Zu1.Um nicht so einen Mist zu schreiben
Zu2.vom vielen elo-forum lesen
noch ne Frage?
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Und wieso bist du so gut informiert?
Und nur für @ handyman1981 : das geht dich nen schXXß an :p
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ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Und wieso bist du so gut informiert?
Und nur für @ handyman1981 : das geht dich nen schXXß an :p
Electric Light Orchestra! Denn es wird ja wohl kein Forum geben für Schachspielstärke und den früheren Konkurrenten der Funkschau wirst du auch nicht gemeint haben. (-:=
ZitatOriginal geschrieben von klaushei
Und nur für @ handyman1981 : das geht dich nen schXXß an :p
Ich hatte jetzt eigentlich von dir etwa eine Ansage a la erwartet:
"Weil ich mich Erwerbslosen mein Geld verdiene" :p
Und da ist vom vom Arbeitsvermittler bis zum Sozialrechtler viel möglich.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
...Ist Dir eigentlich bekannt das Beamte bereits nach 5 Jahren Dienstzeit bei Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf eine Mindest-Pension von ca. 1500 Euro haben, ...
Die genaue Zahl nicht, dass es so etwas gibt, aber schon. Es sind viele Jahre 35% des letzten Gehalts, mindestens aber diese 1.500,- €.
Mein Beitrag bezog sich in erster Linie aber nicht auf den Vergleich dieser Pension mit der Erwerbsminderungsrente, sondern mit dem Krankengeld. Während der Beamte ab Woche 40 der Erkrankung Anspruch auf diese Versorgung hat (in vielen Fällen wohl die 1.500,- €, beim Nachbarssohn bestimmt) erhält der Arbeitnehmer bis zur 78. Woche auch schon in jungen Jahren das volle Krankengeld (wenn ich richtig informiert bin).
Ausgehend vom aktuellen Duchschnittseinkommen i.H.v. mtl. ca. 2.800,- € erhält ein nicht gerade dienstalter Beamter etwa ab der 40. Woche ein (vorläufiges) Ruhegehalt von 1.500,- € (wie etwa der Nachbar), der Arbeitnehmer noch knapp 40 Wochen länger ein Krankengeld i.H.v. 70% (entsprächen in diesem Beispiel 1960,- €).
War das Krankengeld nicht mal höher?
Fällt man als Beamter mit ungünstiger Prognose des Krankheitsverlaufs plötzlich von 2.800,- € auf 1.500,- € zurück, kann eine Immobilienfinanzierung schnell ins Wackeln geraten. Zwar ist das System der Beamtenversorgung im Endergebnis immer noch besser als das gesetzliche RV, es ist aber keineswegs so komfortabel, wie immer kolportiert wird.
Momentan fangen im Übrigen die Versorgungssysteme für Rechtsanwälte, Ärzte etc. an zu wackeln. Während die umlagefinanzierte gesetzliche Rente immer noch ein sicheres (wenn auch kein renditestarkes) Versorgungssystem ist, geht den hochgelobten kapitalgedeckten Systemen, die in der Vergangenheit Renten bis zur doppelten Höhe der Gesetzlichen erwirtschafteten, langsam die Luft aus. Ohne ausreichende Kapitalmarktrendite ist theoretisch sogar ein Kollaps denkbar, bei dem alle bis dahin geleisteten Einzahlungen verloren wären. Diese Versorgung ist also nicht sicher, weil gerade die hohen Versorgungszusagen aus der Vergangenheit bereits an der Substanz nagen.
Die gesetzliche Rente dagegen ist sicher - nur müsste das Rentensystem durch eine Erhöhung der Beiträge gestärkt werden.
Jetzt noch die Gretchenfrage:
Kann man davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer, der 78 Wochen voll arbeitsunfähig war, damit automatisch ein Kandidat für die (volle) Erwerbsminderungsrente ist? Wer dauerhaft krank ist, müsste doch eigentlich zur prädestinierten Zielgruppe gehören ...
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
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Jetzt noch die Gretchenfrage:
Kann man davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer, der 78 Wochen voll arbeitsunfähig war, damit automatisch ein Kandidat für die (volle) Erwerbsminderungsrente ist? Wer dauerhaft krank ist, müsste doch eigentlich zur prädestinierten Zielgruppe gehören ...
Kann man eben nicht. So wurde z.B. meinen Vater, der nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert wurde, sein Antrag auf EU-Rente von der RV abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, daß er noch leichte Arbeiten länger als 3 Stunden täglich ausüben könne. Er setzte dann erst auf dem Klageweg mit Hilfe des VDK die Bewilligung der EU-Rente durch. Das ganze zog sich über 2 Jahr hin. Er mußte dann nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt sogenanntes Übergangsgeld beantragen. (War noch vor der Zeit der Hartz-Gesetze). Einen Beamten kann sowas nicht passieren, der wird nach längerer Krankheit einfach in den Ruhestand geschickt und erhält dann eine Pension entsprechend seinen erworbenen Ansprüchen. Diese beträgt dann mindestens ca. 1500 Euro. Die meisten EU-Renten liegen weit unter 1000 Euro.
Ps. Das Krankengeld beträgt s 70 Prozent vom Brutto-Gehalt, aber höchtens 90 Prozent vom Netto-Verdienst. Ich denke da wurde in letzter Zeit nichts verändert.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Kann man eben nicht. So wurde z.B. meinen Vater, der nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert wurde, sein Antrag auf EU-Rente von der RV abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, daß er noch leichte Arbeiten länger als 3 Stunden täglich ausüben könne. Er setzte dann erst auf dem Klageweg mit Hilfe des VDK die Bewilligung der EU-Rente durch. ...
Dann stand ihm die Rente also doch von Beginn an zu ... nur wurde ihm deren Bewilligung rechtswidrig verweigert. Das ist was anderes.
An die Argumentation der DRV schließt sich für jetzt aber eine weitere Frage an (losgelöst vom Fall des Vaters):
Ist es möglich rechtens, dass jemand, der noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, vom Arzt eine AUB bekommt? Möglicherweise, weil sich die AUB auf das konkrete Arbeitsverhältnis bezieht und er vielleicht in einem anderen Tätigkeitsfeld noch einsetzbar wäre?
Das könnte dann wirklich eine sehr missliche Situation zur Folge haben, die bei Beamten (wegen des Alimentationsprinzips) in dieser Form ausgeschlossen ist. Jeder Vergleich der beiden System muss zwangsläufig hinken. Insbesondere ein Wechsel zwischen den Systemen kann zu erhebliche Nachteilen führen, deren Beseitigung schon seit mehr als zehn Jahren beabsichtigt ist.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
...
Ps. Das Krankengeld beträgt s 70 Prozent vom Brutto-Gehalt, aber höchtens 90 Prozent vom Netto-Verdienst. Ich denke da wurde in letzter Zeit nichts verändert.
70% sind auch nicht gerade ein Knüller. Bei knapp kalkuliertem Budget könnte auch hier die Bedienung von Darlehensverbindlichkeiten gefährdet sein mit der Folge, dass der Betroffene in die bekannte Spirale kommt, die zu einem kompletten Vermögensverfall führt.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
70% sind auch nicht gerade ein Knüller. Bei knapp kalkuliertem Budget könnte auch hier die Bedienung von Darlehensverbindlichkeiten gefährdet sein
Dafür gibt es ja die privaten Krankentagegeldversicherungen, die für wenige € im Monat den Fehlbetrag aufstocken.
Wer wirklich clever ist, könnte das in sehr jungen Jahren tun. Wer es zu diesem Zeitpunkt versäumt (insbesondere weil gesetzliche Einschnitte in die Versorgung noch gar nicht absehbar waren), schaut später in die Röhre, weil schon die allergeringste Vorerkrankung zur Ablehnung eines entsprechenden Antrag führt. Nichts desto trotz werden vom Gesetzgeber auch die nicht (mehr) Versicherungsfähigen regelmäßig auf die Möglichkeit der privaten Absicherung verwiesen.
Ich wäre ja für eine vernünftige Bürgerversicherung, die es aber niemals geben wird. Denn wenn etwas unter diesem Namen verabschiedet wird, kann das aufgrund der üblichen Geschehnisse in Gesetzgebungsverfahren wieder nur irgendwelcher hanebüchener Murks sein. Hat jede Gruppe hier ihre Interessen durchgesetzt, bleibt nur noch ein Fragment des Sinnvollen. Bei Hartz IV war das nicht anders.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Dann stand ihm die Rente also doch von Beginn an zu ... nur wurde ihm deren Bewilligung rechtswidrig verweigert. Das ist was anderes.
An die Argumentation der DRV schließt sich für jetzt aber eine weitere Frage an (losgelöst vom Fall des Vaters):
Ist es
möglichrechtens, dass jemand, der noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, vom Arzt eine AUB bekommt? Möglicherweise, weil sich die AUB auf das konkrete Arbeitsverhältnis bezieht und er vielleicht in einem anderen Tätigkeitsfeld noch einsetzbar wäre?
Das könnte dann wirklich eine sehr missliche Situation zur Folge haben, die bei Beamten (wegen des Alimentationsprinzips) in dieser Form ausgeschlossen ist. Jeder Vergleich der beiden System muss zwangsläufig hinken. Insbesondere ein Wechsel zwischen den Systemen kann zu erhebliche Nachteilen führen, deren Beseitigung schon seit mehr als zehn Jahren beabsichtigt ist.
70% sind auch nicht gerade ein Knüller. Bei knapp kalkuliertem Budget könnte auch hier die Bedienung von Darlehensverbindlichkeiten gefährdet sein mit der Folge, dass der Betroffene in die bekannte Spirale kommt, die zu einem kompletten Vermögensverfall führt.
Da ist vieles möglich, da hier unterschiedliche Interessen sich entgegen stehen. Will das deshalb am Fall meines Vaters etwas näher schildern. Er war damals 57 Jahre alt, von Beruf Fliesenleger, litt unter Rheuma, Rückenproblemen und hatte total kaputte Kniegelenke, eine typische Flesenleger-Krankheit. Er konnte wirklich nicht mehr in seinen Beruf arbeiten und eigentlich auch keinen anderen Beruf mehr ausüben. Sein Orthopäde hielt ihn für dauerhaft arbeitsunfähig und riet ihm auch dazu einen Rentenantrag zu stellen. Er sagte ihm aber auch sinngemäß: " Wenn du noch selbst ins Arzt-Zimmer gehen kannst und sich dich nicht schon mit der Krankenbahre reintragen müssen, geht ein Rentenantrag erfahrungsgemäß fast nie auf Anhieb durch. So kam es dann auch. Er wurde zu einem von der RV beauftragen Arzt zur Untersuchung vorgeladen, welcher dann zum Ergebnis kam, er könne noch leichte Arbeiten von bis zu 6 Stunden täglich ausführen. Der Rentenantrag wurde dann abgelehnt, ein erfolgter Einspruch dann ebenfalls. Mein Vater wandte sich dann an den VDK, der riet ihm dagegen Klage beim Sozialgericht einzureichen. Die Vertretung vor Gericht übernahm der VDK. Er wurde dann zunächst zu einem Arzt im Auftrag des Sozialgerichts zu einer weiteren Untersuchung vorgeladen. Dieser kam zum Ergebnis, daß er allenfalls nur noch bis zu 3 Stunden täglich leichte Arbeiten ausüben könne. Daraufhin lenkte die RV sofort ein und bewilligte seine EU-Rente. Er mußte garnicht mehr vor dem Sozialgericht erscheinen.
Was das Krankengeld anbelangt finde ich die 70 Prozent vom brutto garnicht so schlecht, vom Netto-Lohn sind das dann meistens so ca. 75 bis 80 Prozent. Die EU-Rente ist da meistens weniger als das Krankengeld.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
... Er wurde zu einem von der RV beauftragen Arzt zur Untersuchung vorgeladen, welcher dann zum Ergebnis kam, er könne noch leichte Arbeiten von bis zu 6 Stunden täglich ausführen. Der Rentenantrag wurde dann abgelehnt, ein erfolgter Einspruch dann ebenfalls. ...
Nach welchem Recht war das?
Das aktuelle habe ich so verstanden (was jetzt nix heißen muss, weil ich keinen konkreten Fall kenne):
Wer unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist (aber über 3 Stunden), erhält eine Erwerbsminderungsrente, aber nur eine hälftige. Im Übrigen wird der Antragsteller auf den Arbeitsmarkt verwiesen.
Gelingt es der ARGE nicht, dem Kandidaten einen entsprechenden Teilzeit-Arbeitsplatz zu vermitteln (wovon ich bei einem 57-jährigen Handwerker, der körperlich nicht mehr fit ist, zur Vereinfachung ausgehe), erhält der Antragsteller dennoch die volle Erwerbsmiderungsrente.
Sollte das neue Recht insoweit fairer sein, als das alte? Meistens dienen neue Rechtsvorschriften im sozialen Sektor doch dazu, die Einstiegshürden für einen Leistungsanspruch zu erhöhen (um die Kosten zu senken).
Edit:
Ach ja ... wer auf einer Bahre irgendwo hineinbefördert wird, benötigt in aller Regel keine Rente mehr.
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