Frage zur Umschreibung eines Mietkautionskontos

  • Moin,


    folgender Sachverhalt:


    Person A und B lebten in einem Haushalt zusammen. Mietvertrag und Kautionssparbuch der Wohnungsgesellschaft lauten auf beide Personen. Dann Trennung und Änderung des Mietvertrags auf alleinige Person A. Das Kautionssparbuch läuft nachwievor auf die Namen beider Personen und soll jetzt auch umgeschrieben werden. Person A hat Person B den ihr zustehenden Kautionsanteil (50%) vom privaten Konto bereits zurücküberwiesen.


    Meine Frage:
    Was ist wenn Person B sich nun weigert das Sparbuch bei der Bank umschreiben zu lassen? Hat Person A da überhaupt eine Handhabe oder nur die berühmte "A-Karte"? :)

  • gerichtlich klären kann man vieles. mit entsprechenden beweisen gewinnt man vielleicht auch :D


    die bank wird jedoch keine umschreibung ohne ausdrückliche verzichtserklärung vornehmen. sprich: wenn A zur bank geht und sagt, dass A an B 50% bezahlt hat, werden die nichts machen.
    ohne verzichtserklärung wird die bank an beide auszahlen (müssen) und A darf sich die kohle von B anderweitig holen.


    besser ist in diesem fall: verzichtserklärung gegen cash ...

  • Danke, klingt ja sehr erbaulich. ;)


    Person A und B gehen gemeinsam zur Bank und Person A bringt den Mietvertrag mit der Bestätigung mit, sowie einen Ausdruck der Bank über die Rückzahlung des Kautionsanteiles.


    Reicht das dann dennoch nicht?

  • wenn A und B gemeinsam zur bank gehen, das geld abheben und danach B an A die 50% übergibt, ist doch alles in butter.


    probleme gibt es, wenn B die hälfte von der bank will und danach nichts an A abdrückt.
    die bank ist aber kein richter, welcher über die wirksamkeit irgendwelcher vereinbarungen zwischen A und B entscheidet.


    da die bank die auszahlung an euch beide vornimmt, wäre derjenige, der am schalter zuerst die hand auf den scheinen hat, im vorteil... :D

  • Das Sparbuch soll nicht aufgelöst werden, nur umgeschrieben.


    Person A (ich) hat Person B ja schon längst Ihren Anteil an der Kaution überwiesen!


    Es geht also nur noch um's umschreiben und da eben um die Frage: Wie geht's weiter wenn Person B sich weigert zu unterschreiben? Ihr Geld hat sie ja schon.

  • das klingt alles so, als sei da einiges zwischen A und B nicht geklärt.


    wieso sollte B mitkommen, wenn sie dann nicht unterschreibt? geht sie in der annahme, dass sie 50% vor ort bekommt? dann sollte man das wohl vorher klären.
    die bank klärt das nicht für euch! auch nicht mit vorlage irgendwelcher kontoauszüge oder sonstigen beweisen. diese beweise kannst du bei gericht gebrauchen aber nicht bei der bank.


    die bank fragt B ob sie mit der umschreibung einverstanden ist. wenn ja dann gut, wenn nein, dann wirds nicht gemacht. fertig.

  • Person A ging naiv davon aus, das schon längst alles geklärt sei. :)


    Ich gehe davon aus (bzw. hoffe!), das sie unterschreibt. Reine Mutmaßung: Ich gehe davon aus, das sie vor Ort erneut 50% kassieren will...


    Wenn B also nicht zustimmt habe ich schlicht weg Pech... Dann geht das Theater wohl erneut los wenn ich aus der aktuellen Wohnung ausziehe. :(

  • pech hast du nicht, du musst deine ansprüche dann nur anders durchsetzen.


    kann man ihre absichten denn nicht vor dem gang zur bank erfragen? könnte peinlichkeiten und streitereien in der öffentlichkeit ersparen...

  • Mit Person B ist leider keinerlei vernünftige Kommunikation möglich und ihr ist sogar daran gelegen(!) Peinlichkeiten und Streitereien in der Öffentlichkeit vom Zaun zu brechen - weswegen ich mich darauf konzentrieren können werde, cool zu bleiben und mich klipp und klar von dieser Person zu distanzieren.

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