Viel interessanter wäre es zunächst: Welcher Defekt und welches Handy? Vielleicht ist die Telekom ja auch mal nicht schuld.....?!
Wandlung abgelehnt- ist DIES rechtens?
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Viel interessanter wäre es zunächst: Welcher Defekt und welches Handy? Vielleicht ist die Telekom ja auch mal nicht schuld.....?!Das wäre sinnvoll zu erfahren. Außerdem die Farbvariante. Normalerweise kommt, wenn der Defekt nicht nachvollzogen wurde, auch ein entsprechender Prüfbericht zurück. Eine solch Allgemeine Formulierung, wie der TE sie erhalten hat, ist mir allerdings noch nicht vorgekommen.
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@Röbeöfröbel
sehr witzig...Farbvariante:-) Meine Schuhgröße auch noch?SO btt.
Also es waren 3 Mal immer die gleichen Macken: "Freeze", buchte sich nicht ein /aus (obwohl drei andere Geräte (T-Mob.-Netz) daneben lagen und problemlos funzten, sowie Gesprächsaufbau nicht möglich...p.s. ich sagte ja nicht das T-Mob "schuld" sei ( Timba69) sondern lediglich das DIE die Wandlung nicht machen (wollen)...M:E. ist das ne Geräte,acke und (in dem Fall) muss Samsung den "Mist" zurücknehmen...sry. wegen der Wortwahl;) bin eigntlich Samsung FAN.
Des Weiteren war ALLES dabei (Sogar der org. Karton) nebst ALLEN Tauschbelegen und auch der ursprngl. Kaufbeleg...
FOlgendes noch wissenswert (wobei rechtlich TOTAL unrelevant meiner Meinugn nach).
Das Samsung kaufte ich privat von jemandem ab (Gerät ca. 11 Monate alt). nun wurde ich mehrfach im Shop gefragt wie denn meine Td-1 Nummer laute, ich sagte das DIES ABSOLUT unrelevant sein , da dies nicht "sachdienlich" für eine Wandlung sei-der Meinung bin ich noch IMMER!also DAS kann wohl nicht der Grund sein, da die Dame im T Punkt meinte "ach egal dann gehts halt ohne Nummer, die Belege sind ja alle vorhanden".
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So unwichtig find ich die Tatsache gar nicht das das Gerät ursprünglich von jemand anderem gekauft wurde. Vielleicht lieg ich da falsch aber kann so einen Rücktritt nicht nur der ursprüngliche Käufer beantragen ? Der würde ja auch den Betrag erstattet bekommen... irgendwie liegt mir da sowas im Kopf...
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Ich denke es ist absolut unerheblich, da hier ja eine Sache "x" gekauft wurde und von WEM dieser Kauf nun getätigt wurde ist völlig unerheblich-da ich ja diese "Sache x" reklamiere, warum solte man hier einen Unterschied machen?
Sowas würde einer "Nicht-Gleichbehandlung" gleich kommen ...schon fast einer "Diskriminierung"!!! -
Erstmal ist eine "Gewährleistungssache" (Terminus falsch!) nur in den ersten sechs Monaten möglich, danach tritt die Beweislastumkehr ein. Das Gerät war wohl schon älter, wie die 6 Monate, oder?
Was hast du denn geltend gemacht? Gewährleistung bei T-Mobile bzw. dem Verkäufer? Oder Garantie bei Samsung? In beiden Fällen kannst du schlechte Karten haben.
T-Mobile wäre dann sogar sehr kulant gewesen, ein 11 (!) Monate altes Handy im Zuge der Sachmängelhaftung zu reparieren/tauschen.
Tue mir (und allen) bitte noch einen kleinen Gefallen, und schaue kurz bei Wikipedia bei Sachmängel/Haftung rein. Deine bis jetzt vermuteten rechtlichen Grundlagen sind leider falsch.
FraDi liegt zudem auch nicht ganz falsch. Wurde die mögliche Garantie (!) übertragen? Akzeptiert Samsung eine Garantieübertragung?
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Ein eventueller Anspruch auf Rücktritt vom Kauf begründet sich aus dem Kaufvertrag, der zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Da du das Gerät bei einer Privatperson und nicht bei der Telekom gekauft hast, gibt es - was das Gerät angeht - zwischen dir und der Telekom keinerlei Vertragsbeziehung, ergo auch keinen berechtigten Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Diese könnte, wie FraDi schon schrieb, allenfalls der Erstkäufer des Geräts nach mehrfacher erfolgloser Nachbesserung verlangen. Mit Diskriminierung hat das ganze nichts zu tun, vielmehr mit grundlegendem Vertragsrecht.
An deiner Stelle würde ich mich einmal an Samsung wenden mit der Bitte das Gerät auszutauschen. Da gäbe es dann jedoch "nur" ein neues Telefon und kein Geld.
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Bei uns (Vodafone) läuft ein Rücktritt vom Kaufvertrag so ab, dass das mehrfach defekte Handy zurückgenommen wird. Der Käufer bekommt den Kaufpreis erstattet und die letzte Vertragsverlängerung (bzw. der Ersterwerbs des Telefons) wird gelöscht, so dass sofort ein neues subventioniertes Telefon in Anspruch genommen werden kann. Mit neues Laufzeit natürlich.
Mario, was hast Du Dir denn bzgl. des neuen Gerätes vorgestellt? Wie soll das berechnet werden? Es läuft ja auf einen komplett anderen Vertrag. DORT muss dann die Subvention gelöscht werden und DORT kann eine neue in Anspruch genommen werden. Du alleine kannst da meiner Meinung nach nichts ausrichten.
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OK, ich denke ihr habt recht...auch nach weiterer Recherche im Internet.
achmann:
eine sehr gute Idee hierzu Samsung zu befragen-jedoch wird SAMSUNG wahrscheinlich darauf bestehen dass ich meien ANsprüche der T-Mobile geltend machen, oder kommt Samsung "so einfach" nicht aus der Haftung raus?Danke @all und shame on me..: DIESMAL wohl falsch gelegen.SRY:D
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Hmm, irgendwie wäre es zweckdienlich gewesen, alle Fakten gleich von Anfang an auf den Tisch zu legen, denn so stellt sich die Situation natürlich gänzlich anders dar ;).
Im Moment solltest du also mit dem Swap-Teil zufrieden sein. Vielleicht überlegst du es dir auch, es schnell zu verkaufen, dann hat der nächste den schwarzen Peter ...
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