Begründung eines privaten sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ohne Internet

  • Nachdem meine Frau und ich kein neues hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis mehr eingegangen waren, weil die bürokratischen Hürden immer höher geworden sind, tragen sich nun meine Eltern mit dem Gedanken. Die Möglichkeiten, bei uns anzurufen, um "mal eben" die Hilfe unserer Kraft in Anspruch zu nehmen, sind schließlich versiegt.


    Mein Vater lässt sich von dem Gedanken nicht abbringen. :rolleyes:


    Selbst mir wäre es nach Post vom Finanzamt inbezug auf das Erfordernis elektronischer Lohnsteueranmeldungen zuletzt gar nicht mehr möglich gewesen, ein solches Beschäftigungsverhältnis beizubehalten.


    Gibt es für meinen Vater überhaupt eine Möglichkeit, derartiges ohne Internetzugang umzusetzen? Einen Internetanschluss hat er nicht und auch keinen Steuerberater. Nur zur Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses wird er wohl auch keinen beauftragen. Ich würde ihm ja helfen, wenn nicht auch schon ich mit meinem Latein am Ende gewesen wäre. :(


    Existiert für meine Eltern die Möglichkeit das umzusetzen? Die Kraft wäre (wie zuletzt unsere) in Steuerklasse 5 und damit lohnsteuerpflichtig.

  • Ein Minijob mit bis 450 Euro Monatsverdienst reicht nicht aus? Da wäre der bürokratiche Aufwand sehr gering.Das ließe sich auch ohne Internet bewältigen. Aber wen sage ich das eigentlich, weißt du bestimmt selber auch.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Hallo!


    Bitte was hat das Internet mit einer Haushaltshilfe zu tun? Ist man tatsächlich gesetzlich gezwungen seine Steuererklärung per Internet zu machen?


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ein Minijob mit bis 450 Euro Monatsverdienst reicht nicht aus? Da wäre der bürokratiche Aufwand sehr gering.Das ließe sich auch ohne Internet bewältigen. Aber wen sage ich das eigentlich, weißt du bestimmt selber auch.


    Das ist richtig. Wir haben jetzt auch eine Minijobberin. Hier ist die Abwicklung über die Minijobzentrale wirklich einfach. Für meine Eltern reicht eine Minijobberin vielleicht noch kurzfristig. Ihr Hilfebedarf steigt zusehends, so dass das mittelfristig sicher nicht mehr reichen wird.


    Sie haben momentan eine wirklich nette junge Dame an der Hand, der mit einem Minijob wohl nicht geholfen ist. Sie plant, sich familiär zu verändern und möchte aus diesem Grund selbstständig sozialversichert sein. Sonst wird sie es wohl nicht machen. Und nach wirklich schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit legen sie Wert auf ein Vertrauensverhältnis, wie es zur potenziellen Kandidatin besteht.


    Die Abgabenlast sog. Midi-Jobs (bis 850,- €) ist aus Sicht der AN wirklich moderat - so war es bei unserer damals auch. Und eigentlich sollten solche Arbeitsverhältnisse auch vorrangig sein.


    Nur:

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    ...
    Bitte was hat das Internet mit einer Haushaltshilfe zu tun? Ist man tatsächlich gesetzlich gezwungen seine Steuererklärung per Internet zu machen?
    ...


    Hier liegt der Hase im Pfeffer.


    Die Anmeldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ist ausschließlich noch auf elektronischem Weg zulässig. Entsprechendes gilt im Verfahren auf Abführung der einzubehaltenden und ans FA abzuführenden Lohnsteuer.


    Bei der Finanzverwaltung ist nicht nur der Internet-Anschluss erforderlich, zusätzlich bedarf es eines Kontos bei der Finanzverwaltung und eines gesicherten Datenaustauschs mit elektronischer Signatur.


    An letzterem war es bei uns gescheitert. Während eine wirklich engagierte Mitarbeiterin der AOK die schriftlich mitgeteilten Sozialversicherungsdaten eigenständig in das EDV-System der AOK übertragen hatte (was eigentlich nicht vorgesehen ist), wäre mit dem Finanzamt ab dem Zeitpunkt X (meiner Erinnerung nach der 01.01.2013) der elektronische Datenaustausch unabdingbar gewesen.


    Daran scheiterte es bei uns, worauf wir das Arbeitsverhältnis mit unserer Haushaltshilfe nur noch beenden konnten. :(


    Wer nicht auf eigene Kosten zusätzlich noch einen Steuerberater mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses beauftragt, scheint wohl schlechte Karten zu haben, wenn er im Alter eine Hilfskraft beschäftigen möchte.


    Die Einkommensteuererklärung meiner Eltern kann selbstverständlich weiterhin in Papierform eigereicht werden. Die ist in Anbetracht des Charakters ihrer Einkünfte in wenigen Minuten erledigt.

  • Da gibt es doch noch doch noch die Möglichkeit eine Pflege- und Haushaltshilfe aus Polen. Das ganze läuft irgendwie über Agenturen die den ganzen Bürokratie-Kram abwicklen. Die Pflege-und HilfsKräfte wechseln dann aber immer alle 3 Monate. Sind dann praktisch Saisonkräfte, für die spezielle Bedingungen für Soziales und steuern gelten. Ich kann Dir Da aber nichts näheres sagen, ich weiß nur das bei uns im Ort schon jemand sowas für die Pflege der Eltern genutzt hat. Hör dich da mal etwas um, um Näheres zu erfahren. Ich meine natürlich keine Schwarzarbeit. Um sowas handelt es sich da auch nicht. Allerdings braucht man etwas Platz in der Wohnung, zumindest für einen Schlafgelegenheit.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Meinen Eltern wäre sehr daran gelegen, die momentan ins Auge gefasste Kraft zu beschäftigen. Hier besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das ihnen enorm wichtig ist, weil ihnen in der Vergangenheit bereits einmal die Schränke ausgeräumt wurden. Damals dauerte es eine ganze Weile, bis sie merkten, dass einiges fehlte, weil die Kraft bei der Auswahl der Einzelteile recht geschickt vorgegangen war. Weil auch andere Personen bei meinen Eltern verkehren, dürfte das eingeleitete Strafverfahren letztlich ohne konkretes Ergebnis bleiben.


    Jetzt kommt es mir wieder in den Sinn, nach den Fortschritten des Verfahrens zu forschen. Schon seit über einem Jahr haben wir nichts mehr davon gehört. Aber gut, das gehört nicht mehr hier hinein, verdeutlicht aber den speziellen Hintergrund des Wunsches meiner Eltern.


    Meine Eltern sind seitdem sehr empfindlich und ich habe großes Verständnis für ihren Wunsch auf Beschäftigung ihrer Wunschkandidatin. Eine Kraft, die bei meinen Eltern wohnt, wollen sie aber auf gar keinen Fall. Das ist mit meinem Vater nicht zu machen.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Eltern allein dastehen, wenn sie eine Haushaltshilfe nicht nur geringfügig anstellen wollen. Gelegentlich denkt sich der Gesetzgeber was beim Erlass von Vorschriften - vielleicht komme ich nur nicht dahinter.


    Jemand eine Idee, wie sie vorgehen könnten?

  • Ist klar, die Wünsche der Eltern muß man schon respektieren. War jetzt halt eine Idee die mir spontan einfiel.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Die prinziell ja nicht schlecht ist und die ich noch im Hinterkopf behalte ... um sie zu gegebener Zeit wieder hervorzuholen. ;)


    Nur müsste ich erst einmal wissen, ob meine Eltern irgendeine Chance haben, das jetzt beabsichtigte Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Irgendwie muss das doch umsetzbar sein ... nur wie?

  • Umzusetzen ist das sicher, nur ohne den bürokratischen Aufwand wird es nicht gehen. Vieleicht können da auch Sozialverbände wie der VDK unterstützend weiterhelfen? Man könnte auch bei einen Lohnsteuerhilfeverein mal nachfragen ob die das für Mitglieder neben der Steuererklärung auch machen. Wären auf jedem Fall günstiger wie ein Steuerberater.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Anmeldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ist ausschließlich noch auf elektronischem Weg zulässig. Entsprechendes gilt im Verfahren auf Abführung der einzubehaltenden und ans FA abzuführenden Lohnsteuer.

    Was genau war denn damals dein Problem? Wenn ich das richtig sehe, bedarf es zur Lohnsteueranmeldung lediglich eines einfachen Elster-Zugangs (digitales Zertifikat in Form einer Datei genuegt).


    Alternativ wuerde ich mal beim Steuerberater nachfragen, wieviel er fuer die Dienstleistung berechnen wuerde.

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