Kostenfreie Telekom X-Tra Karten * mit 10 - 15 EUR Startguthaben * Freie Tarifwahl

  • Wir haben wieder einige X-Tra Karten, die wir kostenfrei abgeben wollen (Lager sind zu voll :) )


    Ihr könnt Sie per E-Mail bestellen (siehe weiter unten), oder per angegebenen Link. Solange Vorrat reicht - es gelten die bei der Bucht angegebenen Mengen.


    Im Tarif Xtra Triple:
    http://www.ebay.de/itm/2515591…_trksid=p3984.m1558.l2649


    Oder im Tarif Xtra Call: (Auktion beendet)
    http://www.ebay.de/itm/2515591…_trksid=p3984.m1559.l2649


    EDIT am 15.06.: Da die Auktion im Tarif Xtra Call so schnell zu ende ging, folgendes Angebot für das TT: Wer die Auktion im Tarif Triple ersteigert kann sich den Tarif (Triple oder Call) aussuchen, WENN bei der Mitteilung der Freischaltungsdaten
    1) der Tarifwunsch angegeben wird
    2) auf das TT-Forum Bezug genommen wird
    3) nur - wie angegeben - max. 2 Karten ersteigert ;)


    Für alle, die per E-Mail bestellen wollen:


    Möglichkeit 1) Eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) per E-Mail an tcom@rcs-reckmann.de schicken. Das Bild, Augenfarbe und Größe können Unkenntlich gemacht werden.
    Möglichkeit 2) Den Antrag unter https://www.t-mobile.de/downlo…ormulare/xtra-auftrag.pdf auf Seite 1 und 3 (Rest wird nicht benötigt) ausgefüllt an tcom@rcs-reckmann.de mailen. (Den Antrag findet man auf t-mobile.de, den Reiter "Hilfe & Service" -> "Downloads", links der Reiter "Formulare", und dort "Xtra Auftrag")
    Bitte auf eine LESBARE Schrift achten!



    Bei Fragen.....


    Andreas

  • Hallo,
    ich habe per ebay 2 Karten erstanden.
    Jetzt schicke ich dir per eMal meinen Perso mit Bezug auf den ebay Namen zu?
    Gruß
    Micha

  • Zitat


    Bei ebay reichen die Daten, die in der Auktion angegeben sind.... Wenn es einfacher ist, kann auch der Personalausweis gemailt werden.




    Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


    Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig
    nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…)
    Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen")
    von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich
    ausgeschlossen werden.


  • Ich bin am Überlegen gewesen, darauf zu antworten.


    Im dem von Dir angegebenen Link heißt es:
    "Ein paar Ausnahmen gibt es dann doch
    Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG."


    Wir können jetzt darüber diskutieren, ob die Telekom ein Telekommunikationsanbieter ist....
    Aber es gibt einige, die etwas posten, was sie selber nicht gelesen / verstanden haben. Den dieser Link stützt sogar unsere Vorgehensweise; außerdem bieten wir es als "freiwillige Möglichkeit" an!


  • Einfach mal weiterlesen:


    Ein paar Ausnahmen gibt es dann doch
    Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.

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