Privates Wohnheimsnetzwerk - zulässig?

  • HHFD
    sicher eine gute Idee um mal auf den Busch zu klopfen.
    Andererseits bekommst Du bei Kleinunternehmern nicht mal die USt-ID... und wenn der Zeitgenosse kriminell abgebrüht ist (was hier ja immer unterstellt wird), wird er Dir sogar seine Steuernummer geben (die auch nicht-Gewerbetreibende haben) und den Rechnungsbetrag im nächsten Jahr unter sonstige bei der EkSt angeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Hat er die Aufnahme seiner Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 1 TKG bei der Bundesnetzagentur gemeldet?


    Natürlich nicht, denn das Netz ist nicht öffentlich, sondern für eine geschlossene Benutzergruppe.


    Oder glaubst Du im Ernst, dass jedes Hotel, welches ausschließlich seinen eigenen Gästen WLAN gegen Bezahlung bereitstellt, dass der Bundesnetzagentur meldet?

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