Fotos fremder PKW in privater Tiefgarage erlaubt?

  • Eigentlich waere dieser Thread doch eher was fuer Kleinkram - es ist jedenfalls fuer mich Kleinkram. ;)


    Als erstes denke ich nicht das da jemand professionelle Aufnahmen euren Autos gemacht hat. Ausser von euch heut jemand so einen Prototypen mit nach Hause genommen. ;) Ansonsten sind naemlich Tiefgaragenfotos von Autos nichts wert selbst wenn es eher seltene Autos sind. Denke das deshalb eher etwas anderes dokumentiert worden ist.


    Und selbst wenn jemand Fotos von den Autos gemacht haette, waere es doch nicht so schlimm. In der Oeffentlichkeit kann man es auch nicht verhindern, und ob nun die Fotos auf einem Parkplatz oder in der Tiefgarage gemacht werden, ist im Prinzip doch egal.


    Hausfriedensbruch wird bei einer Tiefgarage wohl eh nicht in Frage kommen, weil eine Tiefgarage ja kein richtiges Haus ist. Sondern eher ein Parkplatz mit Waenden und Dach.

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Wenn ich mit einer Mietwohnung zusammen noch Keller/Garage/Stellplatz miete, dann habe ich auch dafür das Hausrecht.


    Man hat das Hausrecht für den Bereich den man mietet, d.h. die eigene Wohnung, aber nicht den Hausflur und bei der Garage wird das der eigentliche Stellplatz sein, beim Rest hat der Vermieter das Hausrecht und der hat hier offensichtlich den Zugang gewährt.


    Edit: Hatte das Zitat überlesen, also ja... den Mist auf dem eigenen Stellplatz muss man nicht dulden.

  • Also in Zukunft den Stellplatz mit einer Einfriedung versehen und Schilder mit "Betreten und Fotografieren verboten" aufstellen ;)


    Zum Thema "Fotos fremder PKW erlaubt" sagt wikipedia:

    Zitat

    Fotos von Fahrzeugen dürfen auch mit erkennbarem Kennzeichen ohne Einwilligung des Fahrzeugbesitzers veröffentlicht werden[2][3]

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Eigentlich waere dieser Thread doch eher was fuer Kleinkram - es ist jedenfalls fuer mich Kleinkram. ;)

    :top:

    Zitat

    Denke das deshalb eher etwas anderes dokumentiert worden ist.

    Spielt keine Rolle!

    Zitat

    In der Oeffentlichkeit kann man es auch nicht verhindern, und ob nun die Fotos auf einem Parkplatz oder in der Tiefgarage gemacht werden, ist im Prinzip doch egal.

    Diese Tiefgarage ist wohl nicht öffentlich, da Stellplätze vermietet sind und wohl nur Hausbewohner zutritt haben.

    Zitat

    Hausfriedensbruch wird bei einer Tiefgarage wohl eh nicht in Frage kommen, weil eine Tiefgarage ja kein richtiges Haus ist. Sondern eher ein Parkplatz mit Waenden und Dach.

    Der Begriff "Hausfriedensbruch" ist nicht unbedingt an ein Haus gebunden. Auch Privatwege, Grundstücke etc. fallen darunter.


    JHV: Ja, auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen etc. aber im selben Artikel steht auch:

    Zitat

    Falls sich der Gegenstand in privaten Räumen (Wohnung, Museum...) befindet, kann unter Berufung auf Hausrecht das Fotografieren untersagt oder kostenpflichtig gemacht werden.


    Wichtig ist, daß die Garage/Stellfläche zusammen mit der Mietwohnung angemietet wurden, denn nur dann fallen diese gemeinsam unter dem besonderen Schutz der "Wohnung".

  • Nochmal: Hausfriedensbruch kommt höchstens dann in Frage, wenn der Mieter seinen Stellplatz vorher durch einen Zaun gegen unbefugtens Betreten abgegrenzt hat. Auch das Fotografieren müsste der Mieter vorher den Fotografen verbieten, bevor die irgendwas verbotenes tun und nicht erst im nachhinein ;)



    Spass beiseite:


    Ich würde mich an den Vermieter wenden und ihm mitteilen, dass durch die Fotoaktion die Nutzung der Mietsache eingeschränkt wurde und das im Falle der Wiederholung die Miete gekürzt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von JHV Ich würde mich an den Vermieter wenden und ihm mitteilen, dass durch die Fotoaktion die Nutzung der Mietsache eingeschränkt wurde und das im Falle der Wiederholung die Miete gekürzt wird.


    Vor Gericht würdest Du dann gefragt werden: "Welcher in Euro bezifferbare Schaden ist Ihnen entstanden?", und dann war es das, und Du hast massig Anwalts/Gerichtskosten an der Backe.


    Wenn Du dann sagst "ich habe seitdem Einschlafstörungen, hatte Arztkosten etc.", dann kommt der Amtsarzt zu Dir ;-).


    Also: Sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind (z.B. wenn irgendwo das Foto meines Autos mit erkennbarem Kennzeichen oder erkennbarem extravagenten Inventar veröffentlicht wird), wäre mir als Mieter das ganze schnuppe.

  • Wenn die Fotografen die Zufahrt zum Stellplatz blockieren oder wenn man aus Angst vor den Fotografen regelmässig woanders Parken muss, kann man eventuell den Parkschein als Beleg einreichen :)

  • Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Wenn die Fotografen die Zufahrt zum Stellplatz blockieren... kann man eventuell den Parkschein als Beleg einreichen :)


    Das wäre mit 100% Sicherheit möglich.


    Zitat

    Original geschrieben von JHV oder wenn man aus Angst vor den Fotografen regelmässig woanders Parken muss


    Dann kommt der Amtsarzt, und prüft, ob er Deinen Lebensberechtigungsschein nochmal verlängern kann, oder eher nicht. Evtl. erhältst Du auch sofort ein Kassenrezept für einen Gehirnschrittmacher :) .

  • Beim Hausfriedensbruch muß kein Schaden nachgewiesen/entstanden sein. Dies ist nicht Zivilrecht. Selbst ein "Fuß in die Tür gestellt" kann den Tatbestand des Hausfriedensbruch erfüllen.


    Wir können eigentlich froh sein, dass das Hausrecht nicht wie früher bestand hat:

    Zitat

    Insbesondere schloss das Hausrecht im Mittelalter die Tötung der beim Ehebruch ertappten Ehefrau ein, das Verheiraten der Töchter und bei Notlagen den Verkauf der Hausgenossen.


    Quelle: wikipedia

  • So, ich habe gerade mit der Hausverwaltung telefoniert. Es wurde hier weder etwas angefragt noch genehmigt. Man hat sich also irgendwie unbefugt Zutritt verschafft.
    Hatte ich so nicht erwartet, da diese Leute ja eine bessere Ausrüstung dabei hatten und ja auch den Strom irgendwoher haben mussten.
    Zum Foto-Thema:
    Es geht nicht darum, dass jemand Fotos schiesst und dann als Nebeneffekt ein Fahrzeug mit unkenntlichem Kennzeichen mit auf dem Foto ist (hier stehen auch keine Prototypen oder Luxuskarossen). Der Hauptgrund hier wegen der Frage nach Privatgrund des Stellplatzes war, dass zumindest unser Fahrzeug 'aktiv' mit ins Shooting einbezogen wurde. Gut zu erkennen an den Spuren in der Staubschicht, die wenig genutze Fahrzeuge in so einer TG immer haben. Und dann natürlich die fremden Gegenstände auf unserem Stellplatz. :mad:
    Das Thema hat sich dann erledigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!