Vertragsaktivierungsdatum bei Portierung zu T-Mobile?

  • Hallo zusammen,


    ich habe bezüglich der Aktivierung und Abschluss eines Neuvertrages bei T-Mobile eine Frage.


    Folgender Sachverhalt:
    Ich bin aktuell direkt bei Vodafone Kunde (Red M Vertrag) mit einer Vertragslaufzeit bis Anfang Dezember 2014. Da mein aktuelles Smartphone (iPhone 4) nach knapp 4 Jahren den Zenit in Sachen Akku und Geschwindigkeit überschritten hat und das Vodafone-Netz in meiner Region bei vollem UMTS Empfang einen Datendurchsatz auf 56k Niveau bietet, liegt ein Wechsel zum Marktführer T-Mobile (Complete Comfort M oder L) nahe.


    D.h. ich benötige im Herbst ein neues Smartphone (iPhone 6), aber der Vertrag bzw. die 24-monatige Vertragslaufzeit soll erst Anfang Dezember nach der Rufnummernportierung beginnen. Ist ein Voraberhalt eines Smartphones bei T-Mobile bzw. bei Vertriebspartnern möglich? Wenn ja, ab wann vor Beginn der Vertragsnutzung?


    Grüße
    MacX

  • Vor Vertragsaktivierung wirst du mit Sicherheit kein Telefon ausgehändigt bekommen. Immer erst ab dem Tag der Kartenaktivierung - bei keinem Anbieter.


    Was aber kein Problem ist: das Datum der Freischaltung auf einen zukünftigen Termin datieren.
    Aber vorher bekommst du kein Telefon.


    Ich würde mir das neue Handy ohne Vertrag holen, damit du schon mal ein neues Telefon hast und versorgt bist.
    Und das Handy aus dem Neuvertrag anderweitig verkaufen.

    - O2 Genion S*

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    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Hallo zusammen,


    Blondinenfreund hat das schon gut auf den Punkt gebracht. Das Endgerät einige Monate vor Vertragsbeginn zu erhalten, ist nicht möglich. Ein paar Tage vor Portierungstermin wird die SIM-Karte als auch das Smartphone ausgeliefert.


    Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Rufnummer aus dem noch bestehenden Vertrag bei Vodafone rauszuportieren. Nachteil ist, dass du dann zwei parallel laufende Verträge hast und bis Dezember 2014 die Rechnung bei Vodafone, als auch bei der Telekom zahlen musst.


    Viele Grüße Tobias von Telekom hilft

  • Danke für eure Antworten. Das habe ich mir leider schon so gedacht.
    Wahrscheinlich liegt es an der Widerrufsfristen vor Neuvertragsaktivierung?


    Für potenzielle Neukunden kann solch eine fehlende Möglichkeit bedeuten, dass kein Anbieterwechsel stattfindet und stattdessen der Altvertrag bei einem anderen Anbieter nach bspw. 21 Monaten verlängert wird, da ein Smartphone dringend benötigt wird.


    Aus meiner Sicht ist dies zumindest ein Verbesserungsvorschlag daran etwas zu ändern. ;-)
    Bspw. wäre ich auch bereit gewesen in Vorleistung zu gehen. D.h. den vollen Gerätepreis bei Bestellung zu bezahlen und bei Vertragsaktivierung/ -beginn die Differenz zwischen individuellem Vertragssubventionspreis und Gerätepreis ohne Vertrag zurückzuerhalten.


    Aber dann muss/ wird wohl das subventionierte Smartphone verkauft und das iPhone 6 bei Apple direkt gekauft.


    Sonnige Grüße
    Markus

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