Kann sein,eher aber waren andere Delikte noch im Spiel:
http://www.hr-online.de/mobil/nachrichten/sd/50097101
Ich hoffe das Thema Schwarzfahren ist hier endgültig im Thread vom Tisch!;)
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Kann sein,eher aber waren andere Delikte noch im Spiel:
http://www.hr-online.de/mobil/nachrichten/sd/50097101
Ich hoffe das Thema Schwarzfahren ist hier endgültig im Thread vom Tisch!;)
Die Staatsanwaltschaft verzichtet ebenfalls auf Revision, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Laudanum ist Bayernhasser - klar dass er alles versucht
ZitatOriginal geschrieben von Leeroy Jenkins
Die Staatsanwaltschaft verzichtet ebenfalls auf Revision, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Ob die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft (ganz ganz oben steht der bayrische Justizminister) wohl aus entsprechenden Kreisen "Unterstützung" bekommen hat durch Revisionsverzicht in der Causa UH nicht etwa weiter und tiefer zu graben ... :confused:
http://www.cleanstate.net/Der_…bundene_Staatsanwalt.html
Der Begriff "Bananenrepublik" will einfach nicht aus dem Kopf ...
Wenn man nur bedenkt, dass der bayrische Justizminister Bausback ein "Lex-Gurlitt" schaffen will, womit rückwirkend (Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot) die 30jährige Verjährungsfrist für Raubkunst abgeschafft resp. geändert werden soll ... :confused: :flop:
ZitatOriginal geschrieben von a101
Ob die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft (ganz ganz oben steht der bayrische Justizminister) wohl aus entsprechenden Kreisen "Unterstützung" bekommen hat durch Revisionsverzicht in der Causa UH nicht etwa weiter und tiefer zu graben ... :confused:
Würdest du dir als StA selber Arbeit machen?;)
(Das geschieht ja nur,wenn tatsächlich der Richter "einiges übersehen","einiges nicht beachtet"...... hat.Der eine macht dem anderen keine unnötige Arbeit - das gilt auch hier).
Die StA ist meines Wissens von der besonderen Schwere der Steuerhinterziehung ausgegangen, was sich aber im Urteil wohl nicht niederschlägt.
Außerdem gilt in diesem Zusammenhang wohl doch (noch?) das Legalitätsprinzip ... :confused:
1)Doch,im Urteil schlägt es sich nieder (meine Meinung) - es war ja einiges strafmildernd zu berücksichtigen.
2)Klar gilt das Legalitätsprinzip und was willst damit sagen?
(Oder andres gefragt: Bei wem soll sich der besorgte Bürger den beschweren? )
Ich finde es schon sehr befremdlich, wenn hier argumentiert wird, die StA habe keine Revision einlegen müssen, weil UH ja tatsächlich ihrem Antrag gemäß wegen eines besonderen schweren Falles - abzgl. diversester "Boni" - verurteilt worden sei.
Allerdings frage ich mich, wieviel man denn hinterziehen muss, damit die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") ausgeschöpft wird?
Und da, liebe Naivlinge dieser Welt, gehe ich davon aus, dass jeder von uns hier im Forum die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") kassiert hätte, nur ein UH nicht.
Der Staatsanwalt hat den Verzicht auf weitere Rechtsmittel doch einleuchtend und nachvollziehbar begründet. Damit ist dieser Gerichtsfall abgeschlossen. Demnächst wird eine Ladung verschickt von der Münchner Staatsanwaltschaft und die Strafe angetreten.
-case closed-
Du wirst sehen, der sitzt genau 8-12 Monate ab, dann Freigang, dann Bewährung. Guter Deal für 25 Millionen + X Euro Hinterziehung.
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