BC 100 Erstattung bei Verspätung

  • Hallo,


    eine kurze Frage:


    die Bahn erstattet ja bei der Bahncard 100 ab 60 min Verspätung 10 EUR, max. 25 Prozent des Gesamtpreises.


    Klingt vielleicht blöd, aber könnte man dann nicht ganz einfach mit dem Zugradar/DB Navigator jeden Tag/jede Woche schauen wo in Deutschland es Verbindungen mit 60 min Verspätung gab, jedesmal einreichen und pauschal somit immer 25% weniger zahlen und sparen ?

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht.


    Du willst also für eine Bahnfahrt, die du nicht genutzt hast, trotzdem die Erstattung geltend machen?


    Ich würde mal sagen, das ist illegal.


    Sorry, falls ich die Frage falsch verstanden habe.


    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Re: BC 100 Erstattung bei Verspätung


    Zitat

    Original geschrieben von Mcbane


    Klingt vielleicht blöd, aber könnte man dann nicht ganz einfach mit dem Zugradar/DB Navigator jeden Tag/jede Woche schauen wo in Deutschland es Verbindungen mit 60 min Verspätung gab, jedesmal einreichen und pauschal somit immer 25% weniger zahlen und sparen ?


    Ja,der Sinn eines "Betrugs" ist meistens der finanzielle Vorteil. ;)

  • Was mich wundert ist die Tatsache, dass die Entschädigung bei der Bahn mit der BC100 so klein ausfällt.


    BTW: Zum einreichen der Entschädigung muss klar sein, dass die entsprechende Reise stattgefunden haben muss, d.h. der Schaffner muss bestätigen, dass der Reisende im Zug war.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • [Ironie]
    Würde bestimmt auch gar nicht auffallen, wenn man als BC100-Kunde jede Woche Verspätungs-Erstattungsanträge einreicht. :rolleyes:


    "Das ist der Herr Meier, der ist der größte Pechvogel unter den DB-Kunden. Jeder Zug, in dem er fährt, ist verspätet. So ein Pech muss man erst mal haben!"
    [/Ironie]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich frage mich sowieso,warum bei der BC100 nur Sichtkontrollen gemacht werden und die Karten nicht überprüft werden,zumal man bereits sehr gute Fälschungen für 30-40€ bekommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Was mich wundert ist die Tatsache, dass die Entschädigung bei der Bahn mit der BC100 so klein ausfällt.


    BTW: Zum einreichen der Entschädigung muss klar sein, dass die entsprechende Reise stattgefunden haben muss, d.h. der Schaffner muss bestätigen, dass der Reisende im Zug war.


    So klein finde ich die Entschädigung nicht. Es handelt sich nunmal um eine Pauschalleistung die auch bei kurzen Entfernungen gezahlt wird. Die gewährte Entschädigung dürfte sich an der durchschnittlichen Fahrtstrecke orientieren.


    Eine Bestätigung ist nicht notwendig, es könnte auch nichts bestätigt werden, wenn kein Zugbegleiter mitfährt was im Regionalverkehr durchaus vorkommt oder in S-Bahnen gar die Regel ist.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher



    Eine Bestätigung ist nicht notwendig, es könnte auch nichts bestätigt werden, wenn kein Zugbegleiter mitfährt was im Regionalverkehr durchaus vorkommt oder in S-Bahnen gar die Regel ist.


    Eine Entschädigung aus dieser Art der Reise wird der TE kaum meinen. :D
    Aber Kleinvieh macht auch Mist.....


    Zudem:
    Woher soll der TE wissen,ob ein Zugbegleiter an Board war oder nicht,wenn er nicht mitgefahren ist?
    Die Bahn weiß das aber schon (hoffentlich).

  • Warum nicht?
    S-Bahn hat Verspätung, Fernverkehrszug wird nicht erreicht, macht über eine Stunde Verspätung.


    Es ist völlig unerheblich ob da Zugbegleiter dabei waren oder nicht. Verspätungen können im Nachhinein anhand der Zugnummern nachvollzogen werden und so werden auch die Ansprüche aus Fahrgastrechten bearbeitet.


    Ein bestätigtes Fahrgastrechteformular benötigt man nur dann, wenn man die Entschädigung sofort in einem Reisezentrum erhalten will. Ein Zugbegleiter darf dabei nur Verspätungen des EIGENEN Zuges über 60 min bestätigen. Bei meinem Beispiel der Reisekette scheidet das schon mal aus. Hier müsste man dann eine DB Information bemühen. Am einfachsten ist die Einsendung an der Servicecenter Fahrgastrechte - formlos mit allen erforderlichen Angaben - oder per Formular
    http://www.fahrgastrechte.info

    Viele Grüße
    Martin

  • Re: BC 100 Erstattung bei Verspätung



    Das wäre erst dann wirklich sinnvoll und ein total innovatives Geschäftsmodell, wenn Du das Ganze mit einer gefälschten BC100 aus dem Thailand-Urlaub durchziehst.
    Wenn die Bahn schon nicht merkt, dass Du am letzten Sonntag die IC(E) von Frankfurt nach München, Nürnberg nach Stuttgart, Hamburg nach Berlin und Dortmund nach Norddeich innerhalb von zwei Stunden wegen Verspätungen nicht erreichen konntest, dann merken die ganz sicher auch nicht, dass Du gar keine BC100 hast.


    Warum hat nicht jeder solch innovative Ideen wie Du?!? ;)

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!