Sachverhalt zu einer Möbelbestellung knapp erläutert:
- AGB (Privatperson): (Standard-) Widerrufsrecht (, Frist beginnt frühestens ab Wareneingang)
- Ware hängt seit Wochen im luftleeren Raum und wird nicht ausgeliefert
- angekündigte Lieferfrist war 8 Wochen, nun ist die 15. Woche angebrochen
- AGB weiter: Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die 'Spezifikation' hat folgendes Ausmaß:
- Ware Standard
- Farbauswahl aus den Standardfarben des Herstellers: Farbe Weiss.
Erwägung besteht, aufgrund der 'Never-Ending-Story' bald die Reißleine zu ziehen.
Wie ist die Rechtslage?
Ich sage, Widerruf ist kein Problem. Nach Geldeingang ist der Sachverhalt erledigt.
Sieht es jemand anders oder hat wertvolle Ergänzungen?
Abgrenzung zum 'Rückritt Kaufvertrag'?
Vielleicht auch Empfehlungen zur Vorgehensweise?