des Zitats so, dass das Arbeitsverhältnis sowieso zum 31.08.2014 (du hast 2x 2015 geschrieben, was aber keinen Sinn macht?!?!?) endet - wenn nicht 2 Wochen vorher eine Fortsetzung vereinbart wird.
Die Firma hat ja durch ihr Schreiben eine Fortsetzung über den 31.08. hinaus initiiert, aber wie hat sich der Schwager dazu verhalten? Wenn der nicht zugestimmt hat, wäre Ende August sowieso Ende.