Weitergabe von Jamba Guthaben verboten?

  • Ich habe bei Jamba ein etwas höheres Guthaben für Bildschirmschoner und Klingeltöne, das aber demnächst verfällt.
    Da ich die Bildschirmschoner nicht selbst nutzen kann, und auch für die Klingeltöne leider z.Zt. kein Handyhabe um diese zu nutzen, wollte ich es nun über Ebay verkaufen (verkaufen, nicht versteigern).


    Jetzt bekam ich eine Mail von jemandem (E-Mail Adresse mail@kurzhals.info), der mir droht wenn die Auktion endet, erstattet er Anzeige gegen mich, da ich illegale Waren verkaufe.


    Muss ich das Guthaben etwa verfallen lassen, und darf es nicht weiterverkaufen???

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    TOM: spitzmaus403
    ICQ: 295206120

  • Hallo !


    Habe dazu was gefunden... Jamba AGB


    Zitat:


    Nur der bei Jamba! AG registrierte Kunde persönlich ist berechtigt,

    das Jamba! AG-Serviceangebot in Anspruch zu nehmen. Der Kunde ist nicht befugt, anderen Personen die Nutzung zu ermöglichen. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm mitgeteilte Paßwort für die Nutzung der Jamba! AG Dienste geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben. Sobald der Kunde Kenntnis davon hat, daß Dritte Zugriff auf das Paßwort hatten oder haben, ist er verpflichtet, unverzüglich eine Sperrung seines Accounts mit einer E-Mail an unseren Kundenservice zu veranlassen. Soweit der Zugriff bzw. die Weitergabe des Paßwortes nicht auf ein Verschulden der Jamba! AG zurückzuführen ist, trägt der Kunde die Kosten der abgerufenen Jamba! AG Services bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Sperrung bei der Jamba! AG veranlaßt.


    Pflichten des Kunden

    Klingeltöne und Logos unterliegen dem Urheberrechtsschutz bzw. dem Markenrechtsschutz. Der Kunde ist berechtigt, den aufgeladenen Klingelton oder das Logo auf seinem Mobiltelefon zu speichern. Eine anderweitige Speicherung, insbesondere die Übertragung auf ein anderes Mobiltelefon, ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist ein Weiterbearbeiten oder Kopieren der vom Kunden bezogenen Klingeltöne und / oder Logos.

  • na super! Dann kann ich denen A****löchern von Jamba also fast 30 Euro "schenken", da ich dann mein Guthaben verfallen lassen muß.
    Sauerei!


    Meine Mitgleidschaft bei Jamba habe ich jetzt eben gekündigt, von den Typen reicht´s mir. Vor nicht ganz einer Woche habe ich bei deren Hotline angerufen, ob sie mir die ungenutzten, etwas über 2 Jahre alten Gutscheine im Wert von fast 30 Euro (umgerechnet) die in 2 Wochen verfallen irgendwie erstatten könnten. Als Antwort bekam ich daß ich das Guthaben auf meinen Account laden soll, dann kann es erstattet werden. Nachdem ich das gemacht hatte und nochmals bei der Hotline angerufen habe, hieß es daß eine Erstattung ausgeschlossen ist, ich das Guthaben irgendwie verbrauchen soll, da es sonst in 2 Wochen verfällt.

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  • Ein gesetzliches Verbot könnte ich mir nicht vorstellen, das es dir verbieten könnte, dein Guthaben auf dem Account weiterzuverkaufen.
    Wenn du den Text der Auktion nicht mißverständlich formuliert hast, kann man darin nichts *illegales* sehen.


    Dass ein solches Vorgehen gegen die AGBs verstößt und damit möglicherweise eine Vertragsverletzung begangen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das geht nur dich und Jamba was an. Schlimmstenfalls könnte dir der "freundliche" Ebayer also Probleme machen, indem er den Verkauf bei Jamba meldet.


    Eine Anzeige im eigentlichen Sinne wird zu nichts führen.
    Frag doch mal nach, inwiefern das Angebot illegal sein soll. Das muß der Inhaber der Mailadresse doch wissen;) .


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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