T-mobile Kulanz ?!

  • Hallo,


    ich habe meinen t-mobile Vertrag zwei Tage zu spät gekündigt.
    Wie es im Vertrag auch rechtens korrekt drin steht, wurde er nun um ein weiteres Jahr verlängert.


    Hat jemand jedoch einen Tipp von euch wie ich da doch noch rauskommen kann?!
    Die "nette" Dame am Telefon meinte nur: Pech gehabt !


    Jemand Erfahrung mit der Kulanz von t-mobile?


    Danke !

  • In solchen Dingen gibt es keine Kulanz. Warum auch? Du könntest höchstens die Flucht nach vorne antreten und für zwei Jahre verlängern, wenn dann z.B. eine Handysubvention dabei ist.


    Ansonsten schon mal gleich vorsorglich für´s nächste Mal kündigen ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ansonsten schon mal gleich vorsorglich für´s nächste Mal kündigen ... ;)


    Das hat er ja schon getan mit der zu spät eingegangenen Kündigung. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das hat er ja schon getan mit der zu spät eingegangenen Kündigung. ;)


    Nicht unbedingt, wenn er einen Termin vorgegeben hat, dann muss er "zum nächstmöglichen Termin" nochmal kündigen ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nicht unbedingt, wenn er einen Termin vorgegeben hat, dann muss er "zum nächstmöglichen Termin" nochmal kündigen ;).


    Selbst wenn er ein zu frühes Datum angegeben haben sollte ist dies in aller Regel dann so umzudeuten, dass bei falsch berechneter Frist dann zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden soll.


    Naja wir kommen vom Thema ab. ;)


    Aber es schadet jedenfalls nicht einfach nochmals zu kündigen. Die Telekom bietet hierfür sogar extra ein Webformular an:
    https://www.t-mobile.de/kuendigung/0,11750,28225-_,00.html

  • Man erfreue sich des Lebens, denn das Ableben wäre die einzig zuverlässige Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, und zwar für die Erben. Probieren könnte man höchstens den Wechsel in einen günstigeren oder zumindest besser geeigneten Tarif. Aber auch das dürfte eher dann möglich sein, wenn man explizit, also um zwei Jahre verlängert. Es geht also nur um Schadensbegrenzung: entweder weiterbenutzen oder in die Schublade legen, entweder ein Jahr oder zwei.

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