Begründung eines privaten sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ohne Internet

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Was genau war denn damals dein Problem? Wenn ich das richtig sehe, bedarf es zur Lohnsteueranmeldung lediglich eines einfachen Elster-Zugangs (digitales Zertifikat in Form einer Datei genuegt).
    ...


    Ich habe keinen Elster-Zugang und will auch keinen.


    Außer einiger weniger Uralt-Anmeldungen wie hier im TT und bei Ebay habe ich nirgends einen Account - selbst bei Amazon nicht. Und auch kein Facebook oderwiesiealleheißen. Ich nutze das Internet inzwischen nur noch im Sinne eines universellen Lexikons. Und daran werde ich ohne große Not sicher nichts ändern.


    Gab es in der AO nicht mal eine Vorschrift, wonach Finanzämter Steuerpflichtigen behilflich sein müssen? Hat die jemand parat?


    Würde der Fall meiner Eltern erfasst, soll mein Vater halt den Arbeitsvertrag abschließen (wobei ich ihm sicher behilflich wäre) und mit dem Ding zum Finanzamt latschen. Die dortigen Mitarbeiter werden ihre Freunde an ihm haben. :rolleyes:



    Edit:
    Ich werde meinem Vater selbstverständlich bei jeglicher Korrespondenz, die mit Tinte zu Papier zu bringen ist, behilflich sein. Will er elektronische Spielereien im Kommunikationssektor, wird er sich aber selbst bemühen müssen.


    Allerdings gehört er noch zu der Generation, die das persönliche Gespräch von Angesicht zu Angesicht der Papierlösung vorzieht. Er spricht also eher persönlich beim Amt vor, als dass er was zu Papier brächte. Ein Fortschritt in der Kommunikation wäre das aus Ämtersicht ganz bestimmt nicht. Dagegen ist meine Haltung schon regelrecht progressiv. :p



    Ergänzung in Sachen Sozialversicherung:
    Unsere Kraft hatten wir über die AOK Rheinland/hamburg versichert. Der Kundenservice dieser Kasse ist phänomenal. Zum einen regelten die Miarbeiter die erforderliche Anmeldung - weil nicht einmal mehr Formulare existieren, haben sie noch einen Altbestand zusammengetragen, aus dem Private versorgt werden.


    Hatte unsere Mitarbeiterin Probleme inbezug auf Leistungen der Kasse (die vorwiegend aus der Behinderung ihres Sohnes resultierten), hatte man sich in der für sie zuständigen Geschätsstelle ebenfalls rührend um sie gekümmert. Auch gab es meines Wissens nie Streit um irgendwelche Leistungen.


    Wer als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf einen wirklich kompetenten Kundenservice (im Sinne des/der Versicherten) angewiesen ist, ist bei dieser AOK bestens aufgehoben. Es existieren noch echte Sachbearbeiter mit Zuständigkeiten, ohne dass ein ratsuchender Anrufer in irgendeinem Callcenter landet, welches außer gestzlichen Krankenversicherunegn auch noch Socken oder Reisen nach nirgendwo vertreibt.


    Mein Urteil zur AOK Rheinland/Hamburg: :top: (Und das lasse ich mir nicht ausreden! :) )



    Nur die Geschichte mit der elektronischen Abwicklung der Lohnsteuer erweist sich im hiesigen Bezirk als Problem, weil Ämter natürlich enger an Vorschriften gebunden sind als Träger der Sozialversicherung, denen wohl (noch) ein gewisser Ermessensspielraum zusteht.



    Ach ja ... ehe die Kernfrage meines Beitrags durch vorstehende Promotion ( :) ) untergeht:


    Gab es in der AO nicht mal eine Vorschrift, wonach Finanzämter Steuerpflichtigen behilflich sein müssen? Hat die jemand parat?

  • Ich empfehle mal einen Blick in § 150 Abs. 8 AO (Abgabenordnung). Dort gibt es eine Härtefallregelung betreffend der Abgabe elektronischer Meldungen die in deinem Fall zutreffen könnten.

  • Dank Dir für den Hinweis!


    Über diese Regelung hatte ich damals unser Beschäftigungsverhältnis abgewickelt. Jedes Jahr hatte ich einen entsprechenden Antrag stellen müssen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Und die wurde auch jeweils erteilt.


    Gegen Ende 2012 (meine ich) bekamen wir dann Post vom FA, dass sich das Anmeldeverfahren geändert habe und nunmehr ausschließlich noch elektronische Anmeldungen mit Signatur möglich seien. Ein Anruf beim örtlichen FA ergab dann, dass das auch für uns gelte.


    Das werde ich nun zu klären versuchen. Möglicherweise ging der Mitarbeiter, mit dem ich seinerzeit telefoniert hatte, irrig davon aus, dass die Sonderregelung entfallen sei. Im Formschreiben der Finanzverwaltung fand sich auch kein Hinweis darauf, dass die Ausnahmeregelung fortbesteht.


    Das wäre natürlich ein Ding, wenn wir das Arbeitsverhältnis damals unverändert hätten fortbestehen lassen können ... :rolleyes:

  • Habe grade nochmal nachgesehen:


    Die Härtefallregelung gibt es weiterhin. Es gibt ein BMF schreiben vom 7.8.13 da steht dazu auch alles drin.
    Diese Regelung ist ja grade für solche Fälle wie du ihn beschreibst gedacht.

  • Dann war das wohl dumm gelaufen für uns damals. :(


    Man kann aber nicht wissen, wie nachgeordnete Behörden seinerzeit von der obersten Finanzverwaltung informiert worden waren. Ich schließe nicht aus, dass eine Abschaffung der Übergangsregelung zunächst beabsichtigt war, um sie im allerletzten Moment dann doch bestehen zu lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass es genau so läuft - wodurch natürlich in der Zwischenphase Fakten geschaffen werden ...


    Im Hinblick auf die seinerzeitige Auskunft des FA hatte ich diesen Weg natürlich nicht weiterverfolgt.

  • in erster linie ist es wohl für die angestellte dumm gelaufen, die gekündigt worden ist, weil der AG die steueranmeldung nicht online abgeben will und dies nichtmal nötig ist. ich empfehle, diese nun nicht erneut einzustellen :D


    merke: auf auskünfte des finanzamts kann man sich nur verlassen, wenn man diese verbindlich (kostenpflichtig) anfragt.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich habe keinen Elster-Zugang und will auch keinen.

    Dann bleibt dir immer noch Tor 2: Jemanden fuer die Dinge bezahlen, die du nicht zu tun bereit bist.

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