Frage zu Garantie/Gewährleistung -> BOSCH Kühlschrank

  • Guten Abend an die TT-Spezialisten!


    Kurz vor Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung ist in einem 800€ teuren BOSCH Kühlschrank am Boden ein Riss entstanden.


    Nach Reklamation meinerseits kam heute ein Techniker, der den Schaden als irreparabel einstufte.


    Mir wurden sodann zwei Möglichkeiten angeboten:


    a) Lieferung eines neuen identischen Modells (Gewährleistung endet dann allerdings lt. Kundendienst mit Ablauf der regulären Gewährleistungszeit, sprich: in wenigen Tagen)


    b) Lieferung eines neuen identischen Modells für pauschal 100,- EUR inkl. "neuer" zweijähriger Garantie/Gewährleistung.



    Meine Frage:


    Ich bin grundsätzlich mit beiden Varianten "zufrieden", ich möchte aber ungern der Variante "b" zustimmen und hinterher erfahren, dass mit Lieferung eines Neugerätes ohnehin die Gewährleistung von vorne beginnt.


    Ich bin mir einfach unsicher und hoffe daher (trotz Fußballabend) auf versiertes TT-Wissen ;)


    Merci

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Man könnte deine Frage im Grunde auch anders formulieren:
    Lügt mich der Kundendienst an oder nicht?
    Bzw. fangen sie mit den 100 EUR nur die Dummen ein?


    ;)



    Wenn du die 100 EUR nicht zahlen willst, dann solltest du die Herstellergarantie auf jeden Fall vergessen (ausser natürlich, diese besagt deutlich, dass im Falle eines Austauschs innert 2 Jahren das Ersatzgerät auch wieder Garantie/Gewährleistung unterliegt). Die Herstellergarantie richtet sich grundsätzlich nach den Garantiebedingungen, und ich würde vermuten, dass diese das nicht hergibt.


    Zitat

    Original geschrieben von clio
    dass mit Lieferung eines Neugerätes ohnehin die Gewährleistung von vorne beginnt


    "Bei mangelhafter Nacherfüllung stehen dem Käufer die Gewährleistungsrechte weiterhin zu. Es fehlt aber für den Fall der Verjährung bei mangelhafter Nacherfüllung eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Der Bundesgerichtshof deutet lediglich an, dass im Fall der Lieferung einer Ersatzsache die Verjährung – unbeschränkt – neu beginnt (...) (BGH, Urteil vom 05.10.2005 – VIII ZR 16/05)" Quelle


    Verwiesen wird dabei auf auf 212 BGB (Neubeginn der Verjährung). Beachte das erforderliche Anerkenntnis, welches im Zweifelsfalle belegbar sein sollte. Neulieferung ist dies per se nicht, diese könnte grds. ja auch aus Herstellergarantie oder Kulanz geschehen.

  • Garantie: weg nach 2 Jahren seit Kauf Erstgerät
    Gewährleistung: beginnt mit Austauschgerät neu, wenn im Rahmen der Gewährleistung getauscht wurde. Letzteres muss nachgewiesen werden.


    Also:
    100€ zahlen und keinen Ärger haben
    0€ zahlen und beim Austauschgerät auf Herstellergarantie verzichten, und evtl. auch auf die Gewährleistung


    Ich würde die 100€ zahlen, wenn Gewährleistung und Herstellergarantie wie beim Kauf des Erstgerätes neu beginnen würden. Alleine die Herstellergarantie wäre mir den Hunderter wert.


    Ich hatte kürzlich den Fall, wo mein Kühlschrank nach knapp 4 Jahren mit Herstellergarantie repariert wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Ich würde die 100€ zahlen, wenn Gewährleistung und Herstellergarantie wie beim Kauf des Erstgerätes neu beginnen würden. Alleine die Herstellergarantie wäre mir den Hunderter wert


    Würde ich auch so machen. Die Beweislastumkehr (erste 6 Monate vs. restliche 18 innerhalb der Verjährungsfrist) müsste dann ebenfalls zur Anwendung kommen, oder?

  • Gut, also 100,- € zahlen und neue 2 Jahre Herstellergarantie mitnehmen?


    Ich glaube zwar, dass das neue Gerät die ersten 2 Jahre wieder "durchhalten" wird, aber sicher ist sicher...


    Danke für die Antworten!

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