Fotos fremder PKW in privater Tiefgarage erlaubt?

  • Hallo Zusammen,


    darf man grundsätzlich in einer zu einem Mehrfamilienhaus gehörigen Tiefgarage Fotos von fremden Fahrzeugen ohne Erlaubnis der Eigentümer/Besitzer machen (Zutrittserlaubnis durch Hausverwaltung vorausgesetzt)? Da diese TG nur mit Schlüssel bzw. Handsender zugänglich ist, gilt diese dann komplett als Privatgrund oder nur der eigentliche Stellplatz des Besitzers?

  • Was ist der Zweck der Fotos?

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    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Das wurde leider nicht mitgeteilt. Das Fototeam, also keine Leute mit Pocketkameras sondern mit richtiger Ausrüstung, wurde nur zufällig frühmorgens gesehen wie sie über einen längeren Zeitraum Aufnahmen gemacht haben.

  • Wurden denn gezielt die Autos, evtl Kennzeichen etc fotografiert, oder ging es vielleicht darum, eventuelle Schänden an der Bausubstanz, als zB Vorbereitung zu einer Renovierung festzuhalten?
    Wer hat die Leute da reingelassen? Was sagt die Hausverwaltung dazu?

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  • Fotografiert wurde anscheinend ein junger Mann, der in diesem Zeitraum vor diversen Fahrzeugen stand.

  • Ohne Einwilligung des Besitzers der Garage (fremdes Wohneigentum, fremder Grund) ist das ein klarer Verstoß.

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  • Ich gehe davon aus, dass eine Genehmigung der Hausverwaltung vorlag.
    Aber wie sieht es hier mit Privatgrund aus? Gut, da darf jemand in die Garage, aber ist es erlaubt, von angemieteten Stellplätzen Sachen der Mieter einfach umzuräumen etc.? Auf meinem Stellplatz haben die hinter meinem Auto irgendeinen Krempel stehen lassen, den sie anscheinend von einem anderen Stellplatz 'entwendet' hatten.
    Nachfrage nach Zweck des Shootings erfolgt am Montag.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marion
    Aber wie sieht es hier mit Privatgrund aus? Gut, da darf jemand in die Garage, aber ist es erlaubt, von angemieteten Stellplätzen Sachen der Mieter einfach umzuräumen etc.? Auf meinem Stellplatz haben die hinter meinem Auto irgendeinen Krempel stehen lassen, den sie anscheinend von einem anderen Stellplatz 'entwendet' hatten.


    Das geht natürlich nicht. Ob der Raum betreten werden darf, kann die evtl Hausverwaltung entscheiden. Die dort stehenden Gegenstände sind Eigentum der jeweiligen Mieter, und da haben die Typen ihre Finger davon zu lassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ohne Einwilligung des Besitzers der Garage (fremdes Wohneigentum, fremder Grund) ist das ein klarer Verstoß.


    Gegen was?

  • Stichworte:


    -Eigentumsverletzung
    -Markenrecht (mgl.)
    -Geschmacksmusterschutz (mgl.)
    -Hausrecht


    Reicht das?

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