Mahlzeit,
Der erste eigene Wagen steht an und damit einige Fragen.
Die Übernahme steht für Ende März 2014 an, damit auch der Versicherungsbeginn.
Ich verstehe die Beitragszahlung bei Kfz Versicherungen wie folgt:
Die ersten 12 Monate sind eine Mindestvertragslaufzeit. Bei mir also bis 03/2015.
Generell kann man die Versicherung nur bis Ende November zum Jahresende kündigen. In meinem Fall also 30.11.2015.
Was passiert dann mit den Beiträgen, die ich für die Monate 01-03/2016 infolge jährlicher Zahlweise gezahlt habe?
Grüße