Hi there
Das ist eine sehr interessante Nachricht im Heise-Newsticker:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/
Auszug aus dem Artikel (letzter Absatz):
ZitatDas Urteil des Kölner Gerichts stellt eine der ersten Entscheidungen zur Betreiberhaftung für Internetforen auf Basis des neuen TDG dar. Vor der Reform dieses Gesetzes gab es vor allem bei den Betreibern von Gästebüchern erhebliche Rechtsunsicherheit. Eine ganze Reihe von Gerichten hatten in der Vergangenheit die regelmäßige Kontrollen von solchen Angeboten gefordert und deren Inhaber in Fällen der Versäumnis einer Überwachung für rechtswidrige Inhalte verantwortlich gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte inzwischen überholt sein. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)