Edit: War wohl wieder einer schneller
T610 für 0€ mit Vetrag, vielleicht!!
- riverorange
- Geschlossen
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Das mit dem A55 kommt von der Klakulation leider doch nicht hin.Aber bei mir erschien beim ersten Bestellanlauf oben A55 anstatt T610.
Ich habe ein T610 mit E+ Jubiläumstarif Prof. S für -130€ bestellt.
So komme ich auf rund 135€ Endgerätepreis.:DGruß Dominik
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Wie kann denn so ein Preis zustande kommen? Ich habe bisher nur bei cell4u.de einen Minusbetrag gesehen. Dort war allerdings von 2 Verträgen die Rede!
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Zitat
Original geschrieben von ThomasD
Wie kann denn so ein Preis zustande kommen? Ich habe bisher nur bei cell4u.de einen Minusbetrag gesehen. Dort war allerdings von 2 Verträgen die Rede!Na wie gesagt. Wahrscheinlich ein Fehler in der Kalkulation des Shops.
Der Shopbetreiber wird wahrscheinlich kotzen, wenn er Montag seinen Posteingang aufmacht. -
Zitat
Original geschrieben von Henk
Irgendwie hat es sich noch nicht durchgesetzt, den Kunden über Brandings zu informieren.Werden sie wohl früher oder später machen... allerdings wird beispielsweise Vodafone das als "Feature" anpreisen denke ich mir. Vodafone Live! Software als Feature
Ist ja so ähnlich wie "SIM-Lock Feature"
SCNRGruß
Sir -
Wie ist das denn jetzt ist die Mail die man bekommt im rechtlichen sinne eine Autfragsbestätigung und somit rechtskräftig? Und wie ist das gemeint, ich soll also erstmal die Reaktion von Handyattacke abwarten bevor ich den Vertag unterschrieben zurück schicke, oder wie???
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Lynxx: Ja!
So wie ich es in meinen Rechtsvorlesungen gelernt habe, ist es egal, was sie dazu in den AGBs schreiben, da sie mit denen keine Gesetze (nämlich Fernabsatzgesetz) außer Kraft setzen können.
Wenn Du eine Auftragsbestätigung bekommen hast und er die Lieferung trotzdem verweigert, kann man es gerne drauf ankommen lassen. Besser ist natürlich noch ne Rechtschutzversicherung in der Hinterhand zu haben. -
Wartet einfach mal ab, bis sich der Händler (der hier übrigens auch aktiv ist) dazu äussert.
Macht doch keinen Sinn, hier jetzt wilde Spekulationen anzustellen und Gedankenspiele über rechtliche Schritte anzustellen, falls es sich dabei um einen Fehler handelt.
Mensch bleiben, und nicht jeden Händler in die Pleite treiben, der mal einen Fehler macht. -
Die Mail ist lediglich die nach den Fernabsatzvorschriften geforderte Auftragsbestätigung, im Sinne einer Eingangsbestätigung mit Wiederholung der Daten zur Kontrolle.
Du kannst aus dieser Bestätigung nichts ableiten, insbes. ist der Vertrag durch diese Auftragsbestätigung noch nicht geschlossen.
Auftragsbestätigung nicht gleichbedeutend mit Annahme des Antrages auf Vertragsschluß.Ich würde mir aber weiter keine Sorgen machen.
Die beiden Anträge sind insofern als verbunden anzusehen, dass der Shop nicht einfach den Mobilfunkvertrag schalten kann, wenn er die Geräte nicht verkaufen will.Gruß
Chris -
Zitat
Original geschrieben von Carsten
Wartet einfach mal ab, bis sich der Händler (der hier übrigens auch aktiv ist) dazu äussert.Willst Du ihm mal eine PM schreiben?
Vom Titel her muß er ja nicht unbedingt merken, dass es sich um seinen Shop handelt...
(Falls es wirklich ein Fehler war)
Ist ja schon ein verlockendes Angebot
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