PaySafeCard - ist die Bereitstellungsgebühr rechtens?

  • Hallo,


    hab hier gerade eine zweieinhalb Jahre alte PaySafeCard rausgekramt und musste feststellen, dass das Guthaben mittlerweile verfallen ist. Nur, dass sie es clevererweise nicht so nennen, sondern "Bereitstellungsgebühr".


    Zitat

    Hast du dein Guthaben nach 12 Monaten nicht aufgebraucht, wird ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsgebühr von 2 EUR pro Monat von deinem Restguthaben abgebucht. Das gilt für jede einzelne paysafecard PIN.


    Ich habe es schon als Lehrgeld verbucht, aber mich würde vom Prinzip her interessieren, warum so etwas überhaupt rechtens ist, wo doch z.B. gekaufte Gutscheine in Deutschland 3 Jahre lang gültig sein müssen und auch die Nichtnutzungsgebühr bei Handyverträgen unzulässig ist.


    Liegt's hier dran? "Prepaid Services Company Ltd. wird von der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien reguliert und zur Herausgabe von elektronischem Geld autorisiert"
    Also eine Art Kontoführungsgebühr für ein Stück Papier, ohne dass sie den Kunden überhaupt kennen?

  • Re: PaySafeCard - ist die Bereitstellungsgebühr rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von Moerlin Liegt's hier dran? "Prepaid Services Company Ltd. wird von der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien reguliert und zur Herausgabe von elektronischem Geld autorisiert"
    Also eine Art Kontoführungsgebühr für ein Stück Papier, ohne dass sie den Kunden überhaupt kennen?


    Korrekt. Eine Paysafecard ist ein E-Geld- Konto, mit Kontoführungsgebühr.
    Zum Einrichten/Kauf war deshalb keine Identifizierung notwendig, weil E-Geld- Konten mit Kontostand bis 100€ unter eine Richtlinie zur elektronischen Geldbörse fallen (bin zu faul, diese rauszusuchen), nach der bei geringen Beträgen bis 100€ keine Identifizierung notwendig ist.


    Die nächsthöhere Kontostandgrenze/Umsatzgrenze sind übrigens 5000€ Jahresumsatz mit maximal 500€ Kontostand (alternativ 2500€ Jahrenumsatz, maximaler Kontostand 2500€), wo eine vereinfachte Identitätsprüfung ausreicht (z.B. durch eigene Bankverbindung beim Aufladen + Handynummer- Bestätigung). Die zweite Variante hatten wir 2008 zuerst in Deutschland genutzt, aber wieder verworfen, weil kein Kundeninteresse vorhanden war.

  • Hallo!


    PSC ist ja auch kein Sparkonto, und auch kein Gutschein den man aufhebt bis man mal Zeit zum Einlösen hat. PSC dient dem schnellen und anonymen Überweisen von Geld.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Goyale: Danke, wieder etwas dazugelernt. Leider passt dieses Konzept der Kontoführungsgebühr bei PSC wohl mit meinem Logikverständnis nicht zusammen, so dass mich der schnelle Verfall dann überrascht hat (ich dachte eher die gekaufte PSC ist ein geldwerter Gutschein, und wenn ich sie online auf der PSC-Seite registriere, dann hab ich quasi ein Konto bei denen eröffnet. In dem Fall hätte ich die Gebühr nachvollziehen können.
    Besonders, weil auf der PSC selbst steht "Zum mehrmaligen Gebrauch geeignet und übertragbar. Herausgeber Prepaid Services Company Ltd." --> klingt für mich wie ein elektronischer Geldschein...)


    mumpel: Ja, und manchmal nimmt die Website, bei der man bezahlen will, die PSC kurzfristig als Zahlungsmittel raus. Ich dachte halt, dass ich damit Zeit habe, einen anderen Einsatzzweck für die Karte zu finden.

  • Re: Re: PaySafeCard - ist die Bereitstellungsgebühr rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Korrekt. Eine Paysafecard ist ein E-Geld- Konto, mit Kontoführungsgebühr.
    Zum Einrichten/Kauf war deshalb keine Identifizierung notwendig, weil E-Geld- Konten mit Kontostand bis 100€ unter eine Richtlinie zur elektronischen Geldbörse fallen (bin zu faul, diese rauszusuchen), nach der bei geringen Beträgen bis 100€ keine Identifizierung notwendig ist.

    Grundsaetzlich finde ich das System schon fair, und die Kontofuehrungsgebuehr berechtigt, nur zu hoch.


    Typischer Fall ist wohl das jemand eine Paysafecard mit so 50 Euro kauft, dann vielleicht ein paar Apps oder sowas fuer 30 Euro kauft, und dann so 20 Euro Restguthaben auf der Karte hat.


    Kontofuehrungsgebuehr ist dann ja prozentual 120% p.a.

  • Mir wurden nun auch 2 Euro Nichtnutzungsentgelt berechnet.



    Finde das echt mies, zumal davon nichts auf dem Voucher stand :flop:

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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