Telekom postpaid | Was soll der "Hinweis zu alternativen Roamingpartnern"?

  • Hallo,


    Bei einem kürzlichen Vertragsschluß bei Tante T fiel mir folgende Feld auf den Vertragsunterlagen auf:


    Zitat

    * Hinweis zu alternativen Roamingpartnern (Pflichtfeld)
    Ja, ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit die Dienste alternativer Roamingpartner in Anspruch nehmen kann.


    Seit wann gibt es diese Klausel und was bezweckt sie überhaupt? Antizipiert man hier schon irgendwelche künftigen EU-Richtlinien?

  • Krass. Habe die mögliche Implementierung von ARPs (alternative roaming providers) ja schon länger auf dem Radar, aber ich hatte immer nur vom Wegfall der Roaminggebühren ab 2016 gelesen und war fest davon ausgegangen, daß dies nun eine Alternative zum ARP Modell darstellt, das aufgrund seiner technischen Hürden als zu kompliziert galt.


    Anscheinend hat man sich nun doch für das local break-out (LBO) Modell entschieden, das sogar über die ursprüngliche Idee nur Datendienste zu beinhalten hinausgeht, denn laut diesem PDF sind auch SMS und Telefonie erfaßt.


    Dann sind wir mal gespannt, ob hier überhaupt ein relevanter Markt entsteht, denn wenn in anderthalb Jahren keine Roaminggebühren mehr existieren, wird der Anreiz einen Vertrag mit einem ARP zu schließen denkbar gering sein. Daß es sich lohnt wegen anderthalb Jahren, in denen man ein bisschen was als ARP verdienen kann, die erforderlichen Investitionen zu tätigen, bezweifele ich sehr, zumal es seine Zeit dauern wird bis die Verbraucher überhaupt von dieser Möglichkeit Kenntnis nehmen.

  • Vor allem wer sagt denn, dass die ARPs solche Knaller-Einkaufspreise haben werden, dass sie viel günstigere Angebote werden unterbreiten können, es gibt doch Vorleistungskosten... Was betreiben die ARPs überhaupt selbst?

    Viele Grüße
    Lars

  • Da sprichst Du einen ganz entscheidenen Punkt an, der auch schon früh gegen das ARP-Modell vorgetragen wurde. Nämlich, daß nur die großen transnationalen Mobilfunkkonzerne ausreichend günstige Einkaufskonditionen haben, um einen EU-weit preislich attraktiven Einheitstarif anbieten zu können. Und genau diese Jungs haben am wenigsten Interesse am Wettbewerb im Roaminggeschäft. Die aggressivsten Netzbetreiber waren und bleiben die kleinen, die meist nur in sehr wenigen, oft nur einem Land, als Mobilfunkanbieter aktiv sind, und die können preislich naturgemäß nur in ihrem Heimatland gute Preise machen. Nicht nur daß sie im Ausland keine eigene Netze haben, sondern durch ihre oft geringen Kundenzahlen ist ihr Roamingvolumen klein und dementsprechend die Einkaufskonditionen schlecht.


    Was der Entstehung eines gesunden Wettbewerbs auch entgegensteht, ist der Umstand, daß man mit dem ARP eigens einen Vertrag abschließen muß, der separat und direkt durch den ARP abgerechnet wird, bevor man dessen Dienste in Anspruch nehmen kann.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß das funktionieren wird, denn erstens ist die Hemmschwelle bei den allermeisten Verbrauchern viel zu groß und zweitens wird es sich doch kaum lohnen all diesen Aufwand zu betreiben um dann mit einem durchschnittlichen ARP-subscriber am Ende des Jahres bestenfalls € 20 Umsatz gemacht zu haben.


    Ich hatte - auch wenn das als Privatperson relativ zwecklos ist - in den Konsultationen dafür plädiert das ganze komplett anders umzusetzen. Nämlich wäre mein Ansatz gewesen, daß man im Ausland die freie und jederzeit änderbare Auswahl zwischen dem Roamingtarif des heimischen Netzbetreibers und spezieller Tarife der lokalen Netzbetreiber hat.
    Man würde im Ausland also erstmal auf einem captive portal landen und dort wählen können, ob man weiter den Heimnetzbetreiber nutzt oder einen nationalen Anbieter.
    Das hätte zwar auch allerhand Schwierigkeiten mit sich gebracht, aber das hätte im Gegensatz zum aktuellen Modell funktionieren können. Die erste Schwierigkeit ist technischer Natur: ist der Roamingkunde nun im Netz A eingebucht, mit dem sein Heimatnetzbetreiber auch ein Roamingabkommen hat, und wählt er im captive portal nun den lokalen Tarif von Netz B, so müßte man den Teilnehmer erstens aus dem Netz schmeißen und zweitens sein Endgerät dazu bringen sich in Netz B einzubuchen. Da kann man sicherlich was mit STK basteln, aber 100% stabil hat sowas noch keiner hinbekommen.
    Die zweite Schwierigkeit wäre die Abrechnung gewesen. Daß die Inanspruchnahme eines Tarifs eines lokalen Anbieters vom Heimatnetzbetreiber abgerechnet wird, hätte man vermutlich nicht durchkriegen können. Stattdessen hätte man Kreditkartenzahlung oder Guthabencodes als Zahlungswege anbieten müssen, was sicherlich wieder die Akzeptanz geschmälert hätte, trotzdem aber sicherlich weitaus höher wäre als mit dieser regulatorischen Mißgeburt, wo man nun noch weitere Verträge abschließen muß.


    Ich denke ARPs werden als eine der zahllosen weiteren Konstruktionsfehler aus Brüssel in die Analen eingehen.


    P.S.: Eigentlich sollten wir mal zum Thema ARP einen neuen Thread aufmachen.

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