Drillsch DiscoTEL 9 Cent Prepaid

  • Wo steht das Bitte?


    http://www.discotel.de/faq/13/120


    http://www.discotel.de/popup/d…S/discoTEL-9-Cent-Prepaid

    Zitat

    Bitte beachten Sie: Ihr Prepaid-Guthaben wird sofort aufgebucht, sobald Sie uns einen Auftrag hierzu geben bzw. entsprechend der von Ihnen vorausgewählten Bezahlvariante. Das Guthaben steht somit unverzüglich zur Verfügung, auch wenn der entsprechende Betrag von Ihnen erst zeitverzögert an uns bezahlt wird, z.B. mittels Lastschrift. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, diese Aufbuchung zu bezahlen, insbesondere Ihr Bankkonto entsprechend auszustatten, damit die Lastschrift ordnungsgemäß abgebucht werden kann.

  • Zitat


    Ich denke der Unterschied ist das es auf einer echten Prepaid Platform technisch realisiert wird und nicht dieses Prepaid auf Postpaid Platform ist auch wenn erst eine automatische Aufladung aktiviert ist, die man aber deaktivieren kann. Das einzige was zu echtem Prepaid nicht passt ist das man die Karte nur via Lastschrift aufladen kann und das konnto deswegen auch gedeckt sein muss.
    Das Billing läuft anscheinend Online also wie beim echten Prepaid und nicht Offline wie bei Pseudo Prepaid


    Ich habe mir mal eine Karte spaßhalber bestellt und werde das mal austesten

    Huawei P8 Lite Dual SIM
    yourfone im o2-Netz
    debitel light - D1

  • Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Wo steht das?


    http://www.discotel.de/faq/13/122
    http://www.discotel.de/faq/13/295
    http://www.discotel.de/faq/13/565


    Ich finde dort Nichts, was auf echtes Prepaid schliessen lässt. Auch in den Preislisten steht Nichts dazu. Ich sehe auch keinen Unterschied zum alten Tarif.


    Ich denke die AGB Klärt uns auf! Leider ist die AGB nicht auf der Seite herunterzuladen habe sie aber per E-Mail mit der Bestellbestätigung eben gerade bekommen. Weiß nicht ob es erlaubt es die AGB hier zum herunterladen anzubieten daher nur ein Auszug:


    IV. Guthaben-Kundenkonto
    1. Zur Abwicklung dieses Vertragsverhält-nisses richtet der Diensteanbieter dem Kunden ein Guthaben-Kundenkonto (nachfolgend "Guthaben-konto") ein, über das die Abrechnung der vom Kunden aufgrund der Leistungserbringung durch den Diensteanbieter sowie durch Dritte zu zahlenden Entgelte erfolgt.



    Leistungen des Diensteanbieters in entsprechender Höhe (vgl. Ziffer V.4).
    V. Zahlungsbedingungen / Vorleistungspflicht / Einwendungen
    1. Die nutzungsabhängigen und nut-zungsunabhängigen Entgelte für die Inanspruch-nahme der vertragsgemäßen Leistungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleis-tungspflicht).
    2. Die Vorleistungspflicht erfüllt der Kunde durch die Aufladung eines Geldbetrages als Gutha-ben auf sein Guthabenkonto.
    3. a) Die Leistungspflicht des Dienstean-bieters hängt davon ab, dass das Guthabenkonto des Kunden im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
    Laufende entgeltpflichtige Ge-spräche werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens vom Diensteanbieter unterbrochen.
    Solange sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto befindet und auch keine entspre-chende Zusatzoption (z.B. Flatrate) gebucht wurde, sind ausschließlich der Empfang von (für den Empfänger kostenfreien) SMS-Nachrichten sowie der Empfang von (für den Angerufenen kostenfreien) Gesprächen möglich.


    Ich denke der entscheidende Satz ist: "Laufende entgeltpflichtige Ge-spräche werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens vom Diensteanbieter unterbrochen"

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  • Auch wenn diese geänderte AGB auf eine deutliche Verbesserung der Abrechnung hoffen lässt, ist das immer noch kein Hinweis, dass das Angebot jetzt auf der selben Plattform wie Loop/Tchibo/Lidl/Netzclub realisiert wird.


    OT: Seit wann darf man AGB einem Verbraucher erst nach der Bestellung mitteilen :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Auch wenn diese geänderte AGB auf eine deutliche Verbesserung der Abrechnung hoffen lässt, ist das immer noch kein Hinweis, dass das Angebot jetzt auf der selben Plattform wie Loop/Tchibo/Lidl/Netzclub realisiert wird.


    OT: Seit wann darf man AGB einem Verbraucher erst nach der Bestellung mitteilen :eek:


    Ne die AGB wurden schon während der Bestellung mittgeteilt habe sie aber nochmals Per E-Mail übersendet bekommen.

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