Namensgebung
Ja, stimmt.
Deswegen muss der volle Name im Briefkopf stehen auch wenn es zwei sind.
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Namensgebung
Ja, stimmt.
Deswegen muss der volle Name im Briefkopf stehen auch wenn es zwei sind.
Re: Namensgebung
ZitatOriginal geschrieben von it-m
Ja, stimmt.
Deswegen muss der volle Name im Briefkopf stehen auch wenn es zwei sind.
Ja, aber alle Namen. Hintergrund ist doch ganz einfach: Bei nicht eingetragenen Unternehmen muß erkennbar sein, wer haftbar ist. Bei eingetragen Unternehmen erübrigt sich das, da das ja im Register steht.
Rieu
Wieso willst Du eigentlich den Gewerbeschein ändern, wenn es eine Einzelunternehmung ist. EK wirst Du doch wohl nicht sein, oder???
Bei einer Einzelunternehmung besteht die korrekte Firmenbezeichnung aus dem Vor- und Zunamen. Wenn Phantasienamen benutzt werden, dann gehört der voll ausgeschriebene Name (also mit Vorname) als Inhaberbezeichnung darunter, im Geschäftsverkehr hat dieser allerdings keine Bedeutung, d.h. manche Großhändler werden diesen Namen nicht in Ihre Adresskartei übernehmen und auch ein Konto kann nur schwierig auf diesen Phantasienamen als Kontoinhaber lauten.
Anders sieht es da mit dem Konto zumindest bei der GbR aus: da hatten wir damals als ich noch in einer GbR war, ein Geschäftskonto bei der Commerzbank und man konnte dort ganz einfach einen beliebigen Firmennamen als Inhaber eintragen lassen, da es ja kein Einzelnunternehmen war.
Mitlerweile kann man sich auch als Einzelnunternehmer mit einem Phantasienamen im Handelsregister eintragen. Problem: damit ist man automatisch verplfichtet zu bilanzieren, auch wenn sonst vielleicht eine Einnahme-Überschußrechnung reichen würde.
ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Anders sieht es da mit dem Konto zumindest bei der GbR aus: da hatten wir damals als ich noch in einer GbR war, ein Geschäftskonto bei der Commerzbank und man konnte dort ganz einfach einen beliebigen Firmennamen als Inhaber eintragen lassen, da es ja kein Einzelnunternehmen war.
Da würde ich dann aber doch mal ganz stark davon ausgehen, daß Ihr damals jeder persönlich für das Konto haftbar gemacht wurdet, oder?
Wurde auf Guthabensbasis geführt, Dispo nur bei Haftungsübernahme oder Sicherung durch Privatguthaben bei der Bank bzw. andere Sicherheiten. Ob einer oder beide Gesellschafter hierfür eingetreten sind und die Anteile war aber nicht wichtig.
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