Ich lasse mir ne SIM mit 200Euro Guthaben zusenden (per Einschreiben).
Bei nem Einwurfeinschreiben ist der Verlust so wie ich das verstanden habe mit 20,00Euro pauschal abgesichert.
Das deckt zwar nicht den Kaufpreis ab ((bei mir wäre die Versicherungsleistung dann knapp 40% vom KP). Zudem habe ich ne Trackingmöglichkeit (zumindest bei der Absendung).
Aber eine ErsatzSIM sollte doch für 20Euro von jedem Provider nachbestellbar sein, was natürlich vorraussetzt, daß der Verkäufer einige Daten zur SIM hat.
Also was müßte ein Verkäufer an Daten haben damit sie nachgemacht werden kann (braucht man PIN+PUK ?....dazu müßte er evtl. ein orignalverpacktes Paket öffnen)).
Oder reicht schon die SIMkartennummer.
Da der Verkäufer wohl öfters welche verkauft sind die wahrscheinlich gar nicht auf seinem Namen registriert (möglicherweise sogar Erstregistrierung durch mich erforderlich). D.h. wenn keiner die bisher registriert hatte ist doch sicherlich schwer nachzuweisen, daß man anspruchsberechtigt ist oder ?
Wenn sie schon mal von jemandem registriert war dann kann (wenn ich mich als neuer Besitzer noch nicht ausweisen kann...also der Provider nicht glaubt, daß sie verkauft wurde) ja zumindest er Vorbesitzer eine ErsatzSIM in Auftrag geben oder ?
Also wie soll man das im vornherein machen ?
Ist es eigentlich überhaupt vernünftig das per Einschreiben zu versenden ? Oder kann das ohne Einschreibezusatzleistung auch per normalen unversicherten Brief sprich kann ne SIM ausgestellt werden wenn eine völlig unberechtigte Person (Briefkastendieb) die Sendung gleich auf seinen Namen registriert ?
Schönen Gruß
M.