Von welch ominöser Straftat sprichst Du?
Wie lange dürfen Unternehmen Unterlagen von Bewerbern aufheben?
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Original geschrieben von HHFD
Ich zum Beispiel zahle keinen Cent für das Rückporto und archiviere lieber.Wie heißt dein Unternehmen und wo hat es seinen Sitz?
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
Es gibt nämlich Unternehmen, die die hohen Rücksendeaufwand und die entsprechenden Kosten eventuell hunderter Bewerbungen nicht tragen können oder wollen, andererseits diese Kosten aber auch nicht vom Bewerber erhalten (haben).Ein Unternehmen, das sich die Kosten des Bewerbungsverfahrens nicht leisten kann, sollte erst gar keine Bewerbungen erbitten. Meistens ist es aber wohl eher der Geiz, gepaart mit Skrupellosigkeit, dass man meint, sich kostenmäßig auch noch an Jobsuchern und Arbeitslosen bereichern zu können.
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Allein die Portokosten können leicht 1.000 EUR erreichen, nämlich wenn mal von der Arbeitsagentur ein ganzer Stadtteil zur Bewerbung auf eine Stelle genötigt wird.Jetzt bin ich aber auf ein einziges Beispiel gespannt, wo die Arbeitsagentur mal einen ganzen Stadtteil zur Bewerbung auf eine Stelle genötigt hat...
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Ich zum Beispiel zahle keinen Cent für das Rückporto und archiviere lieber. Manchmal liegt allerdings ein frankierter Rückumschlag bei; das geht dann in Ordnung.Zu deiner Gesinnung würde passen, dass du dem Bewerber auch noch eine Rechnung dafür schreibst, dass der Brief zum Briefkasten gebracht wird.
Ansonsten schließe ich mich der Frage des Vorposters an: um welches Unternehmen handelt es sich?
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Der Arbeitgeber ist doch nicht verpflichtet die Bewerbungsunterlagen zurück zu senden? Es reicht doch, wenn er die Unterlagen und damit personenbezogenen Daten vernicht. Aktenschredder.
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Bei einer Stellenausschreibung bleibt die Bewerbungsmappe Eigentum des Bewerbers. Daher kann er auch eine Rückgabe verlangen. Nur bei Initiativberwerbungen ist es zwar keine Pflicht aber dennoch üblich. Man könnte jetzt noch darüber streiten, ob der AG die Unterlagen zurück senden muß oder man diese abholen muß.
Gruß Kai
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Original geschrieben von Mozart40
Bei einer Stellenausschreibung bleibt die Bewerbungsmappe Eigentum des Bewerbers. Daher kann er auch eine Rückgabe verlangen. Nur bei Initiativberwerbungen ist es zwar keine Pflicht aber dennoch üblich. Man könnte jetzt noch darüber streiten, ob der AG die Unterlagen zurück senden muß oder man diese abholen muß.Gruß Kai
Richtig. Fremdes Eigentum wird zumindest bei uns keinesfalls vernichtet. Sondern vorgehalten für den Fall eines Rücksende- bzw. Abholwunsches, aber auch für den Fall der Freiwerdung einer weiteren solchen Stelle: dann kann man die Bewerber nämlich auch später noch kontaktieren. Diese hätten sich im Falle einer Ablehnung beim ersten Versuch nämlich wahrscheinlich nicht nochmals beworben. Das Vorgehen ist also auch für den Bewerber von Vorteil!
Im Übrigen haben nur die Personalverantwortlichen Zugriff auf die Bewerberdaten, welche auch nicht elektronisch erfaßt (eingescannt) werden und dann in irgendeinem Firmennetzwerk herumgeistern. Dies finde ich - bezogen auf den Datenschutz - wesentlich bedenklicher.
Das mit dem "Stadtteil" war ein bildhafter Vergleich. Gemeint ist damit die Schwemme an Bewerbungen, die einen bei der Ausschreibung bestimmter Berufe ereilt. Diese Bewerbungen sind so lieblos und liederlich ausgefertigt, daß offensichtlich ist, daß sie nur der Ruhigstellung der Arbeitsagentur dienen. Der muß man bekanntlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorweisen.
Mir ist im Übrigen bekannt, daß dieses Vorgehen nicht optimal ist; diesbezügliche Belehrungen sind aber unnötig. Vernichten ist hier jedenfalls keine Option, auch wenn das andere so handhaben mögen.
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von HHFD
Mir ist im Übrigen bekannt, daß dieses Vorgehen nicht optimal istDamit hast du den Begriff illegal aber charmant umschrieben.
Bitte noch um Nennung und Anschrift des Unternehmens.
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Zitat
Original geschrieben von mws55
Bitte noch um Nennung und Anschrift des Unternehmens.
Kommt gern mitsamt dem Geschäftsbericht an Deine Postanschrift.
Zwischen den Mentalitäten "streng nach Vorschrift" und "sinnvoll mit Augenmaß" bestehen nunmal Unterschiede, und die Erfahrung zeigt, daß "streng nach Vorschrift" nicht immer die bessere Variante ist.
Man bindet als Unternehmen in Deutschland doch ohnehin schon soviel Zeit und Ressourcen mit der überbordenden Bürokratie und den zahllosen Zwangsmitgliedschaften und -gebühren. Und dann hat man die Wahl, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren, oder aber penibel jede noch so kleine Vorschrift zu beachten. Dies soll jedoch keineswegs ein Aufruf zur Gesetzlosigkeit sein.
Anzumerken ist noch, daß die Vorschrift, Daten nach 2 Monaten zu löschen, in der Praxis viel öfter verletzt wird, als auf den ersten Blick sichtbar: nämlich wenn die Bewerbung per E-Mail erfolgt. Abgesehen vom längeren Verweilen im Postfach des Personalverantwortlichen, der sich sicher nicht den Wecker stellt, wenn die Bewerbung von Hans Meier 2 Monate gereift ist, liegen erstens diese oftmals auch auf dem Server des Diensteanbieters länger als 2 Monate, und zweitens schlummern sie im Backup der Unternehmens-IT. Soll der Admin da die alten Streamerbänder vom vorigen Jahr nochmal zurückspielen, die Daten löschen, und wieder sichern? Auch hier wird niemand diesen Aufwand betreiben. Eben Augenmaß: der Admin wird sagen, daß die Backups verschlüsselt sind und niemand Zugriff hat. Das sollte doch genügen.
Dagegen wird dort, wo wirklich massiv gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wird, viel zu lasch geahndet. Als Beispiel nenne ich mal Facebook, die mit dem E-Mail-Paßwort der Nutzer deren Postfach durchstöberten, und die gefundenen Kontakte desjenigen dann mit Werbung beglückten. Dies traf dann eben auch Personen, die niemals mit Facebook etwas zu tun hatten. Was ist passiert? Nichts, was Facebook irgendwie wehgetan hätte.
Gruß
HHFD
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Zitat
Original geschrieben von mws55
Bitte noch um Nennung und Anschrift des Unternehmens.
Um damit dann was zu tun?
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Um damit dann was zu tun?Diese Forderung und auch die wiederholt vorgetragene Forderung sollte natürlich den Angesprochenen verunsichern. Vielleicht sollte ein Präzedenzfall geschaffen werden, daß Arbeitgeber gesetzlich oder gerichtlich zur fristigen, eigenköstigen, natürlich auch dokumentierten, versicherten und eingeschriebenen Rücksendung jeglicher Bewerbungsunterlagen gezwungen werden. Bewerbung orientiert sich ja an Werbung, also der Sender will, daß der Empfänger einen wie auch immer gearteten Vertrag mit ihm eingeht. Im nächsten Schritt wird dann wohl Otto Normalverbraucher gezwungen, daß er auch unverlangt zugesandte Werbung auf eigene Kosten zurücksendet, wenn er keinen Vertrag eingeht. Wenn das Gesetz erstmal Wirkkraft entfaltet, dann wird bald ein Aktionskomitee auf den Plan treten, daß widerborstige, illegale Unternehmer mit - natürlich vom Arbeitsamt samt Papier, Rechner/Drucker und Briefmarken finanzierten - Bewerbungen in bis dato unvorstellbarem Ausmaß zu überfluten, um ihn mittels terminierter Rücksendepficht in die organisatorische und wirtschaftliche Aufgabe zu zwingen. Kommt einem abstrus vor? Viele, heute gängige Vorgänge hätten vor ihrem Auftreten als undenkbar gegolten und kamen einem während ihrer Etablierung als abstrus vor. Heute hingegen sind sie voll normal, also einfach abwarten. <-;<
Wenn der Paragraph der Datensparsamkeit erstmal seine vollständige, öffentliche Wirkmacht entfaltet, dann wird das unser ganzes System und auch uns selbst vollständig umkrempeln. Statt Speichern & Big Data wird die Maxime dann weitestgehends Entspeichern & No Data lauten. Das wird soweit gehen, daß die Personalverantwortlichen die Bewerbungsgespräche und die Bewerber abgeschlossener Bewerbungsverfahren nicht nur aus Papier und Datentechnik entfernt bekommen, sondern auch aus ihrem eigenen Lebenslauf und ihrem eigenen Gedächtnis. Unglaublich? Unglaubhaft? Erinnert euch ruhig mal solange an diese Erinnerungsspur, solange ihr noch könnt. Aber natürlich wird auch sie dem Großen Vergessen anheimfallen.
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