Habe ich auch zuerst gedacht, dann aber § 3 S. 2 gelesen, wonach es auf den Durchschnitt ankommt und Samstags hat der TE ja frei...
Frage zur betrieblichen Übung bzgl. Arbeitszeit
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Guter Einwand, immer diese Werktage. Aber geht die Rechtsprechung bei dieser Sichtweise inzwischen mit? Habe gerade keinen ArbZG-Kommentar greifbar.
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nach der Logik wäre alles über 40h Mo-Fr unzulässig.
und wenn sogar beamte teilweise 42 Stunden malochen, dann KANN das nicht seinhttp://de.wikipedia.org/wiki/Wochenarbeitszeit
imho gibts bis 48h/woche keine Probleme.
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Zulaessig sind afaik 10 Arbeitsstunden pro Tag und 48 Arbeitsstunden pro Woche.
Normal sind aber afaik eher 37,5 bis 40 Wochenstunden, im Handwerk und bei Beamten teilweise 42 bis 42,5 Wochenstunden.
45 Wochenstunden Arbeitsvertrag ist zwar unueblich, aber prinzipiell zulaessig. Sich darauf berufen das man jahrelang nur 40 Wochenstunden gearbeitet hat, koennte man natuerlich wenn im Arbeitsvertrag garnichts zu der Arbeitszeit stehen wuerde. Oder wenn vielleicht auch wenn dort nur "bis zu 45 Wochenstunden" stehen wuerde.
Auf muendliche Nebenabsprachen kann man eben nicht viel geben. Und wenn dann hoechstens solange in den Vertraegen nichts Gegenteiliges steht. Aber wenn dort 45 Wochenstunden steht, dann darf man das mit 40 Wochenstunden nicht glauben.
5 nicht bezahlte Wochenstunden machen 21 Stunden im Monat, bei zum Beispiel 14 EUR/h geht es da um 294 Euro brutto.
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Zitat
Original geschrieben von mws55
Eigentlich reicht es doch völlig aus, das ArbZG zu befragen? Und das gibt im Regelfall 8 Std. pro Tag vor.Vorgegeben ist m.E. nur, dass pro Tag nicht mehr als 10h gearbeitet werden dürfen. Ausnahmen z.B. für leitende Angestellte bestätigen die Regel.
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