Privates Wohnheimsnetzwerk - zulässig?

  • Hi,


    ich wohne neben einem privaten Studentenwohnheim. Einer der Bewohner des Wohnheims betreibt ein kommerzielles WLAN-Netzwerk für die Bewohner des Wohnheims (ca. 80 - 100 Leute). Die Gebühr geht direkt an den Bewohner.
    Ich habe rausgefunden, dass das ganze über Kabel Deutschland läuft, das ist der Provider.


    Ich könnte das Netzwerk mitnutzen, empfange das Signal auch gut.


    Trotzdem find ichs irgendwie komisch.
    Kann das rechtlich zulässig sein, was der Bewohner macht? Ist das zulässig, selbst als Betreiber eines Netzwerks aufzutreten?


    LG

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Und wie will er überhaupt sicher gehen,dass nicht unzählige illegale Downloads über sein Netzwerk laufen?


    Es gibt einen "Vertrag", in dem man zusichert, dass man keine illegalen Downloads macht.

  • Hat er den ein Gewerbe dafür angemeldet?


    Ich kenne die AGBs des Providers nicht,aber die gewerbliche Nutzung erfordert fast immer eine Genehmigung bzw. dafür gibt es extra Tarife.


    Auch mit dem Vertrag,der die Downloads verbietet,wird er kaum im Fall der Fälle durchkommen zumal das Netzwerkpasswort sicher auch so die Runden machen wird.


    Was soll es den im Monat kosten?


  • Hi,
    ob er ein Gewerbe angemeldet hat ergibt sich aus den Unterlagen nicht, müßte ich mal nachfragen.
    Ich nutze die Internetverbindung im Moment schon mal vorläufig, sie ist relativ langsam und unterbricht auch öfters mal. Es gibt mehrere Unternetzwerke, jeder Interessent wird einem der Unternetzwerke zugeordnet und erhält die entsprechenden Zugangsdaten.
    In dem Vertrag steht auch, dass das Netzwerkpasswort nicht weitergegeben werden darf.
    Kostenpunkt 7€ pro Monat.

  • Wenn er ein Gewerbe angemeldet hat, ist das natürlich zulässig.


    Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine öffentlich-rechtliche Leistung. Ich glaube nicht, dass der Betreiber für eine Behörde handelt.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + C24 + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: CallYa Digital(35 GB LTE im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 20,00 €/28d)

  • Re: Privates Wohnheimsnetzwerk - zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von moralt Ist das zulässig, selbst als Betreiber eines Netzwerks aufzutreten?
    LG


    Natürlich, solange er das Angebot nicht außerhalb seiner Grundstücksgrenzen anbietet und betreibt.


    Natürlich, solange er bei seinem Internetprovider einen Tarif gebucht hat, der gewerblichen Weiterverkauf erlaubt.


    Jeder Internetcafe- Betreiber macht dasselbe. Wobei die meisten Internetcafe- Betreiber den billigsten 20€/ Monat Privatkundentarif gebucht haben, der gewerblichen Weiterverkauf ausschließt...

  • Wie schon meine Vorreder andeuteten, ist alles, was nicht verboten ist erlaubt ;)
    Grundsätzlich muss man natürlich die wirtschaftlichen Interessen, dessen Leistung man weiter veräußert berücksichtigen.


    Kabel Deutschland bietet eigentlich selbst auch das Sharing seiner Anschlüsse an, auch bis hin zu kostenlosen offenen Hotspots für jedermann :-O
    Insofern könnte es sein, dass ein solches Angebot hier Grundlage des Wiederverkaufs ist.
    Damit wäre es ein Providermodell und damit nicht der Störerhaftung unterworfen....
    ...und damit sind wir beim eigentlichen Knackpunkt solcher Konstrukte:


    Störerhaftung, also die Haftung für Unfug, den andere am Anschluss treiben, gilt nur für kostenlose und/oder private Weitergabe. Gewerbliche Anbieter sind davon befreit (ein Schelm, wer Arges dabei denkt :p )
    Würde Dein Wohnheimbetreiber den Zugang also kostenlos anbieten, hätte er ein Problem. Als Reseller ist er aber quasi ein Mini-Provider und damit von der Störerhaftung ausgenommen.


    Interessant wäre in dem Zusammenhang, wie der Zugang gestaltet ist. Viele Gleichgesinnte schalten einen VPN-Tunnel ins Ausland, um der schwachsinnig-protektionistischen deutschen Gesetzgebung aus dem Wege zu gehen. Mit welcher IP-surft man denn in Eurem Sharing-Netz?
    --> Testlink zur Ermittlung der Anschlussdaten

  • Also mich würde wundern, wenn ein (einfacher) Student (Gewerbe dafür hin oder her) von der Kabel Deutschland die Erlaubnis hat als (Sub)Netzbetreiber aufzutreten.


    In den AGB sind Punkte zu finden wie:


    3. WLAN-Kabelrouter/Homespot-Service


    3.1 Allgemeine Bestimmungen


    Mit der Freischaltung des Homespot-Service wird am WLAN-Kabelrouter, der Privatkunden im
    Rahmen ihres Internet- und Telefonvertrags überlassen wird, durch Kabel Deutschland neben dem
    privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Verfügung gestellt (Homespot-Service).
    Privatkunden, deren WLAN-Kabelrouter für den Homespot-Service freigeschaltet ist, können
    innerhalb der technisch verfügbaren Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und
    Passwort, welche Ihren Zugangsdaten des Kundenportals entsprechen, den öffentlichen Bereich
    freigeschalteter WLAN-Kabelrouter anderer Privatkunden zu nichtgewerblichen Zwecken nutzen
    (KABEL DEUTSCHLAND Homespot-Community)
    . Kabel Deutschland ist berechtigt, die Nutzung der
    öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kabel Deutschland
    und/oder Kooperationspartnern zu ermöglichen.
    Die Bereitstellung des Homespot-Service richtet sich nach


    Auch andere Telefonanbieter verbieten in vielen Produkten den Weiterverkauf ihrer Leistungen.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

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