O2 VDSL seit Monaten ein Graus

  • Bin seit 2011 bei Alice und mit VDSL 50 absolut zufrieden.
    Immer stabil, alles bestens.


    Seit locker 3 Monaten ist das jetzt aber anders.
    Die Verbindungsabbrüche und Neuconnects der Fritzbox gehen
    auf 1x pro Stunde zu und es war schon mehrmals der Fall, dass das Netz über Stunden nicht verfügbar war. Rekord waren 3 Tage übers Wochenende !


    Heute hab ich Internet, kann dafür aber nicht telefonieren und auch nicht angerufen werden. Tödlich für ein Gewerbe.


    O2 hat die Möglichkeit einer Mail wohl abgeschafft. Vor Kurzem stand ich noch mit dem Support in Kontakt
    vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de
    Heute bekomm ich eine Automail in der steht, dass es diese Kontaktmöglichkeit nicht mehr gibt. Ich glaub, ich steh im Wald !


    Jetzt hab ich gekündigt (bzw. Kündigung vormerken lassen, was weiss ich...) und bin noch fast ein Jahr bei dem Mist.


    Neben Dampf ablassen hat das hier aber auch ne Frage :
    Kann ich vielleicht fristlos aus dem Vertrag kommen bei der Vorgeschichte ? Anwalt wär mir egal, wenn ich den bräuchte.


    Bin dermaßen sauer, O2 hat lebenslänglich verloren.

  • Alle Angaben ohne Gewähr, aber ich empfehle folgenden Weg, bei dem Du erstmal ohne Anwalt verfahren könntest:


    Ich empfehle, dem Provider den Mangel (Verbindungsabbrüche, Resyncs, Telefonieausfall, etc.) schriftlich und nachweisbar d.h. per Fax/Einschreiben mitzuteilen und eine Frist von 14 Tagen zur Behebung zu setzen. Wichtig dabei ist, dass Du alles möglichst gut belegen kannst. Daher solltest Du am besten Screenshots bzw. einen Ausdruck der Systemmeldungen der Fritz!Box sichern und dem Provider in der Mängelanzeige ein tabellarisches Protokoll der Ausfallzeiten/Störungen mitsenden. Am Ende des Schreibens kannst Du bereits androhen, den Vertrag nach Fristablauf fristlos zu kündigen und die Einzugsermächtigung für Lastschriften zu entziehen, sollte der Provider die Störungen nicht vollumfänglich beheben.


    Sollten die Störungen nach diesen 14 Tagen immer noch andauern, würde ich zur Sicherheit nochmals wieder schriftlich und nachweisbar eine letzte Frist von max. weiteren 14 Tagen setzen (Nachfristsetzung) und nach Ablauf dieser weiteren max. 14 Tage dann nochmals schriftlich und nachweisbar die fristlose Kündigung sowie den Entzug der Einzugsermächtigung mitteilen. Der Provider ist dann in der Pflicht, Dir eine letzte Rechnung über die anteilige Grundgebühr zukommen zu lassen, deren Betrag Du dann überweist.


    Wenn dieser Weg eingehalten wird, sollte man gut gewappnet sein, falls die Gegenseite sich zickig hat. ;)

  • Re: O2 VDSL seit Monaten ein Graus


    Zitat

    Original geschrieben von KAL
    Tödlich für ein Gewerbe.


    In diesem Fall würde ich dir raten, dir so schnell wie möglich einen zweiten Anschluss zu besorgen (ggf. auch per Funk-Lösung, falls ein weiterer DSL-Anschluss nicht möglich ist). Dann permanente Rufumleitung einrichten etc.


    Überlege dir gut, ob es dir nicht wert wäre, ein Geschäftskundentarif zu suchen bzw. ggf. einen Tarif mit bevorzugter Störungsbeseitigung (es sei jetzt mal dahingestellt, ob das immer etwas nützt).


    Ob du versucht die rund 12 * 30 Euro noch von o2 zurückzubekommen, kannst du dir ja dann später überlegen (bzw. ggf. mit der vom Vorposter beschriebenen Fristsetzung etc.).
    Ich persönlich denke, dass sich der große Aufwand und Ärger für 360 Euro (die du vermutlich auch entsprechend steuerlich geltend machen kannst bei deinem Gewerbe) eventuell nicht lohnt (falls es dir nicht nur ums Prinzip geht).

  • Danke euch beiden.
    Dann werd ich mal das dokumentieren anfangen.


    Mir gehts im Kopf ganz sicher auch ums Prinzip, aber da muss man sicher mehr Zeit reinstecken, als es 400€ wert wären.
    Und in Deutschland kann sowas schnell in einem Vergleich enden und man hat auch noch zusätzliche Kosten, die gegengerechnet werden müssen.


    Zweiter DSL Anschluss geht glaub ich nicht.
    Der Knackpunkt bei der Rufumleitung ist, wenn der Anschluss ausfällt, fällt auch die Umleitung aus (glaub ich zumindest).

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