Gericht präzisiert Haftung für Betreiber von Internet-Foren

  • Hi there


    Das ist eine sehr interessante Nachricht im Heise-Newsticker:
    http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/


    Auszug aus dem Artikel (letzter Absatz):

    Zitat

    Das Urteil des Kölner Gerichts stellt eine der ersten Entscheidungen zur Betreiberhaftung für Internetforen auf Basis des neuen TDG dar. Vor der Reform dieses Gesetzes gab es vor allem bei den Betreibern von Gästebüchern erhebliche Rechtsunsicherheit. Eine ganze Reihe von Gerichten hatten in der Vergangenheit die regelmäßige Kontrollen von solchen Angeboten gefordert und deren Inhaber in Fällen der Versäumnis einer Überwachung für rechtswidrige Inhalte verantwortlich gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte inzwischen überholt sein. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)

  • Hab den Bericht auch gerade gelesen. Dachte vorher nicht, dass das Ganze wirklich so extrem geregelt ist (und auch noch werden muss). :(
    Das rueckt die ganzen Threads im "Werbe" in ein anderes Licht.
    Scheint sich aber nicht um TT zu handeln. Klickt man auf den Namen des Verteidigers kommt eine Kanzlei in Muenchen heraus. Jetzt kann sich jeder selbst einen Reim daraus machen.

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