Wenn Person A vorher eine mehr als 24 Monate dauernde sozialversicherungspflichtuge Beschäftigung gehabt hat, hat er Leistungsanspruch auf AlgI.
Wenn Person A lt. Metzger80 einen rückwirkenden Leistungsbescheid erhalten hat, müsste doch eigentlich klar sein auf welcher Rechtsgrundlage.
Alles Nähere und Weiterführende siehe hier:
http://www.elo-forum.org/alg/4…ng-bestehendender-au.html
Dort bis zum Beitrag "Muci" vom 25.06.2009 scrollen, am Ende findet man 5 angehängte Dateien.
Hier insbesonders den zweiten Beitrag des Berliner Sozialrichters Udo Geiger über
"Soziale Absicherung bei Zusammentreffen von Arbeitslosigkeit und Krankheit" zu Gemüte führen; hatte mir seinerzeit auch sehr geholfen!
Noch etwas: Bloß nicht das bestehende, ungekündigte Arbeitsverhältnis kündigen !!!
Gruss