Wandlung abgelehnt- ist DIES rechtens?

  • Sorry ich dachte ich hatte dies schon erwähnt.
    Der Grund der Ablehnung war, dass mein Name nicht zu der Person passt, welche das subenvetionierte Handy mit VVL bei einem T-Punkt im Dezember 2013 erwarb...


    uwm
    naja aber um "Nur" Reparatur geht es ja nun nicht (mehr) sondern um eine Wandlung, da liegt der has im PFeffer...und SAMSUNG selbst ist war willens zu sich der THematik anzunehmen (Oh WUnder), findet aber die IMEI nicht die zum Kaufbeleg passt.LOGISCH da ja T-Mob schon 2 Mal geswopt hat...:-/

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Allerdings fällt mir kein Reparaturcenter ein, das hier Fragen stellt.
    Die wollen allerhöchstens einen Kaufbeleg, und dann reparieren die.


    Bei einer normalen Reparatur hab ich das auch noch nie erlebt das es Probleme gab wenn Name des Einsenders und Name auf dem Beleg nicht dieselben sind. Bei einem Rücktritt ist das aber wohl was anderes.

  • Das Gerät wurde also von einer Privatperson gekauft, welches es im Rahmen einer VVL erhalten hat. Die Privatperson hat jegliche Rückgabe/Haftung ausgeschlossen, und die 6 Monate Gewährleistung (Zeitpunkt von VVL bis heute) waren schon bei der ersten Mängelrüge vorbei.


    Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.


    Solange nicht jemand (z.B. der Hersteller) auf Kulanz tauscht, sehe ich schwarz für den Fragesteller. Er hat ja das Gerät billig von Privat gekauft, und bewußt auf Rechte gegenüber dem Verkäufer verzichtet. Da sollte dann auch das Geld für eine selber bezahlte Reparatur drin sein.

  • So wird es sein, hatte ich ja auf der letzten Seite schon ausgeführt. Die Telekom und/oder Samsung können noch Kulanz walten lassen.


    Eine Garantierepartur bei Samsung wird nicht möglich sein, da das Swap-Gerät entweder keine Hersteller-Garantie geniesst oder ausgeschlossen wird, da nicht Retail verkauft.


    im Allgemeinen hier im Forum fällt auf:
    Man(n) sollte genau wissen, welche Recht man geltend macht, und zwar bevor die gesamte Sache anläuft. Denn im Zweifel verliert bzw. verzichtet man ohne Not auf (bessere) Rechte oder Ansprüche.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    und die 6 Monate Gewährleistung (Zeitpunkt von VVL bis heute) waren schon bei der ersten Mängelrüge vorbei.


    Von Dezember 2013 bis April 2014 komme ich gerade mal auf knapp fünf Monate ... ;)


    Zitat


    ach btw :
    ich muss mich verbessern, das Kaufdatum ist 12.12.2013 !


    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Sorry ich dachte ich hatte dies schon erwähnt.
    Der Grund der Ablehnung war, dass mein Name nicht zu der Person passt, welche das subenvetionierte Handy mit VVL bei einem T-Punkt im Dezember 2013 erwarb...


    Also ein formaler Grund. Die Lösung liegt also auf der Hand -> damaligen Verkäufer kontaktieren und mit dem gemeinsam an einer Lösung arbeiten, oder das Swap-Gerät, welches ja eigentlich so weit funktionieren sollte, ohne Gewährleistung, Garantie, Versprechungen, sonstiges, notfalls als defekt, verkaufen.


    Vielleicht liegt es ja an der SIM-Karte ... mit welchem Netz betreibst du das T-elekom-Samsung? Ich glaube zwar nicht, dass der RegioLock solche Auswirkungen hat, aber immer wenn durch solche Sachen rumgepfuscht wird, können schon merkwürdige Seiteneffekte auftreten.

  • Mario,


    - ohne Garantie, dass es klappt -


    versuche vom Verkäufer eine Art "Übergabevertrag" zu bekommen, aus dem hervorgeht, dass du der neue Besitzer des Telefons bist. Ein Kaufvertrag mit Nennung der Details sollte auch passen.


    Dieses Schreiben wird dann dem Rücktrittsvorgang beigefügt. Ein versuch ist es Wert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Von Dezember 2013 bis April 2014 komme ich gerade mal auf knapp fünf Monate ... ;)


    Ich auch :top: .


    Aber der Fragesteller meinte auch:


    Zitat

    Das Samsung kaufte ich privat von jemandem ab (Gerät ca. 11 Monate alt)


    Das Gerät ist also jetzt mindestens 11 Monate alt. Der Fragesteller hat das Gerät vermutlich im Dezember gebraucht gekauft (entweder damals schon 11 Monate alt, oder damals 6 Monate alt). Die Gewährleistung ist damit so was von weg, noch wegger geht es nicht...


    Allerdings widersprechen sich die Kommentare des Fragestellers in dieser Beziehung.


    UPDATE:
    Merlin, Du hast scheinbar doch recht :top: .


    Dann muss der Fragesteller die Sache im T- Punkt zu Ende bringen. Denn das ursprüngliche Gerät, auf das es Gewährleistung geben würde (falls das kaufdatum tatsächlich Dezember 2013 war), ist ja nicht mehr vorhanden.

  • Wenn er im T-Punkt jedoch keine Sachmängel reklamiert hat, was dann? Zudem kann nur der Erstkäufer Sachmängel geltend machen, es sei denn, es ist anders vereinabrt worden. Aber wenn der VK clever war, hat er die SM augeschlossen. Und eine Übertragbarkeit über zwei Ebenen gibt es nicht.

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  • Goyale...


    Ich hatte im Dezember 2013 2 Samsungs in der engeren Kaufwahl gehabt..Das eine ca 11 Monate alt das andere Kaufdatum 12.12.13..ich entschied mich für letzteres (da diees fast neu war).
    hier im Forum warf ich durch die "Aufregung" die Geräte durcheinander.
    ´schuldigung.


    Also gaanz langsam:
    der Herr der die vvl machte tat dies am 12.12.13, ich kaufte ihm dann das gerät ab (kurz vor Weihnachten).


    ergo ist der ganze Vorgang (seit vvl start) nicht älter als 6 Monate...
    aus diesem GROßen und Ganzen hier bei T schliesse ich das ich es (wie Merlin schrieb) über den Herrn versuche der die VVL machte...und der muss mir dann ein Schreiben ausstellen, worin steht dass, ich der neue Besitzer bin...aber haben wir dann nicht das Problem dass die Telekom dann sagt "Nein , keine Wandlung da man diese nicht über Dritte erlangen kann!" ( Timba: Meintest du DAS mit "über 2 Ebenen ausgeschlossen?"?

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    aber haben wir dann nicht das Problem dass die Telekom dann sagt "Nein , keine Wandlung da man diese nicht über Dritte erlangen kann!" ( Timba: Meintest du DAS mit "über 2 Ebenen ausgeschlossen?"?


    Ja, das könnte so sein.


    Ich habe aber noch eine andere Frage:


    Das jetzige Swap-Gerät funktioniert wieder nicht, oder? Wurde vorher nur "repariert" oder auch getauscht?


    Wenn auch getauscht wurde, dann scheint es ja ein Serienfehler zu sein, bzw. der eigentliche Fehler hat eine andere Ursache. Wenn dem so ist, dann wäre es doch zielführend sich über die eigentliche Ursache Gedanken zu machen, oder?


    Betreibst du das Teil auch mit T-elekom oder hast du einen anderen Netzbetreiber? Wie alt ist die SIM-Karte? Orignalkarte oder gestanzt?

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