Frage zur betrieblichen Übung bzgl. Arbeitszeit

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine Frage aus purem Interesse (das ist kein konkreter Fall). Das Thema kam mal auf und ich würde gerne wissen was richtig wäre.


    Beispiel:


    Arbeitnehmer hat eine wöchentliche Arbeitszeit (Mo-Fr) von 45 Stunden in seinem Vertrag stehen.


    Es gibt aber eine mündliche Vereinbarung, dass nur 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird, was der Arbeitgeber auch so duldet. Dieser Zustand existiert für den Arbeitnehmer seit mehr als 10 Jahren.


    Plötzlich beruft sich der Arbeitgeber auf den Vertrag und verlangt vom Arbeitnehmer, dass er nun 45 Stunden pro Wochen arbeitet (kein sonstiger Ausgleich).


    Entsteht hier eine betriebliche Übung, weil der Arbeitnehmer bisher 10 Jahre eine andere Arbeitszeit hatte und diese so geduldet wurde?


    Danke und Gruß

  • Mich würde der hintergrund der frage interessieren : was für einen grund für eine solche regelung könnte es geben ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • bei uns gibts eine ähnliche regelung. hintergrund:


    der AG möchte sich absichern, dass ihm bei viel arbeit die AN zur verfügung stehen.
    eigentlich ist solch eine regelung für den AN sehr fair. andere AG erwarten einfach mal so kostenlose überstunden...


    wenn dies 10 jahre nicht anspruch genommen wurde, sollte der AN sich freuen, dass er 10 jahre für stunden bezahlt worden ist, die er nicht geleistet hat. so zumindest die moralische seite.

  • um die moralische Seite gehts hier aber nicht, sondern ob eine betriebliche Übung besteht oder nicht :)

  • betriebliche übung kann es nicht sein, weil dieses thema (arbeitsstunden) im arbeitsvertrag konkret geregelt ist.


    davon abweichende mündliche vereinbarungen gelten zwar, aber müssen bewiesen werden. vor allem dann auch die frage, ob diese arbeitszeitverkürzung für immer gelten sollte oder eben ein freiwilliges goodwill des AG, welches jederzeit widerrufbar ist.
    Zu beweisen dürfte das für den AN schwer sein, weil man endgültige änderungen an den arbeitszeitregelungen üblicherweise schriftlich fixiert. Möglicherweise können Zeugen helfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    um die moralische Seite gehts hier aber nicht, sondern ob eine betriebliche Übung besteht oder nicht :)


    Die einen sagen Nein, die anderen Vielleicht.


    Grds. sind die Anforderungen hinsichtlich der Arbeitszeit und "betrieblicher Übung" höher als beim Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die letzten Urteile diesbezüglich (da ging es zwar nicht um die Anzahl der Stunden sondern wann der AN eingesetzt wird) gingen zu Gunsten des AG aus.


    Hier bleibt dem AN also wohl nichts über als ggf. zu klagen und zu sehen wie die Gerichte entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    betriebliche übung kann es nicht sein, weil dieses thema (arbeitsstunden) im arbeitsvertrag konkret geregelt ist.


    davon abweichende mündliche vereinbarungen gelten zwar, aber müssen bewiesen werden. vor allem dann auch die frage, ob diese arbeitszeitverkürzung für immer gelten sollte oder eben ein freiwilliges goodwill des AG, welches jederzeit widerrufbar ist.
    Zu beweisen dürfte das für den AN schwer sein, weil man endgültige änderungen an den arbeitszeitregelungen üblicherweise schriftlich fixiert. Möglicherweise können Zeugen helfen.


    Und erst recht wenn genau das im Vertrag steht ( Änderungen bedürfen der Schriftform), wird es schwer für die betriebliche Übung.
    Letztendlich kann nur ein Gericht die Frage beantworten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Letztendlich kann nur ein Gericht die Frage beantworten.

    Eigentlich reicht es doch völlig aus, das ArbZG zu befragen? Und das gibt im Regelfall 8 Std. pro Tag vor.

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