Einmal erkläre ich es dir noch, dann nicht mehr:
So, wie du dir das vertraglich vorstellst, ist die Konstellation aber nicht. Dazu einschlägig sind die entsprechenden Regelungen des BGB. Sparhandy ist selber Provider und Vermittler des Vertrages und benennt den Rabatt auf der Rechnung bzw. im Angebot auch so: Rabattierung (! durch die Überzahlung=Reduzierung) der Grundgebühr. Analog vergleichbar zum von dir genannten Vermittler.
Das war auch in der Vergangenheit von Sparhandy so, als sie gerade Provider wurden; deshalb habe ich ja oben geschrieben, dass du dir das Vertragswerk (=AGB) genau durchliest.
Aber glaub halt, was du willst. Ich würde den Vertrag nicht abschliessen, du schon. That´s it.