Hi Leute,
ich weiß, für sowas gibt es bestimmt eigene Foren, aber ich hoffe einfach mal, dass sich hier vielleicht ein paar Studis rumtreiben, die mit dem Thema schon Erfahrungen gesammelt haben.
Ich studiere Vollzeit und habe nebenher einen Minijob bei Firma A.
Nun habe ich eine Beschäftigung als studentische Aushilfskraft bei Einrichtung B angeboten bekommen. Bei der darf man ja grundsätzlich 20 Stunden die Woche arbeiten, ohne SV-pflichtig zu werden. Allerdings wäre die Beschäftigung hauptsächlich am Wochenende, sodass die Regelung hier ja eigentlich nicht greifen dürfte.
In der Woche würde ich bei A und B zusammen also niemals über 20 Stunden kommen.
Ist das grundsätzlich möglich, oder müsste ich den Minijob kündigen?
Und wie verhält es sich dabei mit Steuern und SV?