Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand

  • Oder zu einem Rentenberater ... aber einem "Echten" ... für den Großraum Düsseldorf wüsste ich einen.


    Allerdings sollte man vorher die Vergütung ausmachen - originär rechnen sie nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.


    Die Vorschriften des SGB in Sachen Rente (noch bis vor einiger Zeit RVO = Reichsversicherungsordnung) sind ernsthaft ein "Buch mit sieben Siegeln", an das selbst ich mich nicht (verbindlich) herantraue.

  • Richtig. Oder zum Sozialverband Deutschland. Kommt auf die Region an, wo man wohnt. VDK und Sozialverband sind da unterschiedlich stark vertreten. Da ist man in dieser Hinsicht besser aufgrhoben als beim Rentenberater.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    [i]
    Allerdings sollte man vorher die Vergütung ausmachen - originär rechnen sie nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.


    Eine Vereinbarung ist idR über dem RVG. Ich würde keine Honorarvereinbarung schließen. Außerdem würde ich eher zum SoVD oder VdK raten.

  • Hat er auch so nicht geschrieben, das die RVO heute noch gültig sei.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Äh Frank, die RVO gibt es seit 1.1.1992 nicht mehr! ;)
    ...


    Drum hab' ich ja ganz bewusst net "bis vor Kurzem" geschrieben. ;)

  • Beamter müsste man sein - wo es in diesem Bereich durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung doch ganz einfache und sofort nachvollziehbare Regeln gibt:


    Der Tod ist "die krasseste Form der Dienstunfähigkeit" (BVerwG - 2 C 20.03)


    So einfach kann das Leben sein. :D

  • Naja, ich bleibe lieber am Leben als Nichtbeamter, als daß ich durch den Tod als Beamter dienstunfähig werde. :D

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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