Es gibt Arbeitszeiten (in denen gearbeitet wird, und welche bezahlt werden), und unbezahlte Pausenzeiten.
Beide werden an den Orten ausgeführt, welche der Arbeitgeber dazu bestimmt. Während der Pausenzeiten kann der Arbeitnehmer alternativ dazu auch das Betriebsgelände verlassen.
Während der Arbeitszeit wird generell nicht gegessen und getrunken, und auch nicht am Smartphone gespielt.
Was der Arbeitnehmer in den Pausenzeiten macht (und was er dort trinkt, solange es keinen Alkohol enthält), geht den Arbeitgeber nix an. Sofern der Arbeitgeber anderslautende Weisungen gibt, kann das für ihn nach hinten losgehen, weil diese Zeit dann vor dem Arbeitsgericht ggf. als Arbeitszeit gewertet wird.