@versat: Sorry, ihr habt hier defintiv etwas falsch dem Kunden gegenüber kommuniziert, bzw. mit falscher Angabe geworben, das solltet ihr ausgleichen. Meiner Einschätzung nach seid ihr rechtlich sogar dazu verpflichtet.
Wenn euch Eurerseits die Telekom eine Fehlauskunft gegeben hat, auf deren Basis ihr dann mit falschen Tatsachen geworben habt, dann habt ihr u.U. einen Anspruch gegen die Telekom, damit habe ich aber nichts zu tun.
Mein Anspruch ist gegen euch, wie ihr das intern bzw. mit der Telekom macht müsst ihr sehen. Aber falsche Werbung dem Kunden gegenüber, was dieser erst dann merkt, wenn das Produkt ankommt, geht gar nicht!