Übernahme KFZ-Kennzeichen - wie Probefahrten auf altem Wagen ermöglichen?

  • Hey!
    Ich möchte mir in naher Zukunft ein neues Auto kaufen und mein jetziger Kennzeichen von meinem alten Wagen mitnehmen.
    In dem Zeitpunkt, in dem ich jedoch die alten Kennzeichen auf mein neues Auto umschreibe, wird ja mein alter Wagen stillgelegt, da es ab dann keine Kennzeichen mehr hat.


    Meine Frage: Wie kann ich es dann ermöglichen, für Verkaufszwecke Probefahrten mit dem alten Wagen durchführen zu können? Nach meiner Recherche geht das nur mit Kurzzeitkennzeichen (die aber nur für max. 5 Tage am Stück gültig sind).


    Gibts noch weitere Möglichkeiten? Hat jemand Erfahrungen? Wäre es nicht einfach billiger (und evtl. stressfreier), sich für den alten Wagen noch ganz neue Kennzeichen machen zu lassen? Nicht jede Versicherung soll ja auch Kurzzeitkennzeichen versichern...


    Danke!

  • Habe es jetzt 2mal so gemacht, dass ich den Wagen erst abgemeldet habe, wenn der Kaufvertrag fix war und das Geld des Käufers auf meinem Konto war.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Und wie hast Du da die gewünschte Kennzeichenmitnahme realisiert? Zwei Wagen auf einem Kennzeichen?


    Abgemeldet und die Nummer reserviert.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Falls das neue Auto vom Händler kommt, wäre es am einfachsten, sich von diesem rote Kennzeichen auszuleihen und damit die Probefahrten zu absolvieren. Hier solltest Du dringend klären, was im Schadenfall passiert, sowohl hinsichtlich der Haftpflicht als auch einer eventuell vorhandenen Kasko-Deckung.


    Die Alternative sind, wie beschreiben, die Kurzzeitkennzeichen. Wenn Dein Versicherer hier zicken sollte, such Dir dringend einen richtigen. Ein Zusatzbeitrag wird hier in der Regel nicht erhoben. Im Schadenfall, sprich: der potentielle Käufer verursacht eine Unfall, wird allerdings Dein Vertrag mit diesem Schaden belastet. Kasko-Deckung besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurde.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Falls das neue Auto vom Händler kommt, wäre es am einfachsten, sich von diesem rote Kennzeichen auszuleihen und damit die Probefahrten zu absolvieren. Hier solltest Du dringend klären, was im Schadenfall passiert, sowohl hinsichtlich der Haftpflicht als auch einer eventuell vorhandenen Kasko-Deckung.


    Die Alternative sind, wie beschreiben, die Kurzzeitkennzeichen. Wenn Dein Versicherer hier zicken sollte, such Dir dringend einen richtigen. Ein Zusatzbeitrag wird hier in der Regel nicht erhoben. Im Schadenfall, sprich: der potentielle Käufer verursacht eine Unfall, wird allerdings Dein Vertrag mit diesem Schaden belastet. Kasko-Deckung besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurde.


    Ich habe meinen Wagen derzeit bei der HUK24 versichert. Für mich stellt sich eigentlich die Frage, ob ich den Wagen für einen kurzen Moment stilllegen kann (damit ich das Kennzeichen für den neuen Wagen übernehmen kann) und dann sofort den alten Wagen wieder per Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (ohne etwas an der Versicherung zu machen, denn der Vertrag wird von mir über die Haftpflicht und Kasko ja nicht gekündigt)?
    Ich weiß nicht, ob es so ist, aber eigentlich kann es der Versicherung doch schnurz sein, ob ich an dem Fahrzeug ein normales Kennzeichen habe oder ein Kurzzeitkennzeichen, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten19
    Ich habe meinen Wagen derzeit bei der HUK24 versichert. Für mich stellt sich eigentlich die Frage, ob ich den Wagen für einen kurzen Moment stilllegen kann (damit ich das Kennzeichen für den neuen Wagen übernehmen kann) und dann sofort den alten Wagen wieder per Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (ohne etwas an der Versicherung zu machen, denn der Vertrag wird von mir über die Haftpflicht und Kasko ja nicht gekündigt)?
    Ich weiß nicht, ob es so ist, aber eigentlich kann es der Versicherung doch schnurz sein, ob ich an dem Fahrzeug ein normales Kennzeichen habe oder ein Kurzzeitkennzeichen, oder?


    Da würde ich immer die Versicherung kontaktieren. Wer weiß, welche Bestimmungen welche Versicherung hat?

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Jo, kläre das am besten mit der HUK24.


    Aber schreib' doch bitte mal das Ergebnis hier rein. Bin gespannt, wie die das machen.


    Danke.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten19
    Ich habe meinen Wagen derzeit bei der HUK24 versichert. Für mich stellt sich eigentlich die Frage, ob ich den Wagen für einen kurzen Moment stilllegen kann (damit ich das Kennzeichen für den neuen Wagen übernehmen kann) und dann sofort den alten Wagen wieder per Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (ohne etwas an der Versicherung zu machen, denn der Vertrag wird von mir über die Haftpflicht und Kasko ja nicht gekündigt)?
    Ich weiß nicht, ob es so ist, aber eigentlich kann es der Versicherung doch schnurz sein, ob ich an dem Fahrzeug ein normales Kennzeichen habe oder ein Kurzzeitkennzeichen, oder?


    Der Versicherung ist es absolut nicht "schnurz" ;).


    Sobald du das Fahrzeug abmeldest endet auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Für ein Kurzzeitkennzeichen würdest du eine neue Deckungszusage (elektronische Versicherungsbestätigung) deiner (einer) Gesellschaft benötigen. Dies würde ohne weitere Absprachen nur über Haftpflicht laufen. Eine Kaskoversicherung müsste explizit eingeschlossen werden.


    Ich habe Probleme den Sinn dahinter zu erkennen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Der Versicherung ist es absolut nicht "schnurz" ;).


    Sobald du das Fahrzeug abmeldest endet auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Für ein Kurzzeitkennzeichen würdest du eine neue Deckungszusage (elektronische Versicherungsbestätigung) deiner (einer) Gesellschaft benötigen. Dies würde ohne weitere Absprachen nur über Haftpflicht laufen. Eine Kaskoversicherung müsste explizit eingeschlossen werden.


    Ich habe Probleme den Sinn dahinter zu erkennen.


    Mit der reinen "Stilllegung" des Fahrzeugs endet doch nicht der Versicherungsschutz!? Wenn ich das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück weiter abstelle, muss es doch (auch wenn es keine Kennzeichen trägt) versichert sein, z.B. wegen Explosion des Fahrzeugs o.ä.? Ich meine, es gibt doch einen Unterschied, ob ich ein Fahrzeug kurzzeitig stilllege oder definitiv abmeblde bei der Zulassungsstelle.


    Der Hintergrund, wie bereits im 1. Post geschrieben ist, dass ich ja das alte Fahrzeug weiterhin für Probefahrten angemeldet und versichert lassen muss... Die heute noch genutzten Kennzeichen an dem Wagen werden auf das neue Fahrzeug umgemeldet, jedoch ist das alte Fahrzeug noch nicht verkauft.

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