Oder zu einem Rentenberater ... aber einem "Echten" ... für den Großraum Düsseldorf wüsste ich einen.
Allerdings sollte man vorher die Vergütung ausmachen - originär rechnen sie nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
Die Vorschriften des SGB in Sachen Rente (noch bis vor einiger Zeit RVO = Reichsversicherungsordnung) sind ernsthaft ein "Buch mit sieben Siegeln", an das selbst ich mich nicht (verbindlich) herantraue.