Minijob.... was bleibt?

  • Hi Leute,


    habe mal ne Frage und blicke es gerade nicht.


    Ich möchte bei meinem jetzigen AG vom Sozialversicherungspflichtigen Job in einem 450 Euro MiniJob wechseln.
    AG zahlt denselben Lohn + Zuschläge wie bisher. Wie kann ich nun berechnen, wie viele Tage ich arbeiten muss für 450 Euro? Bin mir nicht sicher, welche Basis nun zählt? Brutto oder Nettolohn?


    Bekomme durch Zulagen auch steuerfreie Zuschläge. Wie verhält sich das damit?


    Danke Euch!


    Bernd

  • Also ich würde so rechnen:


    bisheriger Bruttolohn geteilt durch Arbeitstage = Gehalt pro Arbeitstag


    450€ geteilt durch Gehalt pro Arbeitstag = neue Anzahl Arbeitstage

  • Dachte ich auch! Ich bekomme aber Schichtzulagen die steuerbefreit sind.


    Also müsste ich doch den Grundlohn nehmen x Stunden ( Bsp: 30 Stunden x 13,50 Euro )
    Dazu würden dann die Zulagen "steuerfrei" kommen?
    Das wären dann "OHNE RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT" 405 Euro! Brutto = Netto.


    Dazu kämen dann ca. 35 Euro pro Arbeitstag (in meinem Fall pro 10 Stunden pro Tag) Zuschläge.


    Die müssten 1:1 Steuerfrei sein:


    http://www.minijob-zentrale.de…erdienstgrenzen/node.html



    Steuerfreie Einnahmen


    Nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, soweit sie steuerfrei sind. Insbesondere zu erwähnen sind hier steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu 2.400 Euro im Kalenderjahr.


    Was meint Ihr?

  • Kann aber sein das dir der Arbeitgeber bei einem Minijob einen geringeren Bruttolohn zahlt, weil die Lohnnebenkosten fuer Minijobs hoeher sind.


    Minijobber haben 32,59% AG-Lohnnebenkosten, normale Arbeitnehmer aber nur 21,865% AG-Lohnnebenkosten weil sie den Rest selber zahlen muessen.


    Wer als als Arbeitnehmer 12 EUR brutto bekommt fuer den muss der Arbeitnehmer 14,62 EUR zahlen, fuer einen Minijobber muesste er aber 15,91 EUR zahlen.


    Wenn er weiter nur 14,62 EUR zahlen will gibt es nur 11,02 EUR.

  • Hallo, danke für den Hinweis. Er zahlt dasselbe, will mich unbedingt behalten. Ich wäre auch mit 10-12 Euro zufrieden gewesen, weil ich eh von den 10 Stunden 7 Stunden schlafen kann. :D :p


    Muss mir nun nur noch in Ruhe einen anderen "Hauptjob" suchen.. :top:

  • Zwischenzeitlich sind auch neu eingegangene Minijob-Arbeitsverhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und ein Arbeitnehmeranteil abzuführen. Zwar ist auf Antrag eine Befreiung möglich, aber an Voraussetzungen gebunden, mit denen ich mich noch nicht auseinandergesetzt habe.


    Ansonsten ist die 2%-ige Pauschalsteuer nicht vom AG zu zahlen, vielmehr darf der AG sie in Abzug bringen, was zumindest öffentliche Arbeitgeber in Zeiten knapper Kassen konsequent umsetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zwar ist auf Antrag eine Befreiung möglich, aber an Voraussetzungen gebunden, mit denen ich mich noch nicht auseinandergesetzt habe.


    Im Prinzip hat sich gar nichts geändert.


    Früher musste der AN unterschreiben, wenn er Sozialabgaben zahlen will. Nun muss er unterschreiben, dass er sie nicht zahlen will. Dies muss innerhalb einer Frist nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erklärt werden.


    Geblieben ist. Wenn Sozialversicherung gezahlt wurde (nach der Frist) ist ein Verzicht nicht mehr möglich.


    Also verändert ist, dass die Regierung hofft, dass möglichst viele den Antrag vergessen oder zu bequem sind.

  • Jap, habe schon ein Formular gefunden. Da ich eh noch Sozialvers.-Pflichtig arbeiten werde, zahle ich eh einmal ein. Das ist schon schlimm genug! :D:rolleyes:

  • Warum nicht über der 450€ Marke bleiben. Welchen nach oder Vorteil hat die Abstufung? Ich sehe für beide Seiten keinen.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

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