Die hat er beim Minijob auch! Nur anders verpackt...
Minijob.... was bleibt?
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Mag sein, aber als Pauschale und viel, viel günstiger sowie ohne Krankenversicherungsbeiträge.
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Ein Minijob ist für den Arbeitgeber die teuerste Variante.
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Das musst du erklären.
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Die Belastung liegt für den AG eines Minijobbers bei ~ 31 %.
- 2 % Pauschalsteuer
- 13 % gesetzl. KV
- 15 % gesetzl. RV
- 0,7 % U1 (Umlage Entgeltfortzahlung)
- 0,14 % U2 (Umlage Mutterschaft etc.)
- 0,04 % U3 (Insolvenzgeld)
- plus individuellem Beitrag zur Unfallversicherung.Für einen (normal) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt der AG-Anteil bei ~ 20 %.
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Zitat
Original geschrieben von dr.choc
Ein Minijob ist für den Arbeitgeber die teuerste Variante.Sehe ich genauso, darum bin ich ja verwirrt!
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Zitat
Original geschrieben von dr.choc
Die Belastung liegt für den AG eines Minijobbers bei ~ 31 %.- 2 % Pauschalsteuer
- 13 % gesetzl. KV
- 15 % gesetzl. RV
- 0,7 % U1 (Umlage Entgeltfortzahlung)
- 0,14 % U2 (Umlage Mutterschaft etc.)
- 0,04 % U3 (Insolvenzgeld)
- plus individuellem Beitrag zur Unfallversicherung.Für einen (normal) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt der AG-Anteil bei ~ 20 %.
Und für den AN wird es in der Gleitzone auch nicht teuer... Also ich sehe den Sinn nicht, wenn man um die 450EUR verdient, freiwillig tiefer zu gehen. Dann Lieber bisschen über 450 EUR und man ist ebenfalls voll abgesichert und würde sogar im Falle einer Arbeitslosigkeit ALG1 bekommen, beim Minijob nada...
Minijob ist mist, wenn man nahe der 450 EUR Grenze verdient... Dann paar EUR mehr machen aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, mit all seinen Vorteilen.
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