Wandlung abgelehnt- ist DIES rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser schliesse ich das ich es (wie Merlin schrieb) über den Herrn versuche der die VVL machte...und der muss mir dann ein Schreiben ausstellen, worin steht dass, ich der neue Besitzer bin


    Ein Hinweis:
    Der Verkäufer MUSS Dir überhaupt nichts ausstellen.


    Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich ganz ehrlich überhaupt gar nicht erst darüber nachdenken, Dir nachträglich irgendwas zu bescheinigen. Dazu wäre mir die Zeit zu schade, und ich könnte die Rechtsfolgen nicht sofort einschätzen, weshalb ich das nicht machen würde.

  • Merlin:
    immer der gleiche Fehler -daher hatte ich das Gerät ja wieder zurückgegeben...
    Des Weiteren immer die neuste SIM in allen Bereichen/Geräten...also da kannst du dir sicher sein dass ich Äpfel mit Äpfel verglichen habe:)...es KÖNNTE auch ein Modellfehler sein..aber dafür habe ich keine Beweise



    @
    Goyale...ja ja...ich meinte es anders:
    Ich werde den Verkäufer höflichst bitten und in den A...kriechen damit er mir eine solche Bescheinigun ausstellt...wie HIER im THread zu lesen ist und zu erkennen sein sollte, bin ich NICHT der Tpy der "kleine Leute" übers Ohr hauen will -sprich den Verkäufer gar..ich lebe nach dem Motto "Beisse nicht die Hand die dich füttert (oder dir evtl helfen könnte-wäre ja total bescheuert...)

  • meiner Einschätzung nach wird die betreffende Fachabteilung bei der Telekom sich auch nicht mit solchen Schreiben begnügen ->gesetzlich geschützt werden soll der Erstkäufer und nicht jemand, der auf dem Gebrauchtwarenmarkt Probleme mit dem Gerät hat, darauf zielt die gesetzliche Regelung doch ab, die von der Telekom entsprechend eingehalten wird.


    Weiterhin will der Erstkäufer ja auch gar nicht von dem zwischen ihm und der Telekom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, daran dürfte er kein Interesse mehr haben, denn schließlich hat er das Gerät ja an Dich weiterveräußert.


    Chancen sehe ich höchstens, wenn der Erstkäufer in eigenem Namen bei der Telekom seinen Rücktrittswunsch bekundet und da bezweifle ich ehrlich gesagt die Kooperationsbereitschaft, zumal das alles mit seinen Vertragsdaten abgewickelt wird und auch etwas zeitintensiv ist. (EDIT: hier stehen dann ja vermutlich auf den Reparaturbelegen Deine Daten, während der Rechnungsnamen ein anderer ist, dürfte also auch sehr problematisch sein)

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    @Goyale...ja ja...ich meinte es anders:
    Ich werde den Verkäufer höflichst bitten und in den A...kriechen damit er mir eine solche Bescheinigun ausstellt...


    Wenn ich der private Verkäufer wäre, und wenn Du lange nach dem Kauf mit irgendwas kommen würdest (auch ganz freundlich), würde ich z.B. nicht einmal auf Deine Email antworten. Warum soll sich der Verkäufer auch nur 1s mit Dir beschäftigen? Was hätte der Verkäufer für einen Nutzen davon? Richtig: Nur Arbeit, 0 Nutzen.


    Buche alles als Lehrgeld ab, fertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
      Merlin:
    immer der gleiche Fehler -daher hatte ich das Gerät ja wieder zurückgegeben...
    Des Weiteren immer die neuste SIM in allen Bereichen/Geräten...also da kannst du dir sicher sein dass ich Äpfel mit Äpfel verglichen habe:)...es KÖNNTE auch ein Modellfehler sein..aber dafür habe ich keine Beweise


    Die Frage nach *deinem* Netz bleibt weiterhin offen ;) ...

  • .... und dennoch bleibe ich dabei, das nur der Erstkäufef gegenüber der Telekom Ansprüche geltend machen kann.
    Dein Vertragspartner ist ja nicht die Telekom, sondern der Verkäufer.


    Aber Versuch mach klug ... Probieren kann man es .

  • Merlin
    Mein Netz ist D1 Telekom, kein Provider etc.
    Limp BiZkiT
    Da gebe ich dir dann auch recht "andere Namen auf Rep.Belegen und Vertragsinhaber"


    @ Goyale
    So wie ich die Sache NUN sehe habe ich wirklich schlechte "Karten"


    p.s. es sei denn einer hat noch einen "zündenden" Einfall:-)


    @all
    Ernsthaft:
    Vielen Dank für eure Versuche mich zu unterstützen/helfen und "aufklären"!


    Edit ("Sternstunden"-Idee):
    p.p.s
    aber WENN T-Mobl schon "A" sagt (Gerät 3 mal Swappen) habe ich das rechtliche Empfinden dass die nun auch "B" sagen müssen (Wandlung auf Kulanz o.ä., da mir ja NUN (durch Punkt"A" die Möglichkeit genommen wurde, das Gerät regulär zu SAMSUNG (ein)zuschicken-> Wäre DIES kein Ansatzpunkt? (Allerdings frage ich nun nochmal in die illustre Runde, auf welches Gesetz ich mich hier berufen könnte?)

  • Zitat

    Edit ("Sternstunden"-Idee):
    p.p.s
    aber WENN T-Mobl schon "A" sagt (Gerät 3 mal Swappen) habe ich das rechtliche Empfinden dass die nun auch "B" sagen müssen (Wandlung auf Kulanz o.ä., da mir ja NUN (durch Punkt"A" die Möglichkeit genommen wurde, das Gerät regulär zu SAMSUNG (ein)zuschicken-> Wäre DIES kein Ansatzpunkt? (Allerdings frage ich nun nochmal in die illustre Runde, auf welches Gesetz ich mich hier berufen könnte?)

    Wenn sie dir auch aus welchen Gründen auch immer nicht Service hätten leisten müssen, dann können sie damit auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufhören, in dem du dasselbe Modell in demselben Zustand wieder in der Hand hältst. Es ist ja nicht ihre Aufgabe deine Anfangsalternativen zu eruieren oder dir eine juristische oder freundschaftliche Beratung zu erteilen. Du hast sie beauftragt, sie haben's gemacht und du hältst nun ein mindestens gleichwertiges Tauschgerät in der Hand. Wenn der Fehlerhaft bei dir serienhaft auftritt, bei anderen aber offenbar selten oder garnicht, dann spricht ja nichts gegen einen Weiterverkauf. Verkäuferweg abgegrast, Herstellerweg nicht mehr möglich, Verkauf möglich, mal verliert man, man gewinnt man nicht, Lebbe geht weida. (-:=

    Je suis Charlie

  • Mario:


    Ich kann sehr gut verstehen, dass DU gerne vom Kaufvertrag zurücktreten würdest bei der Telekom - aber wie bereits mehrfach erwähnt - Du bist nicht der Vertragspartner für die Telekom, daher wurde der Rücktritt auch nicht genehmigt. Wie gesagt, ich sehe höchstens Chancen über den Erstkäufer. Auch ein "Gewohnheitsrecht" aus den vorherigen Swaps bei der Telekom zu leiten halte ich eher für unwahrscheinlich. Mich wundert ehrlich gesagt auch, dass die Telekom überhaupt Service Dir gegenüber geleistet hat...
    Meiner Meinung nach als Lehrgeld verbuchen - Du hast das Gerät ja auch immerhin günstiger als Neuware erhalten...


    Grüße

  • Hallo zusammen,


    ich habe das Ganze etwas verfolgt und dachte mir, dann kann ich auch mal aus Sicht der Telekom hier etwas schreiben.


    Bezüglich der Rechtslage wurde eigentlich schon alles genannt. Die Rechte und Pflichten bestehen lediglich gegenüber dem ursprünglichen Käufer.


    mario.wasser: Dass die ersten beiden Austausche geklappt haben, liegt an dem dahinter verborgenen Prozess. Daher wurde das nicht abgelehnt. Bei einem Rücktritt wird das Ganze "menschlich" geprüft, da den Rücktritt die Firma dat repair übernimmt.


    Wenn du vom Verkäufer eine Abtrittserklärung einholen kannst, steht einem Rücktritt nichts mehr im Wege. Diese muss nur formal richtig sein, also Kundendaten, IMEI-Nummer etc. Sobald dir die Erklärung vorliegt, wird ein neuer Rücktrittsantrag erstellt und die Erklärung beigelegt.


    Sollten noch Fragen dazu offen sein, immer her damit. Mit dem Hinweis, dass ich erst nach den Ostertagen zur Beantwortung komme.
    In diesem Sinne - Frohe Ostern. :-)


    Viele Grüße Tobias von Telekom hilft

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