TKG 46 legt fest, dass die Unterbrechung beim Anbieterwechsel maximal 24 Stunden betragen darf, sonst muss der abgebende Anbieter zum halben Preis weiterversorgen: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
Die Prozesse im Hintergrund sind eigentlich inzwischen darauf ausgelegt. Ich würde mich bei meiner Beschwerde darauf berufen.