ZitatOriginal geschrieben von a101
Noch ein Tipp zur Güte:
Person A sollte sich schnellstens überlegen für einen Jahresbeitrag von 60,00 Euro Mitglied beim VdK zu werden; dort wird sie auch direkt mit Beginn der Mitgliedschaft juristisch gegenüber der DRV, dem Versorgungsamt etc. vertreten - auch vor Gericht.
Achtung zur VDK Mitgliedschaft!!:
Inanspruchnahme des Sozialrechtsschutzes
Für die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren muss die Beitragszahlung für die Wartezeit
von zwei vollen Kalenderjahren sowie das laufende Kalenderjahr nachgewiesen werden.
Beitrag für Nachentrichtung (Erfüllung der Wartezeit)
Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und hat die 2-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt,
können die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Das Eintrittsdatum ist entsprechend abzuändern.