Hallo Zusammen,
darf man grundsätzlich in einer zu einem Mehrfamilienhaus gehörigen Tiefgarage Fotos von fremden Fahrzeugen ohne Erlaubnis der Eigentümer/Besitzer machen (Zutrittserlaubnis durch Hausverwaltung vorausgesetzt)? Da diese TG nur mit Schlüssel bzw. Handsender zugänglich ist, gilt diese dann komplett als Privatgrund oder nur der eigentliche Stellplatz des Besitzers?