Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Noch ein Tipp zur Güte:


    Person A sollte sich schnellstens überlegen für einen Jahresbeitrag von 60,00 Euro Mitglied beim VdK zu werden; dort wird sie auch direkt mit Beginn der Mitgliedschaft juristisch gegenüber der DRV, dem Versorgungsamt etc. vertreten - auch vor Gericht.


    Achtung zur VDK Mitgliedschaft!!:


    Inanspruchnahme des Sozialrechtsschutzes
    Für die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren muss die Beitragszahlung für die Wartezeit
    von zwei vollen Kalenderjahren sowie das laufende Kalenderjahr nachgewiesen werden.
    Beitrag für Nachentrichtung (Erfüllung der Wartezeit)
    Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und hat die 2-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt,
    können die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Das Eintrittsdatum ist entsprechend abzuändern.

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Noch ein Tipp zur Güte:


    Person A sollte sich schnellstens überlegen für einen Jahresbeitrag von 60,00 Euro Mitglied beim VdK zu werden; dort wird sie auch direkt mit Beginn der Mitgliedschaft juristisch gegenüber der DRV, dem Versorgungsamt etc. vertreten - auch vor Gericht.


    Achtung zur VDK Mitgliedschaft!!:


    Inanspruchnahme des Sozialrechtsschutzes
    Für die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren muss die Beitragszahlung für die Wartezeit
    von zwei vollen Kalenderjahren sowie das laufende Kalenderjahr nachgewiesen werden.
    Beitrag für Nachentrichtung (Erfüllung der Wartezeit)
    Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und hat die 2-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt,
    können die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Das Eintrittsdatum ist entsprechend abzuändern.

  • A ist Anfang 30 und möchte weiter bzw. wieder arbeiten.


    Lt. medizinischer Reha < 3 Stunden im bisherigen Beruf, sonst 6 Stunden (natürlich auch noch aufgrund alter Befunde)


    Erwerbminderungsrente wurde kürzlich abgelehnt, hat sich durch die Tatsache, dass endlich eine Ursache gefunden wurde, dann aber wohl eh erledigt.


    Antrag wurde zum Ende der Aussteuerung gestellt.


    Die vom Arbeitgeber auszufüllenden Unterlagen sind bei A endlich eingegangen und werden morgen bei der Agentur eingeworfen.


    A benötigt die Leistung. Durch ein Nicht-Erscheinen wird sicher alles verzögert, oder? Oder hat die "Leistungsbeurteilung" nichts mit einer Zahlung seitens der Arbeitsagentur zutun?
    Daher: Versuchen an dem Termin alles vor Ort klären und zur Not kann man dann immer noch den Rechtsschutz bemühen?

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)


  • Da muss ich Dir leider - zumindestens in meinem Fall (NRW) - widersprechen! :)


    Habe eben deshalb nochmal extra in meinen Unterlagen nachgeschaut:


    Kam Ende 2010 wegen einer schweren OP ins Krankenhaus und habe von dort aus direkt via Laptop
    online meine Mitgliedschaft beim VdK beantragt und meinen Antrag wegen Schwerbehinderung beim Versorgungsamt eingereicht.


    Nachdem dieses erwartungsgemäß zunächst nur 30% anerkannte, begann dann bereits im Februar 2011 mit Hilfe des VdKs das Widerspruchsverfahren, das dann erfolgreich bis zum März 2012 mit der sich anschließenden Klage gegen das Versorgungsamt vor dem Sozialgericht mit abschließender Anerkennung als Schwerbehinderter durchgezogen wurde.


    Dabei entstanden mir nachweislich und belegbar weder irgendwelche Wartezeiten von angeblichen 2 Jahren oder ein nachträglich verändertes Eintrittsdatum, noch musste ich irgendwelche Beiträge nachentrichten (für 2010 sogar nur den anteiligen Jahresbeitrag) - ich hatte sofortigen :D Sozialrechtsschutz seitens des VdKs.


    Möglicherweise haben sich ja die betreffenden Rechtsschutzbedingungen beim VdK geändert - in meinem Fall war dies jedenfalls definitiv nicht so! :top:


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80


    Die vom Arbeitgeber auszufüllenden Unterlagen sind bei A endlich eingegangen und werden morgen bei der Agentur eingeworfen.


    A benötigt die Leistung. Durch ein Nicht-Erscheinen wird sicher alles verzögert, oder? Oder hat die "Leistungsbeurteilung" nichts mit einer Zahlung seitens der Arbeitsagentur zutun?
    Daher: Versuchen an dem Termin alles vor Ort klären und zur Not kann man dann immer noch den Rechtsschutz bemühen?


    Die Person kann laut erstem Posting von Arzt zu Arzt rennen, und auch Post bis zum Briefkasten des Arbeitslosenamtes bringen.
    Da könnte man vermuten, dass diese Person auch Termine beim AA wahrnehmen kann. Abgesehen bedeutet Krankheit nicht automatisch Bettruhe. Im Gegenteil: Einkaufen/ zum Arzt rennen/ Kino/ Urlaub sind oft auch krankgeschrieben erlaubt.
    Wer in einem vergleichbaren Zustand keine Termine beim Arbeitslosenamt wahrnimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der dortige Sachbearbeiter einen gaaanz langsam kommen läßt.


    Hinsichtlich Rechtsschutz ist es so:
    Spätestens dann, wenn etwas beantragt wurde, und nicht genehmigt wurde, kann man dagen vorgehen. Sehr sinnvoll ist es, schon vor dem Antrag Rechtsberatung einzuholen. Ob hier die RSV leistet, kann dort erfragt werden. Bei einem teuren Personenschaden würde ich nichts ohne Rechtsberatung machen.

  • Vorweg :
    gesagtes beruht in erster linie auf erfahrungen als ehrenamtlicher in der begleitung von menschen, die es mit dem JC zu tun haben. Die AA (als vorstufe zum JC) ist dort eher selten thema. Ich gehe davon aus, daß es bei den AA nicht ganz so schlimm zugeht wie bei den JC, daß aber dennoch viele von den "JC-horror-erlebnissen" auf die AA übertragbar sind.


    1.

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    ...Durch ein Nicht-Erscheinen wird sicher alles verzögert, oder? Oder hat die "Leistungsbeurteilung" nichts mit einer Zahlung seitens der Arbeitsagentur zutun?
    Daher: Versuchen an dem Termin alles vor Ort klären und zur Not kann man dann immer noch den Rechtsschutz bemühen?


    Nochmals : gerade (und spätestens) nach dem telefonat mit dem unfreundlichen AA-MA sollte A höchsthöchsthöchst vorsichtig und misstrauisch sein. Und zwar in ALLEM, was er im zusammenhang mit der AA tut (oder unterlässt).


    Nicht nur ein-, sondern zigmal habe ich dinge miterlebt, die ich in einem angeblichen rechts- und sozialstaat nie und nimmer für möglich gehalten hätte (und dies, obwohl ich behörden und beamten schon immer so einiges an seelenloser unmenschlichkeit zugetraut habe und deshalb nicht so leicht zu überraschen war). Dadurch ist auch der letzte rest wohlwollender vertrauensvorschüsse an JC u.ä. längst beim teufel.

    Nach meinem miterleben sind leider nur eine verschwindende minderheit der MA von AA/JC u.ä. anständige menschen. Der große rest sind diejenigen, die geradezu darum betteln, daß "kunden" ausrasten.


    [small](Allein die bezeichnung als "kunde" ist der reinste hohn und grenzt angesichts des umgangs mit denselbigen an eine menschenverachtende, höchst zynische beleidigung)[/small]


    Institutionen wie AA/JC&co. haben imho nur eine aufgabe : arbeitslosen- und sozialausgabenstatistiken zu schönen. *) Dementsprechend benehmen sie sich (daneben).


    2.
    Eine anmerkung noch zum thema rechtsschutz / fachkundige hilfe :
    insbesondere in den JC -- aber vermutlich auch im bereich anderer leistungserbringer wie der AA -- findet de facto eine beweislastumkehr statt. Dies geschieht v.a. mittels der/des von den behörden bis zum erbrechen strapazierten allzweckwaffe/totschlagarguments der angeblichen verletzung von mitwirkungspflichten des hilfebedürftigen. Die behörden behaupten einfach eine nicht ausreichende mitwirkung, die sie bereits mit ihrer behauptung bis zum beweis des gegenteils als erwiesen betrachten und dann als bequeme begründung zur leistungsverweigerung/-kürzung heranziehen. ***)


    [small]3.

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    ...Erwerbminderungsrente wurde kürzlich abgelehnt, hat sich durch die Tatsache, dass endlich eine Ursache gefunden wurde, dann aber wohl eh erledigt...


    Solange nicht 200%ig sicher ist, daß sich das thema erledigt hat, auf jeden fall fristwahrenden widerspruch gegen den ablehnenden bescheid einlegen.
    Weiß nicht, ob ein antrag auf ruhen des verfahrens in diesem bereich möglich (und sinnvoll) ist, aber falls ja, dann würde ich das gleichzeitig beantragen, bis definitiv geklärt ist, ob sich das thema erledigt hat.[/small]


    [small]4. Fußnoten
    *) Bevorzugte methode dabei : ausübung institutionaliserter/struktureller gewalt mittels der stets schon bei geringfügigSTer unbotmäßigkeit wie ein damoklesschwert über den hilfebedürftigen schwebenden drohung mit leistungsverweigerung/-kürzung, um subjekte in willfährige objekte, individuen in massenware, menschen in werkzeuge, zu verwandeln, die alles mit sich machen lassen.
    Willen / persönlichkeit brechen.
    Arbeitsameisen produzieren.
    Schaffung eines abgestumpften stimmvieh-prekariats, das
    a) sich widerspruchslos und resigniert in die von den sog. "eliten" gewollten turbokapitalistischen verhältnisse fügt, und
    b) vor lauter sorge um's tägliche brot keine zeit und energie mehr hat, sich gegen missstände aufzulehnen.
    Entsolidarisierung der gesellschaft. Dank alg2, zeitarbeit u/o immer häufiger nur noch befristeter arbeitsverträge sowie massenzuwanderung billigster arbeitsplatzkonkurrenten schon weitestgehend wahr gewordener traum eines jeden ausbeuters.


    Und die politische klasse herrscht über und vera... ein volk, von dem immer größere teile davon überzeugt sind, den herrschenden zuständen hilflos ausgeliefert zu sein und sowieso nichts ändern zu können.


    Die politische klasse könnte all diesen missständen gegensteuern. Will sie aber in wahrheit gar nicht. Weil ein geknechtetes, unwissendes, unmündiges, politikverdrossenes volk doch viel leichter zu regieren ist als ein selbstbewusstes, gebildetes, mündiges, mitreden-wollendes.
    Ende von *)[/small]


    [small]***) S.a. die im gestrigen post angesprochene problematik der personalunion von "ankläger" und "richter" bzw. von quasi-legislative (festlegung, was der "kunde" unter mitwirkung zu verstehen hat), quasi-judikative (entscheidung, ob der "kunde" dem genügt) und quasi-exekutive (festsetzung der sanktionen gegen den "kunden").
    D.h. ein und dieselbe institution legt die spielregeln fest, entscheidet über deren einhaltung und setzt die sanktionen bei verstoß degegen fest.
    Theoretisch zwar alles rechtlich überprüfbar, aber in der praxis ist wegen der misslichen finanziellen lage der "kunden" einerseits und der dauer des rechtlichen überprüfungsverfahrens andererseits der willkür seitens der behörden tür und tor geöffnet. Verschlimmert noch dadurch, daß die MA der behörden selbst im falle übelster schikanen kaum wirksam, sprich: mit lerneffekt, persönlich zur verantwortung gezogen werden können.
    Ende von ***)[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Das würde ich aber bezweifeln


    Ich nicht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Ich nicht ;)


    Dann lass uns doch an deinem Wissen teilhaben und nenne die Anspruchsgrundlage oder zumindest eine Quelle, die deine Aussage bestätigt. :)

  • Seit mir bitte nicht böse aber ich verabschiede mich aus
    diesen Thread weil ich einige postings hier nicht mag und
    das Thema „Arge“ zu ernst ist.


    Dem Threadersteller ist mit den Links schon geholfen
    falls er sie liest.

  • Re: Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Moin zusammen,


    Person A ist seit 1,5 Jahren AU (es besteht weiterhin ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis) und ist Ende Mai von der Krankenkasse ausgesteuert worden. ...


    Was heißt "von der Krankenkasse ausgesteuert"?


    Ich muss leider so dumm fragen, weil ich mit diesem System wenig Berührungspunkte habe.


    Sollte sich dahinter eine fortbestehende Erkrankung verbergen, die nicht (mehr) therapierbar/austherapiert ist, so dass eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt ausscheidet?
    Dann könnte das "Abschlussgespräch" bei der ARGE auf einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hinauslaufen, wordurch sich die laufenden monatlichen Unterhaltskosten auf einen anderen Träger (GRV) abwälzen ließen ... fast der Hauptgewinn für eine klamme Stadtkasse. :rolleyes:


    Im Rahmen der Verrentung fiele dann wahrscheinlich die Erstellung eines weiteren Gutachtens (für die Rentenversicherung) an ... es könnte also auch etwas anderes dahinterstecken, als im Eingangsposting vermutet.

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