Weisungsrecht Arbeitgeber, wie weit geht es?

  • Es gibt Arbeitszeiten (in denen gearbeitet wird, und welche bezahlt werden), und unbezahlte Pausenzeiten.
    Beide werden an den Orten ausgeführt, welche der Arbeitgeber dazu bestimmt. Während der Pausenzeiten kann der Arbeitnehmer alternativ dazu auch das Betriebsgelände verlassen.


    Während der Arbeitszeit wird generell nicht gegessen und getrunken, und auch nicht am Smartphone gespielt.


    Was der Arbeitnehmer in den Pausenzeiten macht (und was er dort trinkt, solange es keinen Alkohol enthält), geht den Arbeitgeber nix an. Sofern der Arbeitgeber anderslautende Weisungen gibt, kann das für ihn nach hinten losgehen, weil diese Zeit dann vor dem Arbeitsgericht ggf. als Arbeitszeit gewertet wird.

  • Wir mussten in meiner letzten Firma unsere Pausen am Arbeitsplatz manchen, bezahlt. Das war so ein Kompromiss. Plötzlich ging das auch los, nur Wasser, nichts klebriges, kein Kaffee, und kein Essen, der Elektronik wegen. Da ist einfach zu viel kaputt gegangen in den bezahlten "Kurzpausen".


    Das Verbot hat keine Woche gehalten, da gabs die erste Post vom Anwalt eines Kollegen. Etwas später war die Sache vor Gericht, die Kurzpausen vom Tisch und der Arbeitgeber verdonnert einen Pausenraum zu schaffen, mit Klo und allem drum und dran.


    Die Pausen wurden dann auch nicht mehr bezahlt, waren dafür aber länger als 10 Minuten und wesentlich angenehmer.

  • Wenn vernünftige Gründe dafür existieren, dass im Lager keine Flüssigkeiten verschüttet werden dürfen, die etwa organische Stoffe enthalten, machte das Verbot durchaus Sinn. Ich wüsste nicht, warum der Arbeitgeber das sonst verbieten sollte.


    Aber wie hier schon angemerkt wurde, ist es müßig, über die Frage zu diskutieren, bevor nicht die Beweggründe des Arbeitgebers bekannt sind; die sicher existieren werden, weil er kein Interesse daran haben dürfte, die Belegschaft grundlos zu gängeln. Damit würde er letztlich nur sich selbst schaden.

  • Habt Ihr einen Betriebsrat? Was sagt dieser dazu?


    Auf meine erste Vermutung hin würde ich das schon als zulässig sehen, daß im Lager nur Wasser bis auch garnichts getrunken werden darf. Als Ort. Natürlich kann er den Mitarbeitern dies nicht grundsätzlich vorschreiben.

  • Das der Arbeitgeber nicht will, das die Mitarbeiter mit Flaschen Softdrinks oder offenen Caffeetassen durch das Lager laufen find ich durchaus verstaendlich.


    Aber denke man sicher im oder beim Lager irgendwo eine Ecke schaffen kann, man man die Flaschen oder Tassen hinstellen kann, ohne das etwas passieren kann.


    Pausenraum ist zwar etwas, aber wenn der Weg zu weit ist, dann ist es nicht wirklich praktikabel, wegen ein paar Schluck Getraenken in den Pausenraum zu laufen.

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