Mobilfunkvertrag richtig kündigen, wie?

  • Hi,


    Ich möchte gerne meinen Mobilfunkvertrag kündigen und meine Rufnummer mitnehmen. Bin noch bei Vodafone und möchte zu T-Mobile wechseln. Wie mache ich es richtig damit ich meine Rufnummer nicht verliere. Habe berreits zweimal mit der T-Mobile telefoniert und zwei völlig verschiedene Antworten bekommen. Der erste Berater sagte mir das T-Mobile für mich kündigen muss damit ich meine Rufnummer behalten kann. Der zweite Berater sagte das ich selber kündigen muss. Was ist jetzt richtig?

  • Wobei es vollkommen ausreichend ist seinen jetzigen Anbieter mit einem Einzeiler zu kündigen. Die Rufnummer ist danach automatisch noch 90 Tage nach Auslaufen des Vertrages portierbar. Man muss den alten Anbieter nicht extra darauf hinweisen etc.


    Ein Schreiben mit folgenden Satz würde vollkommen ausreichen, um seinen Vertrag zu kündigen und seine Rufnummer portieren zu können.


    "Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Rufnummer 01XX / xxxxxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der erfolgten Kündigung per Post zu."


    Mehr hat es bis jetzt noch bei keinem Anbieter benötigt.


    Zwei bis vier Wochen vor dem Abschalttermin kann man dann beim neuen Anbieter den Vertrag abschließen und durch diesen die Rufnummer zum Vertragsende portieren lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Just Me
    "Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Rufnummer 01XX / xxxxxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der erfolgten Kündigung per Post zu."


    Wenn man ganz sicher gehen möchte, schreibt man noch ein "kündige ich ... fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" rein, damit ausgeschlossen ist, dass der Anbieter quasi mutwillig den Vertrag sofort abschaltet und die aufsummierte Grundgebühr für die Restlaufzeit inkl. Strafe o.ä. sofort in Rechnung stellt. In der Praxis ist das wohl eher selten, aber diese drei Silben ist mir das trotzdem wert.

  • Halte ich für ein Märchen. Ich hab noch keinen Mobilfunkanbieter erlebt, der die Dienstleistung
    sofort abschaltet, die restliche Grundgebühr dennoch einzieht und (halte ich für absoult
    ausgeschlossen) eine Strafgebühr verlangt.


    Wichtig find ich auf eine Kündigungsbestätigung per Post zu bestehen.

  • Es ging hierbei eher um die theoretische Möglichkeit. Dass es nicht die Regel ist, habe ich ja dazugeschrieben.


    Theoretisch könnte man "aus Kulanz" per sofort aus dem Vertrag gelassen werden, wenn man die restl. GG auf einmal zahlt. Eventuell (!) könnte ein Anbieter für einen solchen Fall auch eine zusätzliche Einmalgebühr festgelegt haben. Sollte sowas irgendwo vorkommen, wäre dies der "nächstmögliche Zeitpunkt".
    Der "fristgerecht nächstmögliche Zeitpunkt" ist dagegen jener, der unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist "nächstmöglich" ist.


    Mir ist schon klar, dass sowas nicht alltäglich vorkommt, aber kann ich wissen, ob irgendein Dorfanbieter mit 100 Kunden, bei dem ich unglücklicherweise Kunde sein könnte, sowas nicht zum Geschäftsmodell macht?!
    Erlebt habe ich es selbst auch noch nicht, aber wenn man es mit einem Wort ausschließen kann, ist doch alles in Ordnung, oder?



    EDIT:
    Übrigens habe ich in etwas anderer Konstellation schon von dieser vorzeitigen Auflösung mit Einzug der restl. GG (aber ohne Zusatzgebühr) gehört. Dabei ist der Kunde aber ins Ausland gezogen und hat sich auf diese Weise mit dem Anbieter geeinigt. Hier war es einvernehmlich, aber wenn man das weiterdenkt, kann man sich auch unfreundlichere Situationen ausmalen.

  • Zitat

    Original geschrieben von hudakst
    Es ging hierbei eher um die theoretische Möglichkeit. Dass es nicht die Regel ist, habe ich ja dazugeschrieben.


    Theoretisch könnte man "aus Kulanz" per sofort aus dem Vertrag gelassen werden, wenn man die restl. GG auf einmal zahlt. Eventuell (!) könnte ein Anbieter für einen solchen Fall auch eine zusätzliche Einmalgebühr festgelegt haben.


    Eventuell theoretisch fällt morgen ein Stein auf die Erde und alle Verträge enden fristlos. Ist zwar nicht die Regel, aber wer weiß.


    So ein Unfug ....


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    So ein Unfug ....


    Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, mit wenig Aufwand das Risiko auf der eigenen Seite klein zu halten. Das macht man mit dem Anschnallen im Auto oder dem Festhalten in der U-Bahn nicht anders.


    Es wäre nicht das erste Mal, dass irgendwelche kleinen Anbieter juristische Finessen ausnutzen, um noch etwas zu verdienen. Wenn aber natürlich jeder von sich überzeugt ist, bei so etwas nie betroffen zu sein, oder dass jeder beliebige Anbieter unter jeden Umständen im besten Sinne seiner Kunden handelt, dann ist in meinen Augen eher das "ein Unfug...".


    Im Normalfall klappen Kündigungen ohne "fristgerecht" im Brief problemlos. Falls es jemandem trotzdem im unwahrscheinlichen Nicht-Normalfall hilft, bitte...

  • Naja, das eine Wort mehr im Kündigungsschreiben wird die Druckkosten sicher nicht enorm erhöhen. Schaden wird es nicht. Also alles shiny, Captain.

  • Dann werden wir das Statement mal ein bischen auseinandernehmen :


    "kündige ich ... fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt"


    Was in dem Zusammenhang soll mit dem Wort "fristgerecht" erreicht werden ?
    ... zum nächstmöglichen Zeitpunkt ? Was, wenn der Anbieter den nächstmöglichen
    Zeitpunkt beliebig nach vorne zieht ? Weil er eben gerade Lust drauf hat ??


    Also wenn schon dann schreibt man "zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am xx.yy.zzzz".


    100 mal wichtiger als das Wort fristgerecht ist es, mit der Kündigung nicht bis kurz vor knapp zu warten und die Aufforderung, eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu schicken.


    Aus der wird dann - wenn nicht gerade die Welt untergegangen sein sollte - das hervorgehen, was man erwartet - nämlich die Bestätigung der Kündigung zum
    soundsovielten.


    Zu viel Blabla schadet nur. Ich habe zum Beispiel bei einer meiner Kündigungen ".. und widerrufe gleichzeitig die erteilte Einzugsermächtigung ..." geschrieben. Dabei kam dann raus, dass man mir die Kündigung bestätigt hat, gleichzeitig der Vertrag "auf Rechnung" umgestellt
    wurde und ich mit jeder schriftlichen Rechnung ein paar Zusatzeuros bezahlen durfte.


    Ich bezog den Widerruf natürlich aufs Vertragsende ...

  • Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    Halte ich für ein Märchen. Ich hab noch keinen Mobilfunkanbieter erlebt, der die Dienstleistung
    sofort abschaltet, die restliche Grundgebühr dennoch einzieht und (halte ich für absoult
    ausgeschlossen)


    Dann hattest Du wohl noch nie mit Vodafone zu tun. Nach einer (vorzeitigen) Portierung der Rufnummer wollten sie genau das bei mir tun.

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