Widerrufsrecht versus Kundenspezifikationen

  • Sachverhalt zu einer Möbelbestellung knapp erläutert:


    - AGB (Privatperson): (Standard-) Widerrufsrecht (, Frist beginnt frühestens ab Wareneingang)
    - Ware hängt seit Wochen im luftleeren Raum und wird nicht ausgeliefert
    - angekündigte Lieferfrist war 8 Wochen, nun ist die 15. Woche angebrochen
    - AGB weiter: Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


    Die 'Spezifikation' hat folgendes Ausmaß:
    - Ware Standard
    - Farbauswahl aus den Standardfarben des Herstellers: Farbe Weiss.


    Erwägung besteht, aufgrund der 'Never-Ending-Story' bald die Reißleine zu ziehen.


    Wie ist die Rechtslage?


    Ich sage, Widerruf ist kein Problem. Nach Geldeingang ist der Sachverhalt erledigt.


    Sieht es jemand anders oder hat wertvolle Ergänzungen?
    Abgrenzung zum 'Rückritt Kaufvertrag'?
    Vielleicht auch Empfehlungen zur Vorgehensweise?

  • Re: Widerrufsrecht versus Kundenspezifikationen


    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Die 'Spezifikation' hat folgendes Ausmaß:

    Also gleich Null!? Sofern das so ist und nach der Schilderung dürfte das in der Tat so sein, dann haben wir hier keine Sonderanfertigung vorliegen.


    Zitat

    Ich sage, Widerruf ist kein Problem.

    Dem schließe ich mich mal vorsichtig an, sofern die grundsätzlichen Regeln des Widerrufsrechts gegeben sind. Wobei man spitzfindig darauf abstellen könnte, dass die Ware erst ausgeliefert werden müsse, um die Widerrufsfrist zu starten. Aber in der Praxis dürfte das Vorziehen des Widerrufs kein Problem darstellen.


    Wie wurde denn eigentlich bestellt? Fernabsatz oder vor Ort?


    Zitat

    Nach Geldeingang ist der Sachverhalt erledigt.

    Es wurde also - wie leider üblich bei Möbeln - schon im Vorfeld bezahlt? Keine Finanzierung?

  • Eigentlich würde ich nach der BGH-Rechtsprechung auch sagen: Widerruf rechtlich kein Problem, tatsächlich aber oft ein Problem, da man den Händlern manchmal doch mit ein wenig "Gewalt" beibringen muss, dass das Widerrufsrecht besteht.


    Die Gefahr liegt hier auch darin, dass es solche Entscheidungen wie die aktuelle des LG Düsseldorf gibt, die in Deinem Dir vergleichbraen Fall (Farbwahl bei Möbel) ein Widerrufsrecht verneint hat: http://dejure.org/dienste/vern…hung?Text=23%20S%20111/13


    Ich habe noch Zweifel, ob ich dieses Urteil tatsächlich für richtig halten soll und ob der BGH genauso entscheiden würde. Aber es ist nunmal in der Welt und Du musst Dich ggf. auf Gegenwind gefasst machen. Wenn Du das Teil eigentlich noch haben willst, vielleicht nochmal eine konkrete Frist setzen und dann Widerruf und hilfsweise Rücktritt erklären (vorher mal AGB zu dem Thema checken).

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
      mws55:


    danke schon mal. Daneben:


    Internet. Komplette Bezahlung im Vorfeld.


    Das würde ich niemals tun! Hier hast Du auch noch das Insolvenzrisiko, besonders wenn sich der Fall noch länger hinzieht. :rolleyes: Versuche möglichst schnell eine Lösung zu finden.

    Herbert

  • Re: Widerrufsrecht versus Kundenspezifikationen


    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Sachverhalt zu einer Möbelbestellung knapp erläutert:


    - AGB (Privatperson): ...


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Eigentlich würde ich nach der BGH-Rechtsprechung auch sagen: Widerruf rechtlich kein Problem, tatsächlich aber oft ein Problem, da man den Händlern ...


    Passt das zusammen?


    Als (inzwischen) zivilrechtliche Niete weiß ich zwar, dass die Existenz von AGB (für mich unverständlicherweise) auch bei Privatpersonen angenommen wird, sofern sich Teile des Textes mehrerer Angebote decken.


    Aber gelten unter Privatpersonen auch die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs?


    Tschulligung, wenn ich mich hier ahnungslos oute ... :o


    Daher immer wieder mein Credo: TT bildet! :top:


    Hoffentlich auch mich ...

  • Frankie, Du hast natürlich recht - die "Privatperson" habe ich übersehen, sie passt aber auch nicht zu dem restlichen Sachverhalt. Entweder wollte DerAL ausdrücken, dass er selbst als Privatperson bestellt hat oder ggf., dass es sich bei der Gegenseite um einen Einzelhändler handelt. Denn das eine Privatperson entsprechende AGB verwendet, Möbel nach Kundenwünschen zusammenbaut etc., ist nur minimal wahrscheinlich. Die Schilderung lässt jedenfalls nichts anderes als den Schluss eines gewerblichen Handelns durch den Vk zu, so dass ich hier nach wie vor von einem Verbrauchsgüterkauf ausgehe.


    P.S. Im Übrigen wurde ja nach Aussage des TE ein Widerrufsrecht eingeräumt - wenn das eine Privatperson freiwillig macht, spricht ja erstmal nichts dagegen, dass sie sich ebenfalls dran halten muss.

  • Ja, jetzt wird's deutlich. Mich hatte der Begriff "AGB (Privatperson)" verwirrt, weil von der Rechtsprechung auch bei Privatpersonen AGB angenommen werden, wenn Angebotstexte häufiger denselben Textbaustein enthalten oder etwas, das gern "Disclaimer" genannt wird.


    Auf dieser Schiene war ich wohl ... und hatte gedacht, dass derAL solche AGB meint ...


    Ich kaufe gelegentlich über Ebay und dort begegnen mir die abenteuerlichsten Konstruktionen auf VK-Seite ... mich wundert diesbezüglich (fast) nichts mehr.

  • Warum Widerruf?


    Frist mit Ankündigung des Rücktritts setzen und wenn nicht fristgerecht geliefert wird Rücktritt erklären.
    Kommt die Wäre innerhalb der Frist kann man immer noch über Widerruf nachdenken.

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