Hallo Ihr,
sagt mal, muß der Firmenname auf dem Gewerbeschein eingetragen werden und müssen änderungen im GW auch bezahlt werden? Die gute Dame bei uns im Amt war nicht gerade sehr auskunftsfreudig!
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Hallo Ihr,
sagt mal, muß der Firmenname auf dem Gewerbeschein eingetragen werden und müssen änderungen im GW auch bezahlt werden? Die gute Dame bei uns im Amt war nicht gerade sehr auskunftsfreudig!
Hallo,
Um welche Rechtsform geht es bei Dir? Bei Einzelunternehmen darf nichts stehen. Bei einer G(d)bR müssen die Namen der Gesellschafter + G(d)bR stehen, z.B. Müller und Maier GdbR, OHG sieht es ähnlich aus. Wie es mit Firmen aussieht, die im Handelsregister stehen, bzw. wie da die Bedingen sind, weiß ich nicht. Nur bei Kapitalgesellschaften darf/muß ein Name drinstehen.
Gruß Marcus
Es handelt sich um eine Einzelunternehmung! Darf ich den Namen denn dann auf meine Post setzen oder nicht? Ich denke da z.B. an rechnungen die ich erstellen muß!
Gute Frage, nächste Frage;)
Als ich 1998 mein Gewerbe angemeldet habe, bekam ich von der Gewerbeabteilung der Stadt Mannheim folgende Auskunft:
Auf dem Gewerbeschein darf nix stehen. Wie ich meinen Laden nenne ist egal, da darf ich sogar dutzende Namen haben, nur auf´m Gewerbeschein darf nix stehen.
Ein Kumpel von mir hat sich 2000 selbständig gemacht, und ihm wurde von der IHK Darmstadt gesagt, dass er, weil er keinen Laden hat, keinen "Kunstnamen" benutzen darf. Wie das aussieht, bei reinen Onlineshops ohne Ladengeschäft aussieht, oder ob sich mittlerweile die Rechtslage geändert hat, weiß ich nicht.
Jedenfalls auf dem Gewerbeschein darf bis heute für EU nichts stehen.
Gruß Marcus
auf Rechnungen usw. muss bei Einzelunternehmen übrigens IMMER mindestens ein Vorname und sämtliche Zunamen stehen!
ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
auf Rechnungen usw. muss bei Einzelunternehmen übrigens IMMER mindestens ein Vorname und sämtliche Zunamen stehen!
Handy28
Inh. Marcus Schorr
So hab ich das auf den Rechnungen stehen, und so denke ich, bin ich auf der sicheren Seite.
Gruß Marcus
Hab mich als ich anfing (1998) bei einem Rechtsanwalt erkundigt:
Man muss den Vor- und Nachnamen (wie unten auf dem Perso) als Inhaber auf der Rechnung angeben.
Die Firmenbezeichnung an sich ist frei!
Re: Firmenname auf Gewerbeschein?
ZitatOriginal geschrieben von mailminister
sagt mal, muß der Firmenname auf dem Gewerbeschein eingetragen werden und müssen änderungen im GW auch bezahlt werden?
Änderungen kosten in der Regel schon was, ca. 25 DEM warens früher bei mir (variert aber je nach Stand/Gemeinde)
Bei der Gesellschaftsform GbR muss der Vollhafter mit Vor- und Zunamen im Gewerbeschein und auf Rechnungen oder Geschäftsbriefe stehen.
Die Angabe der Rechtsform ist hier Pflicht!
Dein Wunschname steht hier oben drüber in der Adresse
Flottes Handy
Otto Müller GbR
Parkstr. 00
D-70000 Stuttgart
Das Problem geht dann weiter wenn man ein Konto bei der Bank beanträgt,
Als GbR haben wir es damals bei der Bank geschaft "DateNow" als Kontonamen zu führen! Nicht bei jeder Bank, bei der Dresdner hat es geklappt!
Grüsse it-m
Ist bei einer GbR nicht jeder gleichberechtigt und immer in vollem Umfang persönlich haftend?
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