Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand

  • frank_aus_wedau & Metzger80


    Wenn Person A vorher eine mehr als 24 Monate dauernde sozialversicherungspflichtuge Beschäftigung gehabt hat, hat er Leistungsanspruch auf AlgI.


    Wenn Person A lt. Metzger80 einen rückwirkenden Leistungsbescheid erhalten hat, müsste doch eigentlich klar sein auf welcher Rechtsgrundlage.


    Alles Nähere und Weiterführende siehe hier:


    http://www.elo-forum.org/alg/4…ng-bestehendender-au.html


    Dort bis zum Beitrag "Muci" vom 25.06.2009 scrollen, am Ende findet man 5 angehängte Dateien.


    Hier insbesonders den zweiten Beitrag des Berliner Sozialrichters Udo Geiger über


    "Soziale Absicherung bei Zusammentreffen von Arbeitslosigkeit und Krankheit" zu Gemüte führen; hatte mir seinerzeit auch sehr geholfen! :D


    Noch etwas: Bloß nicht das bestehende, ungekündigte Arbeitsverhältnis kündigen !!!


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Entschuldige, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt hatte. Ich meine den Fall des TE aus dem Eingangsposting, der sozusagen noch "in der Luft hängt". Ich denke, in diese (oder eine vergleichbare) Sutuation werden die meisten hier im Verlaufe ihres Lebens noch kommen können.


    Nicht weiter schlimm, über so ein kleines Mißverständnis sieht man großzügig darüber hinweg.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • a101:


    Nach Lektüre Deiner Quellen wird mir langsam klar, wofür die Heerscharen von Mitarbeitern in den ARGEn benötigt werden. Dass sie nicht in erster Linie Arbeitsstellen vermitteln, weiß ich aus erster Hand von Arbeitgebern, denen zum Teil über Jahre hinweg von der ARGE kein einziger potentieller Kandidat vorgestellt wurde.


    Würden diese Vorschriften vereinfacht, dürfte die Arbeitslosenquote infolge Stellenabbaus bei den ARGEn wohl merklich steigen ... denn die ARGEn selbst sind schon fast wie ein "Dritter Arbeitsmarkt" zur Verwaltung der zwei anderen. :p

  • Wer sich in diesem Dschungel von kafkaesker, staatlich institutionalisierter Gewaltstrukturen nicht auskennt, sich nicht rechts- und sachkundig macht (Ra, VdK, Sozialverbände etc. pp.), nicht das erforderliche Standing, die Nerven dafür aufbringt und keinen langen Atem hat, der wird leider in unserem Sozialsystem an den Rand gedrängt bzw. im schlimmsten Fall ausgebootet ... :flop:


    Gruss

  • Nach Lektüre der von Dir verlinkten Quellen beschleicht mich das Gefühl, dass der Leistungsbezug nicht nach Bedürftigkeit, sondern eher nach Cleverness gestaffelt ist ... :rolleyes:

  • Was ist daran auch nur im Ansatz auszusetzen, wenn man sich bzgl. der bestehenden Gesetze und Rechtssprechung informiert und sich demzufolge rechts- und sachkundig macht? :eek:


    Es ist natürlich jedem selbst überlassen, sich nicht zu informieren, sachunkundig zu bleiben und die sich daraus ergebenen Folgen zu tragen!


    Solltest Du bei Deiner Lektüre der von mir verlinkten Quellen auf irgendwelche unrechtmäßigen resp. gesetzeswidrigen Hinweise oder Tipps gestoßen sein, darf ich mit Verlaub um konkrete Textbezüge bitten ...


    Um es mal mit Emanuel Kant zu sagen:


    Sapere aude >


    "Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!"


    http://www.uni-potsdam.de/u/ph…e/texte/kant/aufklaer.htm

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    ...
    Solltest Du bei Deiner Lektüre der von mir verlinkten Quellen auf irgendwelche unrechtmäßigen resp. gesetzeswidrigen Hinweise oder Tipps gestoßen sein, darf ich mit Verlaub um konkrete Textbezüge bitten ...


    Das habe ich doch gar nicht geschrieben und auch nicht so gemeint.


    Aufgefallen waren mir unerwartete und nicht offen kommunizierte "Fallstricke" in den gesetzlichen Vorschriften, die zur offensichtlichen Ungleichbehandlung völlig gleichgelagerter Fälle führen. In einem Fall war es anspruchsvernichtend, wenn die Krankschreibung am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgestellt wurde. Vorher wäre in Ordnung gewesen ... und nachher auch. Wer soll das wissen müssen? (Wissen dürfen darf man natürlich alles)


    Auch in anderen Konstellationen waren es zuweilen nur Spitzfindigkeiten , die den Anspruch entscheidend beeinflussen - bei gleichem Sachverhalt. Meines Erachtens ist es Aufgabe des Sozialstaats, bedürftige Bürger bei der wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und ihnen nicht noch (gut getarnte) Steine in den Weg zu legen.


    Bürgerrechte müssen für alle Bürger gelten ... und nicht nur für die Cleveren unter ihnen. Nicht jeder hat die kognitive Ausstattung, die Fallen gezielt zu umschiffen. Der Volksmund formuliert zwar "Dummheit muss bestraft werden" ... aber diese Auffassung werden staatliche Stellen doch nicht ernsthaft vertreten können. "Je dümmer, desto schutzwürdiger" hieße die rechtsstaatliche Interpretation der zugrundliegenden Problematik.

  • Sorry fürs unbeabsichtigte Missverständnis!


    Das ist ja genau das, was ich vorhin mit "kafkaesken, staatlich institutionalisierten Gewaltstrukturen" :flop: :mad: gemeint habe ...


    Ansonsten sind wir beide in der ganzen Chose wohl konform :D

  • Update


    AA1, die sich mit der Leistungsbeurteilung von A auseinandersetzt, wurde der Arztbericht des Professors zur Weiterleitung an deren medizinischen Dienst zugeleitet (in einem separatem Umschlag).


    ---


    Von der AA2 wurde folgendes mitgeteilt:
    [...]nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig", "stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung", "müssen daher alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen (§311 SGBIII)".
    "Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass sich Ihr Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen."


    Per Einschreiben wurde dem Ärztlichen Gutachten vor wenigen Tagen vorsorglich widersprochen und der Arztbericht des Professors (vertraulich und zur Weiterleitung an den Ärztlichen Dienst) beigelegt. Natürlich wurde auch um die Zusendung einer Kopie des ärztlichen Gutachtens gebeten, da dieses A nicht vorliegt.


    ---


    Nun ergibt sich aber noch eine weitere Baustelle bzw. A ist sich derzeit nicht sicher:
    Seit 12/2012 ist A nun AU. Es erfolgte eine Vielzahl an Arztbesuchen (Hausarzt, Orthopäden, Neurologen, Neurochirugen) mit viel bildlicher Diagnostik (MRTs, CTs von LWS, HWS, BWS). Entweder haben sich alle Ärzte auf die wohl nicht ganz korrekten Befunde der Radiologen verlassen oder sich (was eh kaum jemand gemacht hat) die Bilder nicht richtig angesehen. Auch eine medizinische Reha brachte keine Verbesserung - ganz im Gegenteil.
    Da keine Ursache diagnostiziert werden konnte, gilt A bei Ämtern und Behörden als Simulantin.
    Erst Anfang 06/2014 hat A das Glück, dass sich ein Professor den Fall anschaut und der beim Vergleich von Aufnahmen 01/2013 und 07/2013 deutliche Veränderungen erkennt.
    Gestern fand im Auftrag des Profs weitere bildliche Diagnostik statt. Der genaue Bericht steht noch aus, aber die Ärzte dort meinten, dass noch mehr "kaputt" sei, als auf den "alten" MRT-Bildern zu erkennen sei. "Treiben Sie Leistungssport? Nein" "Das ist aber sehr sehr ungewöhnlich, sowas habe ich in ihrem Alter (31) noch nicht gesehen".


    Seit 12/2012 lebt A nun mit Schmerzen und nur das, weil die bisherigen Ärzte keine Ahnung hatten, sich die MRT-Bilder nicht oder nicht richtig angesehen haben und keine weitere Diagnostik in die Wege geleitet ? Das kann doch wohl nicht sein?!


    Wäre ein Kontakt zur RSV ratsam? Für die o.g. Probleme steht das ja auch noch im Raum.

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