Wer zahlt überfluteten Keller, keine HRV

  • Hi,


    aufgrund eines Defektes im Rückhaltebecken (Spindel gerissen) sind bei uns in der Umgebung alle Keller mit Wasser vollgelaufen.


    War gestern ein Großeinsatz, wo die Feuerwehr das Wasser rausgepumpt hat. Heute nach der Arbeit hing an der Haustür ein Schreiben, dass alle Keller bis Samstag leer geräumt werden sollen und Gegenstände in den bereitgestelltem COntainer entsorgt werden können.


    Dabei soll man alles dokumentieren, so dass die Hausratversicherung alles zahlt.
    Mein Problem ist, dass ich keine Hausratversicherung habe. Wie ist nun vorzugehen. Könnte man die Ursache als fahrlässiges Verhalten der Gemeinde abzeichnen und eventuell die Kosten erstattet bekommen.


    Danke

  • Laie: Ein technischer Defekt ist - selbst bei Wasser- und Abwasserversorgung - auch ohne Fahrlässigkeit des Wasserversorgers möglich. Ich denke, dass die Fahrlässigkeit zu belegen wäre (weiss nicht, ob es eine derartige rechtl. Vermutung gibt..?)


    Edit: Monheim? Der Presse entnehme ich da die Vermutung eines Materialfehlers seitens des Wasserverbands. Bei regelmässiger Wartung ist das m.E. ziemlich sicher zumindest keine "klare" Fahrlässigkeit.

  • Ich würde vermuten das die Gemeinde als Betreiber für den Schaden aufkommen muss, wer auch sonst ?

  • Es handelt sich um Monheim. Aber falls die Gemeinde aufkommt, wieso sollten sie ein Schreiben verfassen mit der Aufforderung den Sachschaden für die Hausratversicherung zu dokumentieren.


    Bin sowieso am Ende meiner Nerven. Ich soll bis Samstag den kompletten Keller leerräumen.
    So kurzfrisitg ist das unmöglich wenn man arbeitet.

  • Die Versicherung wird im Auftrag der Gemeinde die Abwicklung übernehmen, also auch die Schadensersatzansprüche kontrollieren. Ruf doch morgen einfach mal bei der Gemeinde an und frage dort wie du am besten vorgehen sollst.


    Wenn du es bis SA aus Zeitgründen nicht schaffst den Keller freizuräumen ist das nicht dein Problem, da würde ich mich gar nicht verrückt machen lassen

  • Mein Cheffe hatte in seinem Laden letzte Woche einen - durch einen anderen Gewerbebetrieb verursachten - Wasserschaden. Alles durch die Decke, Industriewaschmaschine die ganze Nacht ge- und ausgelaufen. Akten, Schränke, Rechner... alles hin.


    Da meinte die Gegenpartei auch er solle es über seine eigene "Hausrat" klären. Und richtig, angeblich gibt's da unter den Versicherern irgendeine Absprache. Es hat tatsächlich die eigene Versicherung den Anspruch bestätigt und kommentarlos gezahlt. Der Fall war innerhalt von 48h erledigt, inklusive Gutachter und Zahlung.


    Habe da aber auch Bedenken bei, da im Haus waren noch "normale" Mieter betroffen, wenn da einer keine Hausrat hat - gehen die leer aus???

  • Das bitte jetzt nicht falsch verstehen - aber ganz egal wie das nun versicherungsrechtlich zu bewerten ist - zeigt so ein Fall doch ganz klar, wie wichtig die Basisversicherungen sind. Viele sind ja wirklich überversichert und lassen sich jeden Mist aufschwatzen - aber Hausrat- und Privathaftpflicht sind wirklich die beiden Versicherungen die jeder unbedingt haben sollte.


    Für den Threadersteller hoffe ich natürlich, dass sich alles zum Guten wendet und er seine Ansprüche geltend machen kann.

  • Ich denke auch, dass eine Hausratversicherung wichtig ist - sofern man den nötigen Hausratersatz nicht selber tragen kann und will. Schadenersatz gibt es ja meines Wissens zumindest grundsätzlich auch nur im Falle schuldhaften Handelns des Verursachers (Absicht, Fahrlässigkeit), und natürlich nur, wenn bei diesem auch wirklich etwas zu holen ist.


    In diesem speziellen Falle des Betriebs einer Rohrleitungsanlage scheint mir allerdings Art. 2, Satz 1 des Haftpflichtgesetzes einschlägig zu sein:


    "Wird durch die Wirkungen von (...) Flüssigkeiten, die von einer (...) Rohrleitungsanlage (...) ausgehen (...) eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen"



    ...allerdings auch Art. 10:


    (1) Der Unternehmer oder der in § 2 bezeichnete Inhaber der Anlage haftet für Sachschäden nur bis zum Betrag von 300.000 Euro, auch wenn durch dasselbe Ereignis mehrere Sachen beschädigt werden.
    (2) Sind auf Grund desselben Ereignisses an mehrere Personen Entschädigungen zu leisten, die insgesamt den Höchstbetrag von 300.000 Euro übersteigen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht.

  • Sicherlich ist die Regulierung über die Hausrat wesentlich sinnvoller.
    Abgesehen von irgendwelchen Deckelungen und das sie Hausrat den Verursacher in Regreß nimmt, zahlt die Hausrat den Schaden zum Neuwert. Anders bekommt man nur den Zeitwert ersetzt.

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